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Intelligenz-Blatt

der freien Stadt Frankfurt.

(Erpeditions-Comtoir auf dem kleinen Hirschgraben Lit. F. N* 77.)

No. 95. Dienstag, den 6. November 1822.

Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden,

Da man zur Bequemlichkeit beë. Publikums zwey neue Portechaiscn von Amts wegen hat bauen lassen, welche wegen Leichtigkeit und gefälligerem Aussehen von den zeithcrigen sich vortheilhaft auszeichnen ; so werden, unter Vorbehalt öffentlicher Anzeige einer desfalls fcstzusetzcndcu Ordnung und Tarc, wodurch diese Bequemlichkeit ihren wahren Werth er­halten wird, vorerst diejenigen, welche die Bedienung dieser Portechaisen zu übernehmen gedenken, eiiigeladen, sich baldigst zu Vernehmung der festzuhaltenden Bedingungen, Vor­mittags auf dem Recheney-Amt anzumelden. Frankfurt am 26. October 1822/

____________________________________________ Rechncy - Amt.________

Da von Einem Hochprcißlichen Senat der Taglohn der Zimmergesellen von Gal- lustag dieses Jahrs bis Peterslag künftigen Jahrs auf 5o kr. und von da an bis den dar­auf folgenden Gallnstag auf 5z kr. einschließlich des Mcistcrlvhns, sowohl bey den Stadt- und Stistungs- als auch Privatarbeiten bestimmt und festgesetzt worden — jedoch daß von Gallnstag bis Peterstag keilte Feyerstunden gehalten, auch mit aubrechendem Tag auf die Arbeit gegangen und solche nicht eher — die Mittagsstunde abgerechnet — als bis I« eintretender Dämmerung verlassen werde; als wird solches dem bauenden Publikum andurch bekannt gemacht. Frankfurt den ÜÄ. October 1822.

____________________________Bari - Amt._________

„Da von Einem Hochprcißlichen Senat der Taglohn der Maurergesellen vom Gallnstag dieses Jahrs bis 1. April künftigen Jabrs auf 14 kr. und von da an bis den bar» folgenden Gallnstag auf 48 kr., mit Inbegriff des Meisterlohns sowohl bey den Stadt- «nd Stistungs- als auch Privat-Ardette« bestimmt und festgesetzt worden , jedoch daß von Gallnstag bis 1. April keine Feyerstunden gehalten, auch mit anürcdwibcni Tag auf die ^lrbeit gegangen und solche nicht eher— die Mittagsstunde abgerechnet —als bis zur emtretenden Dämmerung verlassen werde; als wird solches dem bauenden Puèkikrn« an# °"rch bekannt gemacht. Frankfurt den 28. October 1822.

_____ Bau - Amt. .

Wellen - V cr st c i g e r u n g.

In dem Goldstein-Forste des dabicsigen Stadswaldbs sollen

M i t t w 0 ch s den 6 t cn 9i 0 v e m b e r d. J.

g c m l s ch t e Wellen öffentlich an die Meistbietenden vctstcigert werden und haben sich die Kauflustige« an gc- ^suntem Tage Vormittags um neun Uhr dazu auf dem Goldstcinförsterhans k'uzufinden. Frankfurt a. M. am 31. Oetebcr 1822.

Forst; Am t.