Luanlität als einzele Boutreßen und Krug«, b:y ihm zu Sahen find, als: Seidlitzer Bitt«. Wasser, Pyrmonter in Bouteillm von drey-rley G èss ; Spa-Wasser., Dribourger. Min. Herger, Brückenaurr, Seltzer, Schwächer, F ch nzer, Schlange« - Wasser und Embftr.
Vermöa« «rgangen«» Hochvirehrlich Schöffe», Decrec vom 2ten May a. c. sollen Ham- -ag nach PsinAsten den 24t«» dieses Nachmittags 3. U?r, im rothen Qoft r Stück Riedes- Heimer Wein von 1748. i. Stück ditto 603er Hattrsheimer, 4. Ohm, 2. Ohm und i Ohm dito Hochheimer Gewächs von 1748. öffentlich an den Meistbietenden ^en baare Bezahlung verkauft, vorher» aber von 2. bis 3- Uhr, tue Proben am Faß gegeben werden.
Dem geehrten Publieo wird hiermit bekannt gemacht, baß den Mittwochen nach Pflng.' Keu, wenn es die Witterung erlaubet, die Armen-Kinder auf der Pfingstweide sollen gespei» set werden.
Franckfiut den iLten May 1777.
Armm^waystn-- und Arbeite, Haȧ.
Denen Herrn Mahlerey-Liebhabern, wird hiermit bekannt gemacht: daß den 26. Myi' die in der Ostermeß vorlâuff'g b-kannt gemocht« schöne Sammlung Mahlereyen, von Italiänischen, Niederländischen und deutschen guten Meisteren, durch die qeschworne Herrn Aus- rüffer, in der goldnen Fedrrgaß Lit. F. No. 112. bey dem Veroulder Finsterwalder, an sie Meistbietenden argen baare Bezahlung verkausset werden, die Catalogi stehen gratis zu Diensten, und die Mahlereyen können nach Belieben in Avgenfthein genommen iverden.
Nachdeme alle und ftde Restanten des Laternen. Geldes, durch die von Hauß zu Hauß geschickte, zu solchem Ende besonders gedruckte Warnungs-Frttul, bereits vor ewigen ualsn ju.,brer Pstichtschuldigkeit angemahnet worden; so würde sich zwar keiner dieftr säum- Mligen Zähler, mit Recht haben besthwehren können, wenn man ohne weitere Erinoe-'ung anptzo sogleich di« in obigen Zettuln angedrohete Hülfs - Vollstreckung hätte vornehmen lassen : damit aber destoweniger eine Ausflucht gegen soihane Verabsâumung burgerticherObm- Senbeit übrig bleiben, das Bau-Amt aber sich zugleich wieder alle Vorwürffe in Betreibung der Restanten sicherfiellcn möge: Als wirdiu Bezeugung alles möglkchen Glimpfs - und Ab Pflichten halber obgedachten Zahlungssäumigen des Laternen. Geldes hierdurch wiederholter Maßen, jedoch zum letztenmahl wohimeynend und ernstlich bedeutet, ihre biS ultimo Drc«m- rer 1776. schuldige Rückstand«, so gewiß von dato an bis ulttmo dieses Monars vollständig sbjuiubren, als nach Perfliessung dieser hinlänglich«» Zahlungs-Frist, ansonsten gegen iw
b