Jukelllgesz-Blatt
der freien Stadt Frankfurt.
(Erpeditions * Comtoir auf dem kleinen Hirschgraben Lit. F. Nr. 77.)
No. 60. Freytag, den 18. July 1825. ,•
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Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden. \
In Gemäßheit der Äerâ Ordnung vom 22. July 1813 und der, auf diesel- nge hinweisenden, im Intelligenz blatt No. 59 des Jahres 1816 unterm 11. July Letztgedachten Jahres durchs Rentrnamt publrcirten Anordnungen, werden andurch sdmmrlW hiesige Bürger und Einwohner aufgefordert, wegen ihres Weinver- brauchs Richtigkeit zu pflegen, und wird deshalb das hiernach folgende anmit be- fdnnt gemacht:
i) Es werden, zugleich mit gegenwärtiger Bekanntmachung, von HauS zu Haus D^clarakronsscheme ausgetheilt, durch deren Ausfüllung und Unterzeichnung alle hiesige Bürger und Einwohner ihre Aecis-Pchchtigkeit von dem feit dem töten Suh; 1822 biè larm July dieses Jahrs,einschließlich verbrauchten Wem anzuqe, den, und bey diesseitigem Amte einzureichen haben. Die Einreichung solcher De- ^eschehen^'^E unfehlbar zwischen dem 16. und 24. dieses Monats zu
^^'^^"' Anfang des Monats August wird das unterfertigte Amt stimmt-
feit iu ^"^ordern, durch wirkliche Zahlung Richtig-
- . VEufer die Confumtions.Accise von denienigen Weinen, welche sie m Partyten von mehr als 10 Bouteillen an hiesige Verbraucher verkaufen, mcht bezahlen dürfen: so sind letztere zu dessen Bezahlung verpflichtet, und kann demnach ein aüenfallsiges Vorbringen, daß der von ihnen verbrauchte Wern von ihren Verkäufern veracclset worden sey, sie, die Verbraucher, von solcher Zab-
.lungsverbindlichkett nicht befreien. '
5)a$ unterfertigte Amt, welchèm die Verification der einkommenden Erklä- rungen überlassen ist, erwartet vertrauensvoll, daß sämmtliche hiesiac ' unb Lrmvohner sich beeifern werden, ihre Pflicht in vollem Maaße zu erfüllen und daß sonach bey Mm auch feine DeclarationS *’
welche es der offenkundigen Beschaffens des Haushalts der Declaranten nicht angemessen finden wob-y man es - ab Seiten des Amtes - a7s eign m D^ gesuhl nicht bewenden lassen könnte. “ ' è
Frankfurt am Main, den 1. July 1625.
Renten , Amt.