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Intelligenz-Blatt

der freyen Stadt Frankfurt.

(S/peditionS - komtsir auf dem kleinen Hirschgraben Lit. f. n°. 77.)

No. 49. Dienstag, den 12, Zuny 1821. /MJ

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Verordnungen Der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.

verbot des Fangens von Vögeln betr. *e,<»

Atts Anlaß vvrgekommener Darwiderhandlungen wird K. 119 der bestehenden Jagd- srevrl^Ordnunz nachstehend ausdrücklich Jedermann in Errnnerung gebracht: §. 119.

eben so ist während der bestimmten Heegezeit (vom 22. Februar biß zu dem 17. September) alles Fangen drp Haasen, Hühner und Wachteln in den Feldern und Waldungen verboten, bey Sonfiscatton der Garne und einer Strafe von sechs Gulden.

Wer in dieser Zeit Lerchen und andere Vögel fä ng t oder ihre Nester zerstört oder aushebt, wird gestraft um drey Gulden. Wornach sich ein Jeder vor Schaden und Strafe zu achten.

Frankfurt a/M. am 26. Map 1621.

,____________j_________, _______Forst - Amt.________

"Nächsten Pfingstmittwoch den 13. dieses, Mittags 12 Uhr, wird die gewöhnliche öffentliche Speisung der Waisenkinder auf der Pfingstweide, bey ungünstigem Wetter aber im Waisenhaus Statt finden.

Indem wir dieses Siner Löbl. Bürgerschaft anzeigen, empfehlen wir zugleich unsere WglsenhauS-Stiftung angelegentlichst. Frankfurt, 8 Juny 1821.

Die Verwaltungs-Commission des Armen- und Waisenhauses.

Wellen * Versteigerung.

dem Weilruh-Forste deS dahiesigen StadtwaldeS sollen FreytagS den isten Juny d. I.

buchene und gemischte Wellen öffentlich an die Meistbietenden versteigert werden und haben sich die Kauflustigen an genanntem Tage vomtttagS um 9 Uhr dazu auf dem Oberforsthau S, (in dessen Ahe gedachte Wellen sitzen,) einzufinden. Frankfurt a. M. am 6. Juny 1821.

____________________Forst, Amt._______

Mit Beziehung auf die recheneyamtliche Bekanntmachung vom 27. April v. J. die Beobachtung der hohen Verordnung, den Salmen-Ausschnitt betreffend, wird nunmehr zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die hiesigen Bürger und Fischerwei- ßer Moritz Schecker und Friedrich Leonhard alS Admodiatoren eingetreten, daher an solche die gesetzliche Abgabe zu entrichten sey. Frankfurt am 6. Juny 1821.

Recheney , Amt.