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der freien Stadt Frankfurt.

(Erxedittons-Comtoir auf dem kleinen Hirschgraben Lit. F. No. 77.)

No. 60. Dienstag, den 17* Zuly 1827.

Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.

. Unter Beziehung auf die dem Nahrungsschutz des hiesigen Schuhmacherhandwerks be, treffende Rathsvervrdnung vom 10. Februar 1739, wird hiermit auf Ansuchen der Schuh- »lachergeschwornen neuerdings bekannt gemacht, daß die Hereinbringung fremder Schuh­macher-Arbeit zwischen den gewöhnlichen Messen, bei Strafe der Confiscation verboten ftye , und darauf bei den. Wachten und an den Stadtthoren von den Soldaten und Thor- schreibcrn genaue Aufsicht gehalten werden solle.

Wonach sich jeder, den solches betrifft, zu achten und für Schäden zu hüten hat. Frankfurt den i. July 1827.

Jüngeres Bürgermeister-Amt.

Amtliche B ek an ntm a ch u n g e n.

Freytag den 20. dieses, Morgens 10 Uhr, soll das von der verstorbenen Wö. Schütz bewohnt gewesene Haus Lit. A No. 45 im Arnsbergerhof, auf eine Reihesolge von 3 bis 6 Jahren, unter den jeden Tag zur Einsicht vorliegenden Bedingungen , an den Meistbie­tenden in Miethe begeben werden. Frankfurt am 6. Zuly 1827»

________________• _______Stadt - Kämmereff.

Oeffentliche Bekanntmachung.

Tie unterzeichnete Armen-Stelle hat seit kurzem mehrere Beweise erhalten, daß ar­beitsfähige Armen, welche aus diesem Grund von ihr, theils mit, theils ohne Unterstüz- zu«g zur Beschäftigung auf eigne Hand und bey angeblich mangelnder Gelegenheit, er­mahnt worden sind , sich an düs Dersorgungshaus zu wenden, den bequemern und ihrer beabsichtigenden FrSylseit eutsprechendern Weg einschlugen, mündlich oder durch kläglich ab­gefaßte Briefe , Unterstützung in den Häusern zu suchen und diese auch in cinem Grad san- den, der zwar den edlen Wohltbätigkcitssinn der Geber beurkundet, dagegen aber, die wohlmeinende Absicht tiefer Stelle vereitelt.

Wir glauben daher, bey allen jenen Wohlthätern, welchen das Heil von dergleichen Armen am Herzen liegt, keine Fehlbitte zu thun, wenn wir die angelegentliche Bitte wie­derholen , sich bey uns nach dem Verhältniß jener Unterstützung Suchenden erkundigen,zu lassen , indem nebst der Kenntniß unserer eignen Gaben, uns auch jene, was andere milde Stiftungen darrcichen, nicht abgchct. Wir würden es dabey mit vielem Dank erkennen, wenn sie uns durch ertravrdinaire Gaben in den Stand fitzen wollttE^Nâümte, schuld­lose wahre Armen mit Berücksichtigung ihrer frühern glücklichern Si rMIhu'ffe bes­ser unterstützen zu kèünW ZnSbeMndere richten wir diese Bitte fin MjvnWn fiüs köbli- cherBürger-M- Cinwtchitkrkchaft^wetchruns^'Sher ihre Beytrâgr noch gatts è»»zoKenhabr« 2,ASMsE t-n»JSi&Sr V , «^. __