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Her freyen Stadt Frankfurt.'

(Expeditions - Comtoir auf dem kleinen Hirschgrabrn LSt. F. No. 77.)

."iß - ^ 3 - fur's Jahr, fL 1. 30 kr. für's halbe Jahr Vorausbezahlung. Ernruckungsgebuhren : 6 Kr. für die ganze, 3 Kr. für die gebrochene Zeile.

M. 92 Frèymg, den 2. November 182».

Verordnungen der Verwaltungs und Justiz - Behörden.

Da von Einem HochpreißlichrN Senat der Taglohn der Zimmergesetten von Gallustag dieses Jahrs bis Pererstag künftigen Jahrs auf 5o kr. und von da an bis den darauf folgen­den Gâstag auf Sf kc., einschließlich deS Meisterlshns sowohl bey den Stadt- und Srif- tlingS- als auch Privat-Arbeiten bestimmt und festgesetzt worden, jedoch daß von Gallustag bis PeterLrag keine Feyerstunden gehalten, auch mit anbrechendem Tag auf die Arbeit gegan­gen und solche nicht eher, die Mittagsstunde abgerechnet, alS bis zu eintretender Dämmerung verlassen werde; als wird solches dem bauenden Publikum andurch bekannt gemacht.

Frankfurt den 19- Octeber 1821.

Bau r Amt.

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Da von Einem Hochpreißlichen Senat der Taglohn der Maurer-Gesellen vom Gallustag dieses Jahrs bis 1. April künftigen Jahrs auf 44 kr., und von da an bis den darauf folgen­den Gallustag auf 48 kr., mit Inbegriff deS Meisterlohns, sowohl bey den Stadt- und Stif- tungs- als auch Privat-Arbeiten bestimmt und festgesetzt worden, jedoch daß von Gallustag bis 1. April keine Feyerstunden gehalten, auch mit anbrechendem Tag auf die Arbeit gegangen uw$ solche nicht eher, rie Mittagsstunde abgerechnet, als bis zur eintretenden Dämmerung verlassen werde; als wird solches dem bauenden Publikum andurch bekannt gemacht.

Frankfurt den 19. October 1821.

Ban - Amt.

Privat - Bekanntmachungen.

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aufzuräumen, erlasse solche sortwahrmd um dm Bergan-

I Zacharmenpforte am Eingang der Kirsty»