JittelligW-Blatt
d e r frei eUZWW t Frankfurt.
(Erxeditions-Eomtoir Ä^LMMMn Hirschgraben Lit. F. Wo. 77.)
Preiß : st. Z — für's Jahr , fl. 1. 30 kr. sür's halbe Jahr Vorausbezahlung. EinrAckungSgehühren : 6 Kr. für die ganze, 3 Kr. für die gebrochene Zeile.
Ro. 55. Frcyrag, den i. July 1626.
Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.
Es ist mißfällig zu vernehmen gewesen, daß bey so'ennen Leichenbegängnissen von Kindern, mitunter auch Erwachsenen , durch Hmaufsteigen auf die Kirchhofmauer und Epithaphien, auch ein äußerst tobendes und unanständiges Benehmen, die dem Orte gebührende Achtung verletzt und durch das Herabwälzen von Steinen die Umstehenden mit körperlicher Beschädigung bedroht werden.
Man sieht sich daher aus Ansuchen Löbl. Kirchen- und Friedhofs-Commission veranlaßt, öffentlich bekannt zu machen, daß das Polizeypersönal angewiesen ist, streng dar. aus zu wachen, daß fernerhin dergleichen Unfug nicht statt finde, und die Contravenien- ten zur Anzeige zu bringen, die demnächst zu gebührender Strafe gezogen werden sollen.
Frankfurt den 17. Juny 1825.
_______________________________________Polüev * Amt._________
Seit einiger Zeit kommen sehr.häufige Beschwerden darüber bey unterzeichneter Behörde vor, dâß eingesäte Aecker durch Fahren mit Wägen und Pflügen darüber, so wie durch Reiten, sehr beschädiget werden. Man steht sich daher veranlaßt, jedermann vor der dergleichen Freveln zu warnen, indem die Contravcnienten die geeignete Strafe unfehlbar zu gewärtigen haben. Frankfurt den 25. Juny 1825.
Polizey - Amts Feld - Sektion.
Amtliche Bekanntmachungen.
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Das Locale nebenoer Butterwaage, in der Fifchergasse, zu einem Kramladen dienlich, soll Mittwoch den 5. July d. J. Vormittags 11 Uhr auf unterfertigtem Amte auf 3 oder 6 Jahre, jedoch nur zum Gebrauch zwischen den Messen, an den Meistbietenden verpachtet werden. Frankfurt den 21. Juny 1625.
Recheney - Amt.
Edtctalladung.
Nachdem im vorigen Jahre die Anzeige eines Meßfremdcn geschehen: daß ihm ans seinem Meßladen am Main vermittelst Einbruchs eine namhafte Summe Geldes entwendet worden, sich auch bald darauf in der Nähe desselben eine, wiewohl weit kleinere