Intelligenz-Blatt
d e r freien Stadt Frankfurt.
(Erpedittons-Comtoir auf dem kleinen Hirschgraben Lit. F. No. 77.)
Nd. 09. Freytag, den 4. May 1827.
Amtliche Bekanntmachungen.
Da öfters Klagen gegen die Einzlerknechte und deren Gehülfen vorkommen, daß sie sich gegen die Holzempfänger sehr unanständig betragen, und auch die ihnen mitgegevenen gedruckten Zettel, worauf der Preiß des Gilbert Holzes, der Namen des Empfängers, die Straße und No. des Haufes richtig angegeben sind, oftmals nicht abgeben; so siehet sich unterzeichnete Stelle veranlaßt, die desfalls erlassene Bekanntmachung vom 18. April 1825 erneuert hiermit in Erinnerung zu bringen, und jeden Holzempfänger aufzufordern , dem Einzler nur gegen anständiges Betragen und gegen Aushändigung des gedachten Holz-Amtszcttels, den Fuhrlohn zu bezahlen , indem bei dessen Ermangelung der Einzler durchaus keinen Anspruch auf den Fuhrlohn 5X1 machen hat. — Auch im Faller das Holz an einem unrechten Ort abladet und nicht sogleich wieder aufladet und an die rechte Bestimmung fähret, ist ihm kein Fuhrlohn zu bezahlen. Frankfurt den 30. April 1827.
Holz - Amt.
Das Einschreiben neu auszunehmender Kinder in die evangelischprotestantischen Schulen betreffend.
Es wird zur Kenntniß des Publikums gebracht, daß den 14. Mai, Morgens 8 Uhr, der Unterricht in der Mittel-, Weißfrauen-, Allerheiligen- und Dreikönigsschule wieder beginnen wird. Diejenigen Eltern und Vormünder, welche einer dieser Schulen ihre Kinder oder Pficgebefohlnen anvertrauen wollen, werden daher ersucht , dieselben an den zur Aufnahme neuer Schüler und Schülerinnen bestimmten Tagen, nämlich den 10. und 11. Mai, des Vormittags von 9 — 12 und des Nachmittags von 2 bis 4 Uhr, von den Herren Oberlehrern aufzeichnen zu lassen. __ , . ,
Die directe Schullnspection.
Frankfurt den 30. April 182/. Poli-ey - Amt.