Intelligenz-Blatt
d e r freien S t a d t F r a n k f u r t.
sErpeditions-Eomtoir auf dem kleinen Hirschgraben Lit. F. No. 77.)
No. 35. Dienstag, den 17. April 1827.
Verordnungen der Verwaltungs- und Justitz-Behörden.
Unseren verehrten Mitbürgern machen wir hiermit die ergebenste Anzeige, daß der Bau des neuen Armen- und Waisenhauses nunmehr wieder begonnen hat. Die MK über die Veranlassung, so wie den Zweck dieses Baues erlassene BekgMimachung, welche fortwährend in dem Waisenhause zu er- balten ist, besagt das Nähere. Wir fühlen uns aufgefordert, hierdurch wiederholt der Freigebigkeit und Unterstützung unserer mrldthMrn Mrckur- ger ein Unternehmen zu empfehlen, welches das wohlthätige Wirken unserer Stiftung wesentlich zu fördern bestimmt ist.
Frankfurt a/M. den 26. März 1827.
Die Verwaltungs-Commisston^es Armen- und Waisenhauses.
~ Erneuerte Verwarnung , die Wechstlsternpelung bctreffcud.
Da zufolge des §phi 6 pass. i der 86e chseÜkMtpel--Drd8uIIg alle die)eu!gen, welche einen Wechsel oder ein demselben gleich geachtetes^ Effekt UttgcstcMP0lt aus,leisen, vcr- kanftn, vertauschen, kaufen, innren, accepttreu, bezahlen oder acquirttren in eine ’ unerläßliche Strafe von fünf vom Hundert des ganzen Wechsetbetragsverfl^ , A sieht sich die unterzeichnete Behörde durch wiederholt vorgekommenes Eutgegenhanden veranlaßt, den hiesigen Handelöstand erneuert darauf aufmerksam Z" machen, daß dw de» Wechselsteinpel unterworfenen Effekten, bsVOr solche ZU tUgend clN^N l lU 0beN 'berührten Zwecke mit Unterschrift zu WpMM/ KUp Stempelung vraimtirt werden müssen, indem cs der deutlich ausgesprocheue Buchstabe dos Metzes in einem entgegen gefetzten Falle dem Untc^eichnetcil Amt ? ,
irgend eine -Entschuldigung Rücksicht zu nehmen. srankft ^^ett'ey^- Amt.'
---Die Uebersicht und MÜ^flssäsich hieraufhâuder t Fremden ^MMsem wesè licher Gegenstand polizeylicher Sorgfalt., Pemchr die W^^ffe^dachttge^ Mbeylockt, die Key dem Zuströmen so vwler Fsse.md tt Gelegen^ cherlky Gestalten einzuschleichen und die ^erkett u Bedungen genau zu beMe«, desto mehr ist es Pflicht eines zeden, ime otaafe t ^ welche dckAbhaltung und Entdeckung folger sefâ! rltd)en ®auii« P bezwecken. Die genaue Beobachtung der seck mele» â^be^ 8 r
«ahme fremder Personen, befördert vorzuglich dlcfl ) ! Nackachtuna verordn^: allgemeinen Kenntniß ernemrt, «nd sonach zu zedermanns Nachachtung vervony,