WWWMWt
der freien Stadt Frankfurt.
(Erpeditions-Cvmtoir auf dem kleinen.Hirschgraben Liu F. No. 77.) X1”^
No. 58. Dienstag, den 10. Zuly 1827. ^AM i
Amtliche Bekanntmachungen.
Es werden hiermit alle diejenigen, welche Wein, Bier, Brandwèin, X3* Aepfelwein, Essig, Oel und andere Flüssigkeiten sowohl in hiesiger Stadt als in den zur L>tadtgemarkung gehörigen Gärten und Höfen äusmessen, oder in ein bestimmtes Maaß oder Gewicht enthalten sollenden Gefäßen, als Bouteillen, Flaschen, Krügen und dergleichen schenken und ausgeben, erinnert, sich der Richtigkeit ihrer Maaße und Gefäße so gewiß innerhalb vier Wochen zu versichern und etwaige Unrichtigkeiten gbzustellen, als nach Ablauf dieser Frist Veßfalls polizeiliche Visitationen vorgenommen und alleCon« travenienten ohne Ansehen der Person zur gebührenden Strafe werden gezogen werden. Frankfurt a/M. den so. Juny 1827.
Polizey - Amt.
Bekanntmachung.
Verpachtung von Jagd - Bezirken betr.
Samstag, den l4ten Jnly l. I, Vorm ttags um 9 Uhr
so« auf neun aufeinander folgende Jahre die Jagd in nachbenannten Jagd-Bezirke« öffentlich an die Meistbietenden in dem Forstamts-Zimmer verpachtet werden, nämlich :
1) im Rieder-Erlenbacher Gemeind s w a l de (vormals Sculberger Mark) von etwa 900 Morgen hies. Feldmaasses
und zufolge erhaltenen Auftrags Hohen Senats in Gemäßheit Art. 3 des Staatsvertrags mit dem Herzogthum Nassau vom 29. Sept. 1826.
(s. Gesetz- und Statuten-Sammlung Bd. IV. S. 88.)
2) die Jagd in dem District vor der Gallenwarte außerhal b der vorm<» ligen Landwehre von ohngefâhr 3000 Morgen Hies. Fcidmaaßcs und
3) in dem an Frankfurt abgetrettenen District vom ehemaligen Schwanheimer Bruche bey Riederrad von etwa 700 Morgen Hies. Feldmaaßes.
Die Pacht-Bedingnisse sind von Donnerstag, dem 5. July d. I., an bis zmn Derftrigerungs-Tage auf dem Forstamts-Zimmer iy denNachmtstagsstunden von 3 bis L Uhr einzusehe«. Frankfurt a/M. am 30. Junp 1837.. .
. Forst - Amt.