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Intelligenz-Blatt

d e r freien Stadt Frankfurt.

(Erpedittons-Comtoir auf dem kleinen Hirschgraben Lit. F. No. 77.)

Nd. 09. Freytag, den 4. May 1827.

Amtliche Bekanntmachungen.

Da öfters Klagen gegen die Einzlerknechte und deren Gehülfen vorkom­men, daß sie sich gegen die Holzempfänger sehr unanständig betragen, und auch die ihnen mitgegevenen gedruckten Zettel, worauf der Preiß des Gil­bert Holzes, der Namen des Empfängers, die Straße und No. des Haufes richtig angegeben sind, oftmals nicht abgeben; so siehet sich unterzeichnete Stelle veranlaßt, die desfalls erlassene Bekanntmachung vom 18. April 1825 erneuert hiermit in Erinnerung zu bringen, und jeden Holzempfänger aufzu­fordern , dem Einzler nur gegen anständiges Betragen und gegen Aushändi­gung des gedachten Holz-Amtszcttels, den Fuhrlohn zu bezahlen , indem bei dessen Ermangelung der Einzler durchaus keinen Anspruch auf den Fuhrlohn 5X1 machen hat. — Auch im Faller das Holz an einem unrechten Ort abla­det und nicht sogleich wieder aufladet und an die rechte Bestimmung fähret, ist ihm kein Fuhrlohn zu bezahlen. Frankfurt den 30. April 1827.

Holz - Amt.

Das Einschreiben neu auszunehmender Kinder in die evangelisch­protestantischen Schulen betreffend.

Es wird zur Kenntniß des Publikums gebracht, daß den 14. Mai, Morgens 8 Uhr, der Unterricht in der Mittel-, Weißfrauen-, Allerheiligen- und Dreikönigsschule wieder beginnen wird. Diejenigen Eltern und Vormünder, welche einer dieser Schulen ihre Kin­der oder Pficgebefohlnen anvertrauen wollen, werden daher ersucht , dieselben an den zur Aufnahme neuer Schüler und Schülerinnen bestimmten Tagen, nämlich den 10. und 11. Mai, des Vormittags von 9 — 12 und des Nachmittags von 2 bis 4 Uhr, von den Herren Oberlehrern aufzeichnen zu lassen. __ , . ,

Die directe Schullnspection.

Frankfurt den 30. April 182/. Poli-ey - Amt.