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der freien Stadt Frankfurt.

(Erpeditions-Cvmtoir auf dem kleinen.Hirschgraben Liu F. No. 77.) X1”^

No. 58. Dienstag, den 10. Zuly 1827. ^AM i

Amtliche Bekanntmachungen.

Es werden hiermit alle diejenigen, welche Wein, Bier, Brandwèin, X3* Aepfelwein, Essig, Oel und andere Flüssigkeiten sowohl in hiesiger Stadt als in den zur L>tadtgemarkung gehörigen Gärten und Höfen äusmessen, oder in ein bestimmtes Maaß oder Gewicht enthalten sollenden Gefäßen, als Bouteillen, Flaschen, Krügen und dergleichen schenken und ausgeben, er­innert, sich der Richtigkeit ihrer Maaße und Gefäße so gewiß innerhalb vier Wochen zu versichern und etwaige Unrichtigkeiten gbzustellen, als nach Ab­lauf dieser Frist Veßfalls polizeiliche Visitationen vorgenommen und alleCon« travenienten ohne Ansehen der Person zur gebührenden Strafe werden gezo­gen werden. Frankfurt a/M. den so. Juny 1827.

Polizey - Amt.

Bekanntmachung.

Verpachtung von Jagd - Bezirken betr.

Samstag, den l4ten Jnly l. I, Vorm ttags um 9 Uhr

so« auf neun aufeinander folgende Jahre die Jagd in nachbenannten Jagd-Bezirke« öffentlich an die Meistbietenden in dem Forstamts-Zimmer verpachtet werden, nämlich :

1) im Rieder-Erlenbacher Gemeind s w a l de (vormals Sculberger Mark) von etwa 900 Morgen hies. Feldmaasses

und zufolge erhaltenen Auftrags Hohen Senats in Gemäßheit Art. 3 des Staatsvertrags mit dem Herzogthum Nassau vom 29. Sept. 1826.

(s. Gesetz- und Statuten-Sammlung Bd. IV. S. 88.)

2) die Jagd in dem District vor der Gallenwarte außerhal b der vorm<» ligen Landwehre von ohngefâhr 3000 Morgen Hies. Fcidmaaßcs und

3) in dem an Frankfurt abgetrettenen District vom ehemaligen Schwan­heimer Bruche bey Riederrad von etwa 700 Morgen Hies. Feldmaaßes.

Die Pacht-Bedingnisse sind von Donnerstag, dem 5. July d. I., an bis zmn Derftrigerungs-Tage auf dem Forstamts-Zimmer iy denNachmtstagsstunden von 3 bis L Uhr einzusehe«. Frankfurt a/M. am 30. Junp 1837.. .

. Forst - Amt.