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Jnttlligeuz-AWt

^b tr freyen Stadt Frankfurt.

(ExpeditionS-Eomtoir auf dem kleinen Hirschgraben Lit. F. N°. 77.)

No. 56. Freytag, den 7. July 1820.

Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.

des Jahres 1816 unterm 11* July letztge- cten Anordnungen, werden andurch samt«

In Gemäßheit der Acc's Ordnung vom 22. July 1813 und dkk, auf dieselbige Hinweisenden, im Intelligenz, latt No. des Jahres 1816 unterm 11. July letztge­dachten JahreS, durchs Mntrnamt publtcicten Anordnungen, werden andurch samt* ltchè hiesige Bürger und Einwohner aufgefordert, wegen ihres Weinverbrauchs Richtig­keit zu pflegen, und wird deshalb das hiernach folgende anmit bekannt gemacht:

1) Es werden zugleich mit gegenwärtiger, auch dem Intelligenz Blatt zu jaserl- ttnden Bekanntmachung von Haus zu HauS DeclaralionS-Scheine ausgetheilt, durch deren Ausfüllung und Unterzeichnung alle hiesige Bürger und Einwohner ihre Accis- Pflichtigkeit von dem seit dem iS. July 1819 bis iS. July diescS JahrS einschließlich verbrauchten Wein anzugeben, und bey diesseitrgem Amte ernzurcichen haben. Die Einreichung solcher Declaration-. Scheine hat unfehlbar zwischen dem 15. und 24. dieses MonatS zu geschehen.

2) Mit dem Anfang des Monats August wird das unterfertigte Amt sämmtliche hiesigeBurger und Einwohner aussordcrn, durchwirkliche Zahlung Kickt, gkeitzu pflegen.

5) Da dre Verkäufer die Consumtro s Kreise von den/enigen Weinen, welche stein Parthren von mehr als 10 Bouteitten an hiesige Verbraucher verkaufen, nicht bezichten dürfen:, so sind lkytere zu de!,en Bezahlung verpflichtet, und kann demnach ein «ÜW- fa«siges Vorbringen, daß der von ihnen verbrauchte Wein von ihren Verkäufern ver- acerset worden sey, sie, die Verbraucher, von solcher Zahlungsverbindlichkeit nicht befreyen. ,, Dat "^erfe rtl gtè Amt, welchem die Verification der einkommen^en Erklâningen uberlaff^en ist, erwartet veitrauengvos, daß sämmtliche hiesige Bürgerund Einwohner fich beetfern werden / ^re Dstrcht in vollem Maaße zu erfüllen, und daß sonach bey , ihm auch keine DeclararionS-Schein« einkommen werden, welche eS der offenkundigen Beschaffenheit deS Haus halt- der Declaran- ten nicht angemessen finden, und wobey man es — ab Seiten det AmteS — au 6 eignem P'' ^lsi efü hl, n icht bewenden lassen könnte. Frankfurt am Mam, den ersten July 1820.

Rentm r Amt.

Fuhrenversteigerung an den Wenigstnehmenden.

s Künftigen Samstag den 8. July, Nachmittags 5 Uhr, soll die Stellung der Fuh­ren, welche zur Einscheurung des dleßmhrigen, dem unten,eichneten Amte zuständigen sehenden in hiesiger Gemarkung benothiget sind, aus Dem Amtszimmer im ehemaligen Dominikanerkloster an den Wenigstnehmenden vergeben werden. Liebhaber können täa- l,ch in den Vormittagsstunden die Bedingntffe daselbst erfahren. *

Frankfurt den 3. July 1820.

Admirirstrations - Amt.