Fünfte Beylage zu No. 23.; Dienstag, den 20. März 1827.
Amtliche Bekar^ntmachungen.
In dem Bodeshesm'schen Bleich gartest dahier sind seit geraumer Zeit mehrere Geräth- stücke entwendet worden , wovon sich dermalen noch Hemden, Halsbinden, Strümpfe, Servietten, Handtücher, Leintücher und Schürze bey unterzeichneter Behörde Verwahrlich befinden, indem, der in dem Jntelligenzblatt geschehenen Aufforderung ohnerachtet, die Eigenthümer bis fetzt nicht zu ermitteln gewesen, daher wiederholt bekannt gemacht wird, daß diejenigen, welche solche in Anspruch nehnrrn zu können vermeinen, bey dieser Behörde deshalb die Anzeige zu machen habe». Frankfurt den 19- März 1827-
Peml. Verhör-Amt. .
' Gerichtliche Bekanntmach ungen.
E d i c T al l es d u n g.
Alle, welche ans irgend einem Rechtsgrunde an den Nachlaß des in dem Gasthaus zum Weidenbusch dahier verstorbenen Handlungs-Reisenden Friedrich Heinrich Ludwig Heidsieck ans Schildesche in Westphalen, Ansprüche oder Forderungen zu haben vermeinen, werden hierdurch vorgeladen, solche binnen Sechs Wochen bey unterzeichnetem Gericht so gewiss anzuzeigen, als ansonsten dieser Nachlaß au die auswärts wohnende In- testat-Erben ohne einige Caution verabfolgt werden wird. F ar.ksurt den 14. März 1827*
Stadt - Gericht.
von Adlerflycht, Schèff und Director.
Hartmann , ir Seen
” ' Ed ictallndung.
Alle, welche aus irgend einem Rechtsgrund an den Nachlaß der Frau Wittwe des verstorbenen hiesigen Bürgers und Kaiserlich Oesterreichischen Rittmeisters , Herrn Jacob Heinrich Rühle von Lilienstern, Johannetta Elisabetha Franziska geb. von Barkhausen, Ansprüche oder Forderungen zu haben vermeinen, werden hierdurch vorgeladen, solche binnen vier Wochen bey unterzeichnetem Gericht so gewiß an- zuzeigen, als ansonsten die, der auswärts wohnenden Miterbin halben, zum Hypothekenbuch geleistete Eantion wieder gelöscht werden wird. Frankfurt den 16. März 1827.
Stadt - Gericht.
"^ v. Adlerflycht, Schöff und Director.
__Hartmann, ir Secr.
Da aM die am 5. Febr. L I. erlassene Edictalladung sich niemand mit Ansprüchen an den abhanden gekommenen, am 12. März 1804 ausgestellten Recheney-Amtlichen Legschein über eine zur Euratel des verschollenen Andreas Grauel gehörige Stadt Frankfurtischc Schuldverschreibung d. d. i. Dec. 1801, Num. 726. E. bezeichnet, über fl. 250. lautend, gemeldet hat; so wird, dem angedrohten Präjudiz gemäß, gedachter Legschein nunmehr für erloschen erklärt. Frankfurt den 16. März 1827.
Stadt - Gericht.
-. ________________________________________ Hartmann, Secr.________
In der Barnch und Bingo'schen Debitsache werden alle in dem Liquidationstermin n. bisher sich nicht angemeldet habenden Gläubiger., in Gemäßheit des — in der ergangenen Edictalladung angedrohten Präjudizes, von der Masse nunmehr ausgeschlossen.
Frankfurt den 16, März 1827.
Stadt - Gericht.
' HartMNn, Serr.