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ZvtellMK-Blatt

(Expeditions-Comtskr auf dem kleinen Hirschgraben Lit. F. No. 77;)

No.

7o KrepM/ den 24 August 1821.

Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.

Durch den verehelichen Rathschluß vom 14. August 1811 wird wegen der AufenthaltS- tdauiniy der hier wohnenden fremden.Pachter der hiesigen Höfe verordnet:

„daß alle hiesige Gutsbesitzer, welche fremde Pachter bereits haben, oder deren noch auf- nehmen, ohne Permission des Polizey-Amtes und ohne beygebrachten Heymathschein, L ,,unangesehen ob sie für dieselben und ihre Familien Caution geleistet haben oder nicht, „wenn diese Pächter oder ihre Angehörigen, während oder nach Endigung der Pachtzeit „von hier nicht fortgeschafft werden können, weil sie feine Heymath haben, und der hie» „sigen Stadt und deren. milden Stiftungen zur Last falle», dW von Rechtswegen und „ipso jure durch deren Annahme als Caventen angesehen , somit von ihnen und ihren .„Erben der Unterhalt dieser Personen in gesunden und kranken Tagen, «Lecutorisch wtrde „beygetrieben «erdan, wornach sich mithin jeder Gutsverpächter zu richten habe/- welches hierdurch in Auftrag Hohen Senats zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Frankfurt a. M. den 16. August 1811.

______________________________Pvlizt- r Amt.

Gerichtliche Bekanntmachungen.

Nachdem der hiesige Burger und Bendermeister Johann Andreas Schmidt mit einem Güterablrettunqsgesuch dahier eingekommen: so werden alle diejenige, welche an densrl» den Ansprüche und Forderungen auS irgend einem Rechtsqrunde zu haben vermeynen, hiermit edictxlicer vorgeladen, solche Dienstag den 1 1. Sept a. c. Vormittags 9 Uhr ' s bey unterzogenem Amt so gewiß zu liquibiren und ihre allenfallsigen Vorzugsrechte auszufuh­ren, als sie im Unterlassungsfälle, wie hiermit eventualiter geschieht, von der Masse aus» geschlossen seyn sollen. Frankfurt den 15. August 1821.

Stadt 1 Amt

Nachdem der hiesige Burgèr und Ausläufer Johann Christian kehr mit einem Güterabtrettunasgesuche dahier «ingekommen: so werden alle diejenige, welche an denselben i Ansprüche und Forderungen ans irgend einem Rechtsgrunde zu haben öermeynen, hiermit l edictaliter vorgeladen, solche Frey rag den 7. Sept. a. c. Vormittags 9 Uhr bey unterzogenem Amt so gewiß zu tiquidiren und ihre allenfallsigen Vorzugsrechte auszuführen, als sie im Unterlassungsfälle, wie hiermit eventualiter geschieht, von der Masse ausgeschlos« s<» seyn sollen. Frankfurt den 15. August 1811.

Dtadt; Amt.