Ä V ERTISSEMENT.
Es bfiati hierdurch zur Nâchrichi : daß Dienstags den 6. September nächffkünsslig , der Zahler vrrflorbe.nen Hauoelsm^nns Jean Albert Naville aus Geneve, unter dem Gerichts - Siegel nczeNde, in Gold-und silbernen Uhren, ?r»kwstn rc, bestehende Waaren , Kleidung und sonstige Effecten, -pach- Obrigkeitlicher Verordnung gemäß, durch die seschwoene Ausrüftr an den MG btue-iLem verkaufft werden sollen.
Datum Franckfurbden »L. August 17ty,
Gerichts - Cagley 64sclb^
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Sachen die zu verkauffsn, so beweg- als unbeweglich sind in der Stadt.
Ein Reit» Pftrdt nebst Sanel und Zrug^ Wie auch Stück« und Buläil Fässer, ingleichem Lauben- Holtz, sind billigen Preißes zu oec» kauffen.
Ein» eichene Waaren -Preß, ist um den Platz zu gewinnen billigen Preißes zu cer« k aussen.
Runde Oeffeü von verschiedener Grösse und Faron , des besten Eisen und leicht von Gewicht , sind bey Denen Handelsleuten Rumpff »nd Petky in der grossen Gandgaß zu be, kommen.
Steinkohlen aus dem Nassau »Zweybrücki, schen , feind am Leonhards. Thor billigen' PreißeS zu verkauffen.
Ein Laad -Faß mit 6. eisernen Reiss und eine Waschbüllvor; zehen Mahnen, ist um einen billigen Preiß zu verkauffen.
Im Dellischen Hauß in der Zkgelgaß, AS grosse Waaren - Schmuck, sodann Küsten , Bettschranckwie auch Laden-Tisch und Pulten, nebst mehrerem Holtzwerck zu verkauffen-.
Zu verlehnen in Der Stadt
An Mißfremde stehet auf dem Marck nicht weit vom Römerberg eine räumliche Stube vorn heraus, instehende Meß zu verlehnen.
In der Borngaß stehet auf diese und folgende Messen «in Laven zst verlehnen, eS tan auch eine Kammer barzu gegeben werden,
In der Döngesgaff« ist vor eine ledige Person oder doch still» Haushaltung ein Je» quemlicheS und angenehmes Logis im E Stock Mündlich zu vermiethen, es bestehet aus dreyLtuvm, ». Stuben- Kammer, noch einer Kammer, Hoitzbodea, Keller zu -. biß 5. Stück Wein, twd allen übrigen häußlichen Gemächlichkeiten.
In Der Fahrgaß ist eine Stube, 2. Sam» mern Kuch und etwas Killer zu verlehnen, und sogleich zu beziehen, es kan auch davon an Mtßleui« gegeben werden.
Rechst dem Bieyhaus ist eine meublim Grube mit Bett, in Meßzeittn zu e«ltbntn. | Zn der grossen Sandgaß sind auf bevor» Kehknv» und folgeadr Meße» verschiedene Zimmer, worunter ein grosses, um seyven» Waarkn, Spitzen, oder kurtz« Waaren darinnen zu verkauffen, zu verlehnen, und kan auch der brnöthigt« Platz zum packen IW gegeben werden.
Auf dem Marck stehet ein Laden nebst einer Slub und -. Kaimnern in Meßzeiten zu verlehnen,und findet man bey Ausgeber dieses guten Bescheid.
In einem sichern stillen Haus ist in einer gelegenen Gegend ein schön bequemes Ziauuee in Meßzeiten für Fremde zu verlehnen, welches auch allenfalls an eine still« Person fahr®«? tönte gegeben werden, wovon b«p AuSgebst» dieses nähere Nachricht,