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i e n Stadt Frankfurt.
(Erpeditivns-Eomtoir auf dem Heroen Hirschgraben Lit. F. No. 77.)
No. 12. Freytag, den 9. Februar 1827.
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Amtliche Bekanntmachungen.
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Mit der Prolongatiou der verfallenen Pfandscheine, als diejenigen, sy im Monat MM M 3. hierzu erschienen gewesen waren, als auch derjenigen, so in den Mona» ten Februar. Mär;, April und May gedachten Jahres versetzet worden sind, wird den 1. nâciKkommenden Monats Februar angèfangen, und bis zum 27. besagten Monats Dienstag und Donnerstag Lormittags damrt fortgefahren, nachhero kann keine Prolongation angenommen, sondern die darauf folgende sechs Amtstäge, nämlich der 2 8 sie Fr» bruar, der 2te, der 5te, der 7te, der Yte und der 12fe März Indus. gegen die gewöhnlichen Spesen nur nad) ausgelößt, aber nicht cpmpensirt werden. Während der Der- gaqthung, Uomit Dienstag den l3. keßtgedachtcn Monats, Nachmittags ui« 2 Uhr, der Anfang gemacht wird, kann um das DWanthuchgs- RcWèr in Lehöriger Ordnung aus- ziehen. zu können, weder Eompèirsation, Prolongation ,7 noch das Auslösen der oben bemerkten verfallenen Pfandscheine, mehr statt finden.
Zugleich werden die betreffende. Individuen erinnert, die Prolongation sich zu ge^ höriger Zeit angelegen seyn zu lassen, und solche nicht, wie es von den Saumselige« bisher geschah, bis zu den letzten Anrtstagen aufzuschieden.
Frankfurt den 2P Januar 182?. — * .-"X
Pfand - Amt.
Gerichtliche Bekanntmachungen.
Edi c t a l l a d u n g.
Nachdem, über das Vermögen des hiesigen Bürgers und Lohnkutschers Johaux Georg Hardt und seiner Ehefrau, Mariane, gebornen Münch, der Concurs erkannt worden: so werden alle diejenigen^ welche aus irgend einem Rechts- gründ Ansprüche an genannte HardtMe Eheleute zu habenwerme-nen, edictaliter hierdurch vorgelaöeN', um Freytag den 27. April a. c., ^mittag H& Uhr, vor der Eommrssiow des unterzeichnetem Gerichts, entweder persönlich, oder durch legale A«» waldschaft, ihre Forderungen zu liquidiren und, über das allcnsallsige Vorzugsrecht zu« Protokoll zu handeln, bei Vermeidung, daß sie ansonsten mit ihren Ansprüchen von der Masse ausgeschlöffen. auch nicht weiter, dann an hiesiger Genchtsthure, und zwar nüt za Anhörung des ftproAKra ha? dtatione, erfolgenden Praelnponsdecrets , vorge- Wn werden sollen. Frankfurt den 26. Januar 1827.
• Stadt - Gericht.
vou Adle rfly ch4, Schöff und Direetor.
. <6^. Hartmann, Secr.