Illtelllgevz-Blatt
d e r freie n Stadt Fr a n k f ur t
(Erpeditions - Eomtoir auf dem kleinen Hirschgraben Lit. F. N’ 77.)
No. n. Freytag/ den 7. Fibruar 1823.
Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.
Das unterzeichnete Amt sieht sich veranlaßt, zu Hebung mehrfacher Beschwerden und zu Abstellung des polizeylicben Mißstandes, welchen das Versammeln vieler Menschen auf den Straßen, welches seit einiger Zeit, besonders vor den Eaffeehâusern statt findet, verursacht, auf das Ernstaemessenste zu untersagen die Straßen und öffentlichen Plätze und namentlich auch die Straßen vor den Caffeehäusern auf diese Weise zu versperren. Das Polizeyperfonale ist angewiesen, auf die pünktliche Einhaltung dieser Vorschrift zu wachen.
Frankfurt a M. den L Februar 1823.
PolfteH - Amt.
” Alle diejenigen, welche vor ihren Wohnungen noch nicht geeisct haben, oder noch nicht das Eis wegschaffen ließen, werden auf das Ernstgemeffenste aufgefordert, damit nicht länger anzustehen, indem ansonst das unterzeichnete Amt die Saumseligen zur gesetzlichen Strafe ziehen und überdies auf Kosten derselben eisen und Las Eis wegschaffen lassen wird.
Frankfurt den 31. Januar 1823,
Polizey - Amt.
Montag den 10. Februar, Morgens 10 Uhr, sollen 23 Malter Waiz nebst i Malter Abbruch 3o „ Roggen „ 1£
I7j * Gerste * 1 » „
„ Hafer
I „ Erbsen 1$ » Tennrübr aus deut Dörkelweiler Zehnt auf dem im vormaligen Dominikanerkloster befindlichen Amtszimmer an den Meistbietenden versteigert werden. Frankfurt den 17. Januar 1823.
Stadt - Kämmerey.
Mit der Prolongation der verfallenen Pfandscheine, als diejenigen, so im Monat Februar v. I. hierzu erschienen gewesen waren, als auch derjenigen, so in den Monaten Februar, März, April und May des gedachten Jahres versetzet wurden, wird den 4. nächst- kommeuden Monats Februar angefangen, und bis zum 27. besagten Monats Dienstag und Donnerstag Vormittags damit fortgcfabren, nachhero kann keine Prolongation angenommen,- sondern die darauf folgende fünf Amtstäge, nämlich vom 28. an, bis zum 10. März indus. gegen die gewöhnliche Spesen nur noch ausgelößt, aber nicht compensirt werden. Während der Perganthung, womit Dienstag den 11. gedachten Monats, Nachmittags um