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Jntclligenz-Blatt

dersreytn Stadt Frankfurt.

( SxpeditionS-sssomtsir auf dem kleinen Hirschgraben Lit. F. N°. 77.) ^*

Preiß : fl. 3 — für's Jahr, fl. 1. 3o kr. für'S halbe Jahr Vorausbezahlung. / Einrückungsgebühren : 6 Kr. für die ganze, 3 Kr. für die gebrochene Zeile.

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No. 10. MW«K, den 2 Februar 1821.

, Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.

Samstag den 3. Februar, Nachmittags un 2 Uhr, soll a^f dem Rahmhof-et- cher eine Parrhie alt s Hol , in r td n und Sparren brsteher.d, an den Metstbie- Benden verkauft Hirten Frankfurt den 27. I -nuar 1821.

Korn - Amr.

Gerichtliche Bekanntmach ungen.

Hvictalladung.

Da der HandlungS Cassirer Jo'ann Friedrich Car! G^rm och von Stuttgart, mkt Hinterlassung eines Test<mentS dahier ve stseben ist, und reffen Testaments rven mit einem Jmmlsüsnsgefuch eing kommen st v; so werden alle dieftmae, welche an die Berlassenschattsmafft des Verstördeyen Forderungen und Ansprüche machen baden, hierdurch aufgefordert, sich bey Unterzeichner m Kericht deuten Sechs Wochen ent« weder in Selbstperson oder durch einen hinreichend Bevollmächtigten anzumelden, wi­drigenfalls die Erbmasse an die auswärtigen Testamentserben ohne Kaution susgelie- werden soll. Frankfurt den 12. Januar 1821

Stadt # Gericht

J. J. Hofmann, Schöff und Director.

- dU! , , , - -< 7 Hartmann, Serr

. . . Svictalladung.

^lche an den Nachlaß -?S verstorbenen Hiesigen Bürgers und k^JLa j?v okch Zimmermann Ansprüche und Forderungen zu haben verneynen, vorgeladen, um sich in'-rrhalb Sechs Wochen vor un- ' >,^/,"^"Etem Stadt Gerichte durch legale Anwaltschaft damit anzumeloen, Ore For- K.I"^^ de‘ er,8 iu bescheinigen, und hiernâchsi das wè'ttre rechtlich zu gewärt'g.'n, âr,^ Oermerdung, dass sie ansonsten allen daraus «ntstehenden Nachtheil sich selbst zu- iUschrèiben haben werden. Frankfurt den 16 Januar 1821.

Stâ ; Gericht.

J. J. Hofmann, Schöffund Diktator.

■_____________ __________ Hartmann, Secr.

«- ^E diejenige, welche an den Nachlass des dahier verstorbenen HckuSknechts Phi« Petermann aut Pür-rl eiyen Anspruch zu hassen oermepâ , werden hierdurch