Juttlltgenz-Blatt
der freien Stadt Fra n k f u r t.
sErpeditions-Cvmtoir aus dem kleinen Hirschgraben Lit. F. -No. 77-) ^'A ^
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No. 36. Dienstag, den 24. April 1827. __________________ ..- . .,. ........' • A
Amtliche Bekanntmachungen. ’
Es werden hiermit alle diejenige, so Waaren und sonstige Fcilschaften auswiegen, erinnert, in Gemäßheit der Hvchvcrehrlichen Rathsverordnung vom 31. August 1762, ihre Waagen und Gewichte durch den befl eilten Waradeiu so gewiß binnen vier Woche« verificiren zu lassen , als ansonsten bey der yach Ablauf dieser Frist von Seiten des unter? zeichneten Amtes verfügt -werdenden allgemeinen Gewichter-Disitation gegen alle diejenigen, deren Waagen und Gewichten,chisthey nicht in Ordnung erfunden werden, ohne Ansehen der Person mit der gebührenden Strafe vorgeschritten werden wird. ^
Frankfurt den 1’1. April 1827.
' —Polizei) - Amt. u > ».^» ri——m.t —^<m*~m‘ -^www»^^».^^.».«*!.«***«*****^.
Mittwoch den 25. April 1827, Nachmittags^um 3 Uhr, soll das Stück Ackerland No. VII im Riederwald, an der Hanauer Chaussee und Fcchenheimcr Grenze, welches 2Q Morgen, 37 Ruthen enthält, in dem Hospital zum heiligen Geist dahier, an den Meistbietenden verpachtet werden.
Verwaltungs-Commission des Hospitals zum heiligen Geist.
Gerichtliche Bekanntmachungen.
Nachdem der hiesige israelitische Burger und Handelsmann Hirsch Elias Ullmann, wegen einer an C. A. Devignes aus Brüssel habenden Forderung von fl. 146. 30 fr. nebst Verzugs-Zinsen und Kostens um Beschlag auf die letzterm aus der feerer von Barckhau- fenschen Concurs-Masse zu gut kommenden Summe gebeten und Klage gegen solchen erhoben hat, inzwischen dessen dermaliger Aufenthalt gänzlich unbekannt seyn soll, und die- serhalb um öffentliche Ladung gebeten worden, als wird gedachter C. A. Devignes aus Brüssel, dessen etwaige Erben und sonstige Sucefforen mit einbegriffen, hiermit aufgoe fordert, sich so gewiß entweder selbst, oder durch einen gehörig bevollmächtigten Anwald binnen drei Monaten auf die erhobene Klage vernehtnen zu lassen , als solche im Ent- stehungsfall auf Anrufen in contumaciam nach Ablauf dieser Frist für eingestanden angenommen, Kläger aus den mit Arrest bestrickten Geldern befriedigt, und keine weitere Ladung als an der Amtöthüre ergehen wird. Frankfurt am Main, den 19. Februar 1827. __________________________________ Stadt - Amt.___________
Privat - Bekanntmachungen.
Don Florentiner und Venettaner Damen-, Mädchen- und Kinder-Strohhüten besitze ich ein schönes Assortiment in Commission, welche ich zu den billigsten Fabrikpreisen erlassenkann. Carl Philipp Streng auf dem Markt.