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Jvtelltgesz-Blakt

der freyenStadt Frankfurt.

(Expeditione - komtoir auf de« kleinen Hirschgraben Llt* F. N°. 77.)

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No. 57. Dienstag, den n. July 1620.

Verordnungen der Verwaltungs- Uno Justiz-Behörden. - \

In Gemäßheit der Aceis Ordnung vom 22. July 1813 und der, auf dieselbige Hinwe senden , ,m Jntclligenzdlatt No. 59 des Sabre« 1816 unterm U. July lttz^ge- da^ren Jah.es , du.chö ^ent naMk publieirten Anordnungen, we den «.-durch samt* • lrche hiesige Bürger und Einwohner aufgefordert, me^cn ihres Weins rdrauchs Richtig­keit zu pfl-gen, und wird deshalb das hiernach folgende anmir besannt gemacht:

1) Es werden -ug!etL mit gegenwärtig r, auch dem Jnteuigrnj Blatl zu inseri- renden Bekanntmachung von Haus zu Haus ?eclatatlons-LL>tUn aukg.theilt, durch deren Ausfüäurrz u O Unterzeichnung affe hiesige Bürger und Einwohner ihre Aceiè- PDichtigkeit yon dem feit dem 5. I' ly -^ bis 5. ^uln hiess Jahrs kinsch'jeßsich verbrauchten Wern an!U«cben, und bey dress t gem Amte einzureichen haben. Die Etnrrtch ing ,0 cher Dec-aratrons Scheitle hat u seh oa. zwischen dem 15. und 24. dieses Monats zu geschehen. '

2) Mit dem Anfang des MonatS Aug ,st wird das urAfertigte Amt sämmtliche hiesige B i"^r .MS Einwohner auffor-em, durch w,r«.che Zahl»' g Richt giert ;u pflegen. 3) Da die Derkauter die Consumtio^s Acerse ven benjen gtn Wèruen, midie ne in Par.h.èn von mehr als 1«* Bouteisen an hiesige Verbraucher rekka ten- nicht., vt;ahfcn Kursen: so sind letztere zu dessen Bezahlung vèepfl ch et, und sann bemnad) ein alten- faLsiges Vo bringen, daß der von ihnen verocaucbte Wein von ih en fierfänfcrR oft« a'cclset worden sey, sie, die Verbraucher, von solcher Zahlungiveibindlichkeit nicht b-menen. , unterfertigte Amt, welchem die Derisication der einkommenren Etklärungm überlassen ist, erwartet ve^trauensvoS, daß sämmtliche hiesige Bürger und Emwohirer sich beettetn werden, ihre Pflicht in vollcm Maaße zu erfüllen, und daß sonach bey ihm auch keine Declarations-Scheine einfommen werden, welche eS der offenkundigen Beschaffenheit des Haushalts der Declaran- ten nicht angemessen finden , und wobey man es - ab Seiten des Amtes - aus eignem Pft chtgefühl, n icht bewenden lassen konnte.

Frankfurt am Main, den ersten July I820.

dienten r Amt.

Freytag den #4. July vormitt-rgS 10 Uhr, sollen auf unterzogenem Amte die demselben zustehende Zehent-Antheile von Nieder Uisel, Hausen und Rödelheim an den Meistbietenden verpachtet werden. Frankfurt den 25. Juny 1820.

Korn - Amt.

Da, nach eingegangener Ermächtigung, beschlossen worden ist, die dahier beste­hende Gebühren-Erhebung vom Salmen^Schnitt, unter annehmbaren Bedingungen,