(Erpeditiens-Comteir auf dem Heinen Hirschgraben LIt. F. No. 77.)
No. toi» Dienstag, den 4. December 1821.
Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.
Da das Hausiren und Aushocken der frischen Fische^ sowohl von auswärtigen als hiesigen Fischern, oder deren Weiber und Kinder, nach den Fischerhandwerks-Artckeln und iköbe. sondere durch daS Raths-Ooncius7m vom 18. Febr. 1690 ausdrücklich untersagt ist, vielmehr alle, sowohl hiesige als fremde, anher gebracht werdende Fische, als unter polizeylicher Aufsicht stehend, lediglich nur auf dem Fischmarkt und nach dem Fischgewicht verkauft werden sollen ; so wird auf Ansuchen der Fischer-Geschwornen sothanes Verbot des Fisch-Aushockens und Hau- sirenS andurch wiederholt in Erinnerung gebracht, unter der Verwarnung, daß denjenigen, welche hiergegen handeln, ihre Fische confiscirt, und die Contravenienten nach Umständen quch noch mit weiterer Strafe belegt werden sollen. Frankfurt den 12. Januar 1816.
U ' Jüngeres Bürgermeister-Amt.
Gerichtliche Bekanntmachungen.
Zn Jnfatzklagfachen gegen die Bäcker Caspar Altvatter'schen Eheleute zu Bornheim wird in Gefolge Hochverehrl. Stadt Gerichts-DecretS vom 5. Sept. l. J.
deren am Kirchplatze zu Bornheim neben dem .Pfarrhause und Christian Fück gelegene Hofraithe, aus Haus, (worauf die Backgerechtigkeit haftet,) Stall und Hof bestehend, mit 3600 st in der Brandkaffe eingeschrieben, für das darauf hastende Jnsatzkapital von 3/200 fl. sammt Zinsen und Kosten zum zweyten Male feilgeboten. •• ' ‘ :
Kauflustige können die näheren Bedingniffe bey Amt einsehen und auch einstweilige Gebote zu Protokoll geben. Frankfurt den r4. November 1821.
Land ; Amt.
Braun.
vdt, Dr. Roemer.
Privat - Bekanntmachungen.
Flachs, langer brab., 24 fr. pr. Pfd. im goldnen Hut.
Ich besitze ein Commissions-Lager von ächtem köllnischen Wasser (Bau de Cologne) welches zu dem Fabrikpreiß in Kistchen zu 6 Flaschen ä fl. 3, — fl. 2^, und einzeln pr. Glaè 56 und 50 kr. erlasse.
P. J. Kropf an der Catharinenkirche,