Intelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt.
(Erpeditions - Somtoir auf dem kleinen Hirschgraben Llt. F. M°. 77.)
Preiß : ft -3 — fur’# Jahr , fi. 1. 3o kr. für'S -albe Jahr Vorausbezahlung. Einrückungsgebühren.r 6 Kr. für die ganze,_ 3 Kr. für die gebrochene Z«il«.
No, 65. Freyrag/ den 2. August 1622.
Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörde«.
B e k « n n t M a ch u n g,
die Eatrichiung deS Consumiienta«ise- pp«
Rauch- und Schnupftabak betreffend.
Die in den fetteren Jahren bedeutend herabgesunkene jährliche Einnahme deS gesetzlichen Tabaksconsumtionsaccises konnte das unterfertigte Amt nicht umhm zur Kenntniß Hohen Senats zu bringen, aus Hochdessen besonderem Auftrag nunmehr das Folgende bekannt gemacht und in Erinnerung gebracht wird.
, 1) Bon allem zum Verbrauch dahier verkauft werdenden Rauch- und Schnupftabak sind, gesetzlich, vom Pfund 2 Kreuzer, für Aeranal- und Addi- tionalaccis zusammen, an das RentenaiM zu bezahlen.
2) Alle hiesige Tabaks-Fabrikanten, Handelsleute und Krämer, welche in dem, vom ersten August des Jahrs 1821 bis einschließlich heute, verlaufenen einjährigen Zeitraum Rauch- und Schnupftabak zur Consumtion verkauft haben, werden anW aufgefordert, den Gcsammt.-Gewichtsbelauf ihrer, in tiefem Zeitraum statt gehabten Verkäufe bis spätestens den nächstfolgenden 15. August bey dem Rentenamte anzuzeigen und davon den schuldigen Accis zu bezahlen. Zn dies m Behuf werden gedruckte Declarationsscheine auf dem Rentenamte ausgegeben, welche dahin von den . Accispflichtigen, mit ausgefüllter Schuldigkeitkanzeige und ihrer eigenhändigen Unterschrift versehen, zurückzuliefern sind.
3) Auf dieselbe Weise haben auch alle und jede, durch welche von auswärts her Tabak in tue hiesige Consumtion gebracht worden und welche mit der Veraccisung desselben noch im Rückstand sind, deshalb bey dem Renten- z amte spätestens bis zum nächstfolgenden 15. August Richtigkeit zu pflegen, 4) Sämtliche Accispflichtige, werden anmit ernstaemcssenst ermahnet, die Wichtigkeit der Versicherung auf Pflicht und Gewissen, welche die b,è-