d è r freien Stadt Frankfurt.
(Erpeditkons-EoNtpir Lnf dem kleinen Hirschgraden Lit. F, N°. 77.)
Preiß : fl. 3 — für's Ishr , fl. 1- 30 fr. für's halbe Jahr Vsrausleza-lung. Ein ückungSgebühren : 6 Kr. für die ganz«/ 3 Kr. für die gebrochene Zeile.
No. 38. Frcyiag, den 2. May 1823.
Verordnungen der Verwaltungs- Und Justiz-Behörden.
-N.âri uns Burqermeisiere und Rüth der freyen Stadt Frankfurt X" Recke^eiamt die Anzeige der Wahrnahmt geschehen ist, b«m glaube, w «wärtQuantität KupserheLrr mit nachgeahmten, somit falschen, hierortlgen Stempel
sind, welche einen dockst beträchtlich geringern Werth haben, als die âch- ßI â iaen bester und in den Verkehr hiesiger Staot und Dorfschaften zu bringen vielfältig LWÄd unftr obrigkeitliches Arni aber erfordert, solcher nichtswürdigen Scheide, den Utstianf in hiesiger Stadt und deren Gebiet ausdrücklich zu versagen: als wer- £X »Ä H-?°-, *6 Bw «l di- MtetM« «-- MW» 1 ; tv_ n.i^lMett dierourch 'N Verruf gesetzt^ And ist somit lbxe Verausgebung und Ver, tehi 've^Ae«; «v. im übrigen, auf das schon längst beider bestehende Verbot aller MM Tßerhaib dieser Stadt geprägten Kupferheller ohne Unterschied, samt der ge- F^f^n Bebimmuna hierbei) in Erinnerung gebracht, wird, welcher zufolge selbst die achten bieten Heller nicht anders, als nur soweit sie zur Leistung, Ausscheidung, Ergäu- zung oder Vervollständigung einer Zahlung nöthig sind, ausgegeben und angenommen "^Darnach';» sich, zur Vermeidung der durch die Münzgesetze bestimmten schweren Bestrafung, zu richten. . , , - , , . ,
B e s.ch ( 0 M c « bei Rath Donnerstag den 1 o. April 1823.
Kennzeichen
bet durch den vorstehenden Beschluß, in Verruf gesetzten falschen Heller.
Dsts-kben sind hellrother Parbe und viel leichter als die Rechten. 426 Stück derselben «Ny sf;5 Gewichts von einem Pfund befunden worden , während der ächten Heller nicht Wehr als 312 Stück äus einem Pfund Kupfer gefertiget werden. Der ächten Heller ^arbe ist brauurvth.
2) ^bper Dünne wegen lassen sie sich weit leichter biegen als die ächten.
3) Die Buchstaben und der Adler sind feiner und dabey seichter als jene der achten Heller.
4) Deren Gepräge stehet innerhalb eines schwachen, meist vollständigen, nur bey wenigen etwas unterbrochenen, Neiss.,'während auf den achten Hellern dieser Neis stärker vnd nur zur Hälfte ausgeprägt ist, mithin einen Halbkreis bildet.