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M 57. Freytag, den 27. April 1827.
-------- SU^W^n^^^^ --------—--- Verordnungen der Verwaltungs- und Justitz-Behörden.
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Auf Ansuchen der Geschwornen des hiesiges Schreinerhandwerks, wird die, am 28. März 1797 pudlicirte auch mehrmals wie: erholte Verordnung, wornach
„ dir Niederlagen fremder Schreiner-Arbeiten zwischen den Meßen gänzlich verboten sind, und dètt, wäbeend den hresigcu Messen dghier feil haltenden fremden Schreinern befohlen 'st, ihre, auf alihiesige Messen zum feilen Verkauf gebrachte Waaren, soviel " davon noch den Samssag in der dritte n Me ßwoche als dem gewöhnlichen « Ende der Messe vorrâihig ist, längstens innerhalb den nächsten 8 Tagen wiedevleinzu- - -packen und'wiederum aus WMWK zu schassen, -somit diese noch vorratM gevitk- bene Schreinerwaaren, sic mögen Namen haben, wie sie wollen, bey keinem hiesigen Bürger oder Einwohner einzustelleu, und bis auf die künftige Messe aufdewahren zu " lassen, am wenigsten aber solche zwischen den Messen zum Verkauf in Commission gehen, widrigenfalls dergleichen Waaren ohne alle Nachsicht confiscirt, auch diejenige hiesige Bürger und Einwohner, die solche in den Messen nicht verkaufte fremde Schrei, nerwaaren in ihren Häusern oder Gewölben - gegen einen Bestandzins oder nnent- geldliche anfnehmen, oder gar Commilsionswesse verkaufen , mit einer Strafe von 50-Rthlr^ .belegtwerden sollen," - ' -
Mi jedermanns Wissenschaft «»durch wiederholt bekannt gemacht. Zugleich werden die frem- dieser Stunde, unter kè Vorwand etwas von ihren Waaren in hiesige Häuser brin, gen zu lasse», indem namentlich -der,, zu Umgebung obiger.Verordnung öfters gebrauchte Borwand, daß die Waare schEwâhrend der Meße verkauft worden, und erst jetzt dem Kaufer zugeschlckt oder von demselben abgeholt werde, nicht berücksichtigt, vielmehr jede irach ^UHr Samstags H clr» r-itstow Meßwoche ^us.dem Laden oder Gewölbe ei-
stehenden Verordnung nach verfahreu werden wird. 'Frankfurt,den 20. April 1827. '
___—......—_____JMgms «urgcrmcister-Amt.
■ l G èriMtk iche- Bekanntmachungen. •
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„. N«^em rer Nachlaß der-erstochen Schloffermeisters-Wittwe, Anna Cut harr na Prassel, geb. Radecke, vowâiMst Creditorcn an Anspruch genommen worden, so werdemâchreâge,. welche.au diese Verlaffenschaft noch einigeänschüche zu ha- M vermeinen, ,Hiermit ausgefsrdert, solche binnen brey Wochen a dat^be» Ver- ^^ Meldung.des Hicr.mlr eventucl cutsKefprocheuea Ausschlusses chpncher WHffe., bey unterzv- gklwr Behörde aornnrinnemriwtsÄr li'-rniStvp« -Lk»/>«rr«^ **» äi »«Jt a äân ' ■• y W M WiigNtStrpVr ;
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