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Intelligenz-Blatt

brr freyen Stadt Frankfurt.

(GxpeditionS-komtoir auf dem kleinen Hirschgraben Lit. F. No. 77.)

No. iß. Freytag, den 3. März 1820.

Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.

Laternen - Restanten.

Da das Laternen - Geld alle Jahr nach der ergangenen Verordnung zum Voraus zu entrichten ist, so werden diejenige, die damit bis 51. Decbr. 1819 noch rückständig sind, hierdurch erinnert, solches in Zeit von 14 Tagen zu bezahlen. Frankfurt den 21. Februar 1820

Laternen^ Amt.

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Das unterzeichnete Amt sieht sich auf wiederholt vor gekommene Beschwerden ver- anlaßt, alle Diejenige/ i^eld)e ®ctianfe im Kleinen nach einem bestimmten Maaß auS- schenken, oder veâufemnnd namemlich die Gast- Wein- Atp,rlweui< Bier- u. Brand- wtttt.vt.lhe hierdurch ernstgemessenst aufzufodern, daß sie sich hierzu keiner andernBou- temrn, Glaser und anderer Gefäße bedienen als weiche das gesetzlich eingeführte Maaß nchUg enthalten/ widrigenfalls solche zu gewärtigen haben, daß bey einer desfallsigen »n^^A n^1 allein die zu geringhaltigen Gefäße eonfivcictmrdzernichtet, sondern sucy gegen sie »ach Befund die geeignete weitere Straft verhängt werde.

Frankfurt am 25. August 1817.

Renovatum am 25. Februar 1820.

Polizey * Amt.

er» N-t^^.^ "" -^"chttng, das Gewicht des Strohes betr.

ItrmW^ § ßuf dt" hochverehrlicken Rathschluß 8e 7. Januar 1790und dieun- b-« dâs »>,1>»^^^^E rechcneyamtliche Verordnung wird hierdurch bekannt gemacht, ten ^entr^H. Tar ?/m ium Verkauf anhèro gebracht werdenden Stroh ro Eentner, 18 4 »S tnUs^8 ^* gerechnet, und jedes Gebund, deren 60 auf das Fuder gehen, »legen so«. Frankfurt den 25. Febr. 1820.

- . . Polizich - Amt.

Privat - Bekanntmachungen.

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