Einzelbild herunterladen
 

. Ä

f u | t.

______ ' --------—------—7----------:----- -- —--7----------------

M 57. Freytag, den 27. April 1827.

-------- SU^W^n^^^^ --------—--- Verordnungen der Verwaltungs- und Justitz-Behörden.

■-----—— -----

Auf Ansuchen der Geschwornen des hiesiges Schreinerhandwerks, wird die, am 28. März 1797 pudlicirte auch mehrmals wie: erholte Verordnung, wornach

„ dir Niederlagen fremder Schreiner-Arbeiten zwischen den Meßen gänzlich verboten sind, und dètt, wäbeend den hresigcu Messen dghier feil haltenden fremden Schreinern befohlen 'st, ihre, auf alihiesige Messen zum feilen Verkauf gebrachte Waaren, soviel " davon noch den Samssag in der dritte n Me ßwoche als dem gewöhnlichen « Ende der Messe vorrâihig ist, längstens innerhalb den nächsten 8 Tagen wiedevleinzu- - -packen und'wiederum aus WMWK zu schassen, -somit diese noch vorratM gevitk- bene Schreinerwaaren, sic mögen Namen haben, wie sie wollen, bey keinem hiesigen Bürger oder Einwohner einzustelleu, und bis auf die künftige Messe aufdewahren zu " lassen, am wenigsten aber solche zwischen den Messen zum Verkauf in Commission ge­hen, widrigenfalls dergleichen Waaren ohne alle Nachsicht confiscirt, auch diejenige hiesige Bürger und Einwohner, die solche in den Messen nicht verkaufte fremde Schrei, nerwaaren in ihren Häusern oder Gewölben - gegen einen Bestandzins oder nnent- geldliche anfnehmen, oder gar Commilsionswesse verkaufen , mit einer Strafe von 50-Rthlr^ .belegtwerden sollen," - ' -

Mi jedermanns Wissenschaft «»durch wiederholt bekannt gemacht. Zugleich werden die frem- dieser Stunde, unter kè Vorwand etwas von ihren Waaren in hiesige Häuser brin, gen zu lasse», indem namentlich -der,, zu Umgebung obiger.Verordnung öfters gebrauchte Borwand, daß die Waare schEwâhrend der Meße verkauft worden, und erst jetzt dem Kaufer zugeschlckt oder von demselben abgeholt werde, nicht berücksichtigt, vielmehr jede irach ^UHr Samstags H clr» r-itstow Meßwoche ^us.dem Laden oder Gewölbe ei-

stehenden Verordnung nach verfahreu werden wird. 'Frankfurt,den 20. April 1827. '

___—......—_____JMgms «urgcrmcister-Amt.

■ l G èriMtk iche- Bekanntmachungen. •

-H-

„. N«^em rer Nachlaß der-erstochen Schloffermeisters-Wittwe, Anna Cut ha­rr na Prassel, geb. Radecke, vowâiMst Creditorcn an Anspruch genommen wor­den, so werdemâchreâge,. welche.au diese Verlaffenschaft noch einigeänschüche zu ha- M vermeinen, ,Hiermit ausgefsrdert, solche binnen brey Wochen a dat^be» Ver- ^^ Meldung.des Hicr.mlr eventucl cutsKefprocheuea Ausschlusses chpncher WHffe., bey unterzv- gklwr Behörde aornnrinnemriwtsÄr li'-rniStvp« -Lk»/>«rr«^ **» äi »«Jt a äân ' ■• y W M WiigNtStrpVr ;

4 FJ * 1 K v