Jvkelllgesz-Blatt
(Erpeditions-komtoir auf dem kleinen Hirsch-raben Lit. f. K’. 77.)
Preiß : fl. 3 — für's ^ahr , st. 1. 30 Er. für's halbe Jahr Vorausbezahlung.
Einrückungs gebühren : 6 Kr. für die ganze, 3 Är. für die gebrochene Zeile.
W. 100, Freytag dm i. December 1820.
Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.
Da dir Hâufuhr am Main gegenwärtig unterbrochen ist, so hat man daS Mti-châ Holz <wn eröffnet, und Mhrehet die Ausmessung jede Woche, Montag-, MittvochS und Freytags Man macht mess mit der Bemerkung hiermit bekannt, daß D-enllagS, Donnerstag- und Lams ags in der HolzamtSstube auf dem Weinmalkt in den Vo-Mittagsstunden für daS Mugizin acichrieden wird, und der P-eiß de- »u» hmscheitholzeS auf fl. n 36 kr ul d des E chenholzeS auf fl. 7. Sv kr. pr. Gubcrt ftstgesktzt ist. L ankfurt den 27. November 1820.
_______________Holz r Amt.
Sn LLWS auf vorstehende Keâung wird beermir bekannt gemacht, daß der trhr^oy r für das Gilbert Brennholz von de n städtischen Holzmagazin nach ganz ^adifenMufen auf 32 kr , in die Stadt von der B ücke an, bis an den Lu gang deS Mckl» und was in der nämlichen iftnie liegt, f-rner von der Brücke an , in der z,yc Frohnhos- Brückhof- und Fncherfeldgasse, an der schönen Aussicht und hinter krselben, auf beiden Seiten dieser Straßen, auf 36 kr. und für die nwmn Entfernungen auf 4o fc festgesetzt worden ist; und werden zugleich die Einzlerknrchte per» »earnt, diese Ta^e bey ernstgeweffener Strafe auf keinen Fall zu überschreiten.
Frankfurt den 27. November 1820.
Polizey, Amt.
Aufbauen und Wegschaffen des Eises in den Straßen betreffend.
Bey gegenwärtig eingetpttenem Thauwetter wird die bestehende Okdnung, daß -eber Hausbewohner das vor seinem Hause besindliche EiS aufzuhauen und für dessen Wegschaffung zu sorgen^hat, mit dem Bedeuten in Erin 'erung gebracht, daß die Da- diderhandelnden zur Strafe gezogen werden sollen. Frankfurt a/M. den 27. gM 1620.
Polizey » Amt.
Diejenige Handwerksmeister oder sonstige Personen, welche dem Bar: Amt Nech- »ungcn zu übergeben haben, werden hiermit aufLefordert, solche längstens 2 dato binnen z Wochen um so gewisser einzureichen, alS die Saumseligen bey längerer Verzögerung den sich dadurch zuzrehenden Nachtheil fassten heyzumessen haben.
Frankfurt den 2a. No». 1820.
Bau, Amt.