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Intelligenz- Blatt

d e r freien S t a d t F r a n k f u r t.

(Erpcditions-Eomtoir auf dem kleinen Hirschgraben Lit. F. No. 77.)

Nö. 17. Dienstag, den 27. Februar 1827.

Amtliche Bekanntmachungen.

Das unterzeichnete Amt sieht sich veranlaßt, unter Beziehung auf die früheren Ver­ordnungen^ die Garten-,und Güterbesitzer nachdrücklichst aufzufordern, innerhalb 11 Ta­gen die Rurveunester an den Bäumen und Hecken ahnebmen , verbrennen, und diese da­von reinigen zu lasse». May versieht sich, daß dieser, das allgemeine Beste und das In­teresse der Garten- und Güterbesiyer bezweckenden Verordnung, pünktlich nachgekommen werde, und bemerkt dabey , daß die Feldgeschwornen und die Feldschützen beauftragt sind, sich nach Ablauf der'gesetzten Zeit zu überzeugen, ob dieselbe pünktlich befolgt worden ist, und. die Saumseligen zur Anzeige zu bringe», welche, außerdem daß die Raupennester auf ihre Kosten weggeschafft werden, ulberdieß die gesetzliche Strafe von fl. 10 zu erlegen haben Frankfurt a. M. den 20. Februar 1827*

Polizey - Amts - Feldsectioll.

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Von Seiten des unterzeichneten Amtes werden, in Gemäßheit der bestehenden Ver­ordnungen, namentlich des verehrlichen Rathschtusscs vom 2Z. Sept. MA., alle Eigen- thsnner vo». Garten und Grundstücken aufgefordert, die überwachsenden Hecken an den Straffen und Wegen, bey Vermeidung der gesetzlichen Strafe von fl. 10. sofort abrâumcn zu lassen, mit dem Bemerken, daß das Fcld-Potizeh-Pcrsönale angewiesen ist, aus die genaue Beobachtung dieser Vorschrift zu wachen,^ und die Dawiderhandelnden zur An­zeige zu bringen. Frankfurt a. M. den 20. Februar 1827.

Poljzey - Amts - Feldftction.

Bey. unterschrtebener-Behörde befinden sich mehrere Gerâthstückc, die in dem Bodes, betm'schen Blcichgartcn entwendet worden, ft ohne daß bis jetzt die Eigenthümer davon bekannt sind. Wer solche in Anspruch zu nehmen vermeint, kann in den Vormittags, Kunden bey dieser Stelle die gehörige Anzeige davon machen.

Frankfurt den 22. Februar 1827«

Peinl. Verhöramt.

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Gerichtliche Bekanntmachungen.

Edictalladung.

Neber die Verlassenschaft des gewesenen hiesigen Bürgers und Handelsmanns, An­dreas Rückmann, ist der Concurs erkannt worden. Es werden daher Alle, welche irgend einen Anspruch an gedachten Rückmann, nun seine Derlassen/chaft, zu haben ver­meinen, hierdurch aufgefordert: in dem, auf Montag den 12. März 182 7, Bor,