Jlltclllgm-Blatt
der freien Stadt Frankfurt.
(Erpeditions-Comtoir auf dem kleinen Hirschgraben Lit. F. No. 77.)
No. 24. Freytag, den 23. März 1827.
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Verordnungen der Verwaltungs- und Justitz-Behörderr.
^Nntcr Beziehung auf die den Nahrungsschutz des hiesigen Schneiderhandwerks betreffende — und alle und jede Pfuschereyen, sowohl der hiesigen als fremden Gesellen und Frauenspersonen verbietende Rathsverordnungen vom 27- Febr. 2753 und 13. Oct. 1791 — wird hiermit auf Ansuchen der Schneider-Geschwornen wiederholt und aufs nachdrücklichste verwarnet, sich jedweder Pfuscherey in besagtem Handwerk gänzlich zu enthalten, auch zugleich Jedermann, solhanen Pfuschern keine Arbeit zu geben, auf das schärfste erinnert, indem dergleichen dem hiesigen Schneiderhandwerk zum offenbaren Nachtheil gereichende Eingriffe in dessen bürgerliche Nahrung, schlechterdings und in keine Weise nachgesehen, sondern vielmehr, in Gemâsheit gedachter Verordnungen, auf das strengste bestraft, und jedwede Psuscherarbeit, ohne Ansehung der Person, wrm sie gehören mag, confiscirt, auch so viel die pfuschende fremde Gesellen oder Pcrmissionistcn betrifft, jeder Contravement mit Verweigerung des ferneren Aufenthalts dahier aus hiesiger Stadt weggeschafft werden solle.
Diese wiederholte Verwarnung, wonach sich alle diejenige, welche solche betrifft, « achten und für Schaden zu hüten haben, soll ausser deren Bekanntmachung in dem In- tclligenzblatt, auch an den hiesigen Stadtthoren angeschlagen werden, damit denen in diesige Stadt pfuschenden Landschneidern hiervon die nochmalige Kenntniß zugehen möge.
Frankfurt den 17* November 1815.
Von jüngeren Burgexmeister-Amts wegen.
Reeovatum den 16. März 1827»
1 ■ ____________________Jüngeres Bürgermeister-Amt.
Amtliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung, den Verkauf von kiefernen Wingertspfählen betreffend.
In dem Weilruh-Forste des hiesigen Stadtwaldes, etwa drei viertel Stunden v»m Ufer des Mains, sollen
Mittwoch den 28. März d. J.
Ern hundert und fünfzig tausend kieferne WingertspfLhle öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden. — Kauflustige haben sich an genanntem Tage Nachmittags um drey Uhr auf dem Oberforsthaus (unsern Niederrad) dazu einzufinden.
Wer diese Wingertspfähle zuvor in Augenschein zu nehmen gedächte, hab sich dieserhalb auf ebengedachtem Oberforstbaus zu melden.
Die Versteigcruugs-Bed iNgni sse sind indeß bei unterzeichnetem Amte eivzusehen.
Frankfurt a/M. den 14. Mär/ 1827«
Forst-Amt der freien Stadt Frankfurt.