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( Ez-peditionS - eomtoir auf dem kleinen Hirschgraben Lit. F. No. 77.)

Prriß : fl. 3 — für's Jahr, fl. 1. 30 kr. für's halbe Jahr Vorausbezahlung.

Einrürku ngsgebühren : 6 Kr. für die ganze, 3 Kr. für die gebrochene Zeile.

No. 27. Dienstag, den 3 April 1821.

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Verordnungen der Verwaltungs- vnd Justiz- Behörden.

Bekanntmachung.

Da die Holzmcsser'dcr ihnen nach ihrer Instruction obliegenden Pflicht, die . erhobene Holzgelder in guten gangbaren und unverrufenen Sorten jeden Morgen an den Holzschreiber abzuliefern, nicht Genüge leisten können, wenn sie von den Holz-Empfäkiger mit der gesetzmäßigen Zahlung aufgehalten, und, wie es nicht selten geschieht, unter mancherley Vorwand mehrmalen fortgeschickt wer­den, von dem unterzeichneten Amt aber nicht nachgesehen werden kam,, daß eine, du Erhaltung der Ordnung und Beschleunigung der Geschäftsführung bezielende Einrichtung durch dergleichen Zahlungs-Verzögerungen gestört tverde; so wird hier­durch wiederholt bekannt gemacht, daß denen Holzmesser aufgegeben ist, das Holz- ?eld nur in gangbaren un verrufenen Sorten anzunehmen, und binnen 2 s Stunden diejenigen so sich mit der Zahlung saumselig finden lassen, bey Amt anzuzeigen, wo alsdann dergleichen Restanten sich selbst die für sie hieraus erwachsende unangenehme Folgen beyzumessen haben.

Frankfurt, den 22. März 1821.

' Holz ; Amt.

~ * Verordnung.

. ,.,^â man bey unterzeichnetem Amt mehrmalen wahrgenonnnen bat, daß Hokz- hiesigen Bürgern und Einwohnern dazu beauftragt zu seyn, ent;

£ ?^ r? "^r durch überbrachte Zettel, Holz für dieselbe schreiben lassen, wawr eS sich aber gezeigt hat, daß letztere öfters von ihnen selbsten geschrieen wa- i Wodurch viele Unannehmlichkeiten hinsichtlich des Holz Verschickens entstanden E’ ^tt'derr, da man diesem Unfug von Seiten des Amtes nicht ferner nachse-

alle hiesige Bürger und Einwohner aufgefordert , ihren Holzbedarf ent-' Sg - en "^^ durch ihre Dienstboten auf dem Amte schreiben zu lassen, indem "mmgen von Holzhacker weder schriftlich noch mündlich angenommen werden.

i Frankfurt den 22. März 1821.

Holz ; Amt.