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Intelligenz-Blatt

- e r freien Stadt Frankfurt.

(Erpeditions-Comtoir auf dem kleinen Hirschgraden Lit. F. No. 77.)

Preiü : 0. 3 — für s Jahr, fl. 1. 30 Fr. für's halbe Jahr Vorausbezahlung. , e

Einrückungsgebuhren : 6 Kr. für die ganze, 3 Kr. für die gebrochene Zeile'.

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No. 38. Dienstag, dm i. May 1827. j

Gerichtliche Bekanntmachungen.

Edictalladung.

Die hiesige Bürgers- und Schlossermeisters- Wittwe Marg aretha Ra hcf é", ge- borne Kraus, ist am 10. l. M. bey unterzeichnetem Gericht mit einem Güterabtrettungs­gesuch eingrkommen. Es werden daher alle und jede, welche an die selbe aus irgend einem Rechtsgruild einen Anspruch zu »rächen haben, edictalitér hiermit vorgcladeü, um i.» dem auf Montag den 1ü. May l. I., BormittngS lO Uhr, anbcraumten Ter­min vor der angeordneten Commission ihre Ansprüche entweder persönlich oder mittelst eines in gehöriger Form zu bevollmächtigenden hiesigen Anwalts zu liquidireNz und über . ein ihnen zustehendes Vorzugsrecht zum Protokoll zu handeln, bey Vermeidung, daß sie ansonsten von der Masse' ausgeschlossen werden sollen.

Es wird auch keine weitere Ladung , als an hiesiger Gerichtsthüre, und zwar nur zu Anhörung des, nach Reproduction dieser Ladung erfolgenden Präclusionserkcnntms- seS erlassen werden. Frankfurt den 12. Februar 1827.

. Stadt - Gericht. '

von Adler flycht, Schöff und Director.

p H/ Hartmann, ir Secr. - y;;

Bekanntmachung.

Die Erledigung des alten Debitwesens der ehemaligen hiesigen Handlnng Jacob k und^Sabomon Dodrus Haas, wird hauptsächlich noch durch einen, zwischen der Massekuratel und dèn Fuhrleuten Gebrüder Mackensen von Badenhausen, obwaltenden wÄtaussehenden und vielleicht die vorhandenen Massegelder grc^tnubcüè absordiccuden Rechtsstreit'aufgehalten. Es werden daher sämmtliche , in der bereits am ZO. May 1609 erlassenen Locatoria begriffenen Gläubiger— deren Aufenthalt zum Theil unbekannt ist — ober deren Anwälte,, hierdurch aufgefoxdert: Moutag den 11, May l, I.,. Vor- mittagsy Uhr, vorder Gerichts. Commissionsich zu Protokoll darüber zu erklären: ob sie cs nicht zur baldigen Erledigung dieses alten Debitweseus rathsamer finden, in die Verkeilung der noch vorhandenen Maffegelder einzuwilligen, und etwa durch Bestellung eines gemeinschaftlichen Anwalts den Rechtsstreit gegen die Gebrüder Mackensen selbst fortzufttzen ?

bey Vermeidung , dass die nicht Erscheinenden als der Stimmenmehrheit beitreteud, ange­sehen werden sollen. Frankfurt den 19. März 1827-

Stadt - Gericht.

Hartmann, ir Secr.