Her freyen Stadt Frankfurt.'
(Expeditions - Comtoir auf dem kleinen Hirschgrabrn LSt. F. No. 77.)
."iß - ^ 3 - fur's Jahr, fL 1. 30 kr. für's halbe Jahr Vorausbezahlung. Ernruckungsgebuhren : 6 Kr. für die ganze, 3 Kr. für die gebrochene Zeile.
M. 92 Frèymg, den 2. November 182».
Verordnungen der Verwaltungs und Justiz - Behörden.
Da von Einem HochpreißlichrN Senat der Taglohn der Zimmergesetten von Gallustag dieses Jahrs bis Pererstag künftigen Jahrs auf 5o kr. und von da an bis den darauf folgenden Gâstag auf Sf kc., einschließlich deS Meisterlshns sowohl bey den Stadt- und Srif- tlingS- als auch Privat-Arbeiten bestimmt und festgesetzt worden, jedoch daß von Gallustag bis PeterLrag keine Feyerstunden gehalten, auch mit anbrechendem Tag auf die Arbeit gegangen und solche nicht eher, die Mittagsstunde abgerechnet, alS bis zu eintretender Dämmerung verlassen werde; als wird solches dem bauenden Publikum andurch bekannt gemacht.
Frankfurt den 19- Octeber 1821.
Bau r Amt.
—....... — ■ '■■■■— ' '-—"" "—— — — ' ..................— .T .........— .,■ ■■ W.l—■—W
Da von Einem Hochpreißlichen Senat der Taglohn der Maurer-Gesellen vom Gallustag dieses Jahrs bis 1. April künftigen Jahrs auf 44 kr., und von da an bis den darauf folgenden Gallustag auf 48 kr., mit Inbegriff deS Meisterlohns, sowohl bey den Stadt- und Stif- tungs- als auch Privat-Arbeiten bestimmt und festgesetzt worden, jedoch daß von Gallustag bis 1. April keine Feyerstunden gehalten, auch mit anbrechendem Tag auf die Arbeit gegangen uw$ solche nicht eher, rie Mittagsstunde abgerechnet, als bis zur eintretenden Dämmerung verlassen werde; als wird solches dem bauenden Publikum andurch bekannt gemacht.
Frankfurt den 19. October 1821.
Ban - Amt.
Privat - Bekanntmachungen.
Ä&»
aufzuräumen, erlasse solche sortwahrmd um dm Bergan-
I Zacharmenpforte am Eingang der Kirsty»