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Intelligenz-Blatt

d e r freien Stadt Frankfurt.

(Erpeditions-Eomtoir auf dem kleinen. Hirschgraben Lit. F. No. 77.)

Preiß : fl. 3 — für's Jahr , fl. 1. 30 kr. für's halbe Jahr Vorausbezahlung. Einrückungsgebühren : 6 Kr. für die ganze/ 3 Kr. für die gebrochene Zeile.

No. io. Freytag/ den i. Februar 1822.

Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.

Wollene gestrickte FrauenrRöcke

sowie wollene und baumwollene gestrickte Manns-, Frauen- und Kinderstrümpfe/ sind nebst gesponnenem Flachsgarn, geflochtenen Strohmatten, Korbmacherwaaren/ Stühlen und andern bekannten Erzeugnissen des Lersorgungshauses im Magazin desselben in starker Auswahl zum Verkauf vorräthig und wir finden uns, um verlustbringender Anhäufung unserer Waaren- Vorräthe zu entgehen/ dringend veranlaßt/ ein verehrtes Publikum um fortgesetzten gütigen Zuspruch in den genannten Artikeln so wie um gefällige Aufträge auf Stroh- und Korbflechten, Spinnen / Stricken , Nähen, Roßhaar-Zupfen und sonstige Arten von Handarbeiten zu ersu­che»/ indem wir uns schmeicheln, daß es jedermann zum angenehmen Bewußtseyn gereiche« werde, hierdurch nicht nur vielen dürftigen und erwerbslosen Armen nützliche Beschäftigung zu vers-baffen, sondern auch zur Erhaltung unserer nur den gemeinnützigsten Zwecken gewidmete« Anstalt wesentlich beyzutragen.

Das PflegaM des VersoraunasHauses.

Neuerlich vorgefallene Mißverhältnisse veranlassen die unterzeichnete Behörde nachfol, gendt, in der Verordnung, die Wanderbücher der Handwerksgesellen betr vom 23. Decemb. 1817' enthaltene, die Richtigkeit und Aechtheit d>r Polizeyregister bezweckende und Unter­schleifen vorbeugende Vorschrift, wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, mit dem Bemerken, daß Sie Dawisenhandelnden zur geeigneten Strafe gezogen werden sollen.

„Der Handwerksgeselle, welcher aus Arbeit tritt, und von hier weggeht , erhält wie „bisher einen Schein des Meisters, worauf er sein bey dem Geschwornen hinterleg- ,,tes Wanderbuch zurückempfängt. Der Meister erscheint mit ihm auf dem Pelizey- „Amt, schreibt in Gegenwart eines Polizeybeamten in das bereits besitzende oder „neu erhaltende Wanderbuch ein, wie lange der Geselle bey ihm gearbeitet, und „wie sich derselbe während dem betragen hat, welches Zeugniß sodann von dem „Pvliz-y Amte legalisirt wird.

Frankfurt den 24- Januar #822.

Polizey - Amt.

Warnung vor unrichtigem Maaß und Gewichte.

Bey den mehrfach eingelaulen n Beschwerden sieht das unterzeichnet- Amt sich veranlaßt/ unter Beziehung auf frühere Verordnungen und namentlich auf die Bekanntmachung vom