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JV 298.

Dienstag, den 29. Dezember

1885.

Sie .Fuldaer ßettung' erscheint täglich, Sonn, und Feiertag» ausgeiwmmen. Bierteljährlicher ÄbonnemcntspreiS ohne Bringerlohn und Bestellgeld: 1 Mk. 50 Pfg.. — mit der belletristischen «ochenbeilage ,Sterne und Blumen' in Fulda 1 Ml. 70 Pfg., auswärts 1 Mk. 75 Pfg.

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ZU/T'it dem 1. Januar tritt die ,Fuldaer Cs^; Zeitung^ den 13. Jahrgang ihres Bestehens an. Wir bitten unsere Leser, gefälligst sofort ihr Abonnement erneuern zu wollen, sofern es noch nicht geschehen sein sollte.

Die ,Fuldaer Zeitung, kostet per Post bezogen pro Quartal nur Mk. 1,50 ohne Bestellgeld.

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Deutsches Reich.

Berlin, 28. Dezember.

* Das Huene'sche Verwendungsgefetz bestimmt, daß die Vertheilung derjenigen Beträge, welche aus landwirthschaftlichen Zöllen an die Kom- munalverbände überwiesen werden, zu 2/3 nach dem Maßstabe der in den einzelnen Kreisen auf­kommenden bezw. fingirten Grund- und Gebäude­steuer erfolgen soll, soweit solche nach den Grund­sätzen der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 durch Zuschläge zu den Kreissteuern herangezogen werden kann, lieber die Ausführung wird offiziös geschrieben: Damit die erste Vertheilung ohne Verzug stattfinden kann, ist es nothwendig, zunächst die auf die einzelnen Kreise treffenden Beträge an ßtouih-. und S»häMh?iteilfr svm'e an fingirter Grund- und Gebäudesteuer nachzuweisen. Der Finanzminister hat demzufolge eine Verfügung an die königlichen Regierungen erlassen, nach welcher die betr. Nachweisungen bis zum 15. Februar 1886 einzureichen sind. Die Ermittelung der fingirten Steuerbeträge soll bei der Grundsteuer »urch Anwendung der im § 43 der Kataster- Anweisung I. vom 31. März 1867 bezeichneten Prozentsätze auf den in den Katastern bereits 'nchgewiesenen Reinertrag der betreffenden Grund-

cke erfolgen, bei der Gebäudesteuer durch die ter Anwendung der für die StaatS-Gebäude- uer bestehend.n Veranlagungsgrundsätze zu be­wirkenden Veranlagung seitens der Gebäudesteuer- VeranlagungSkommiffion. Soweit diese Ermit­telungen bereits in Folge der Vorschriften der Katasteranweisung III. vom 31. März 1877 und der Anweisung vom 26. September 1877 für das formelle Verfahren bei der Revision der Gebäude-

-tt Auf geheimnißvollerr Wegen.

Roman von I- I

„Ich kenne eine Familie in Vernon, es find weitläufige Verwandte von mir, wo Fräulein de Vigny wohl aufgehoben sein wird," sagte Cecile Rouffeau. „Es ist ein einfacher, stilles Haus, das sie bewohnen, ganz ähnlich dem meinigen."

„So wollen wir dahin gehen!" sagte Giralda, kurz entschloffen.

Cecile ging hinaus, um noch einige Vorbe­reitungen zu treffen und Madame Roger bediente die beiden jungen Gäste. Das Diner war bald vorüber und Giralda sowohl, als auch Alfred brannten vor Verlangen, fortzukommen. Als end­lich die Pferde und der Esel aus dem Stalle ge­zogen wurden, wo auch erstere Platz gefunden, waren auch die Reisenden gerüstet und standen zum Aufbruch bereit vor der Thür.

„Alfred reitet mit mir," sagte Giralda, ihre Zulima liebkosend. „Sie ist stark genug, um uns Beide zu tragen." Sie schwang sich graziös in den Sattel und Madame Roger hob Alfred in die Höhe und reichte ihn seiner Schwester hin, welche ihn vor sich in den Sattel setzte. Dann

steuer-Veranlagung oder behufs Ausführung der Kreisordnung erfolgt, bezw. bezüglich der verstaat­lichten Eisenbahnen auf dem Laufenden erhalten sind, bedarf es nur noch einer Ergänzung der­selben. Die noch etwa erforderlichen Einschätzungen von Gebäuden sollen der Kostenersparniß wegen derartig bewirkt werden, daß die betreffenden Ge­bäudebeschreibungen durch Circulare behufs der Begutachtung bei den Veranlagungs-Kommiffionen in Umlauf gesetzt werden. Bis zum 1. Januar k. I. haben die königlichen Regierungen anzuzeigen, bezüglich welcher Art von Gebäuden noch solche Einschätzungen erforderlich sind, event. eine Vakat- anzeige zu erstatten. Die durch die lex Huene vorgesehene Revision macht es nothwendig, diese angeordneten Einschätzungen ebenso auf dem Lau­fenden zu erhalten, wie düs hinsichtlich der im § 23 der Katasteranweisung III. vom 31. März 1877 bezeichneten Gebäude angeordnet ist. Die NutzungSwerthe, Steuerstufen und fingirten Steuer­beträge sind in den Gebäudebeschreibungen gleich­falls einzutragen. Da eine Vertheilung der zum ersten Male verfügbar werdenden Summe erst nach Beginn des Etatsjahres 1886/87 auf die alsdann bestehenden Kreise erfolgen kann, wird für die Angabe der letzteren die vom 1. April 1886 ab gütige Eintheilung bezw. Abgrenzung allgemein zum Anhalt zu nehmen sein.

• Dem BundeSrathe gingen soeben vom Reichs- verficherungSamts. Jlrtträge. jsu, movgch-.dewvachst 37,430 Betriebe mit 149,338 Arbeitern berufs- genofsenschaftlich auf Grund des Ausdehnungsge­setzes vom 28./5. 1885 organisirt sein werden. In Aussicht genommen sind eine Reichs-Genossen­schaft für SpeditionS-, Speicherei- und Kellereibe­triebe, eine Reichsgenossenschaft für Fuhrwerksbe­triebe, eine Westdeutsche Binnenschifffahrtsgenossen­schaft, eine Ostdeutsche Binnenschifffahrtsgenossen­schaft, eine Reichsgenoffenschaft der Privalbahnen, eine ReichSgenoffenschaft der Straßenbahnen.

* Das von Berufsgenossenschafts > Vorständen vorgebrachte Gesuch um Anbringung des Reichs­adlers im Siegel und Stempel ist von dem Reichskanzler abgelehnt worden, weil die Führung des Wappens nur öffentlichen Behörden, nicht aber Körperschaften zusteht, wenn diese letzteren auch auf Reichsgesetzen beruhen. Ausnahmen können schon um deshalb nicht zugelaffen werden, well sich eine Grenze hier nicht ziehen läßt. Die

bestieg auch Madame Roger ihr Roß und nach­dem Cecile ihre HauSthür verschlossen, schwang diese sich auf ihren Esel und der kleine Zug setzte sich in Bewegung. Die Sonne schien freund­lich und ein kühlender Luftzug strich über die Heide hin, den Ginster, welcher schon eine ziem­liche Höhe erreicht, gleich Meererwogen hin- und herbewegend. Schasheerden weideten läffig oder sprangen unter der Obhut eines Schäferknaben, welchem Cecile im Vorbeireiten noch einige An­weisungen gab.

„Diese Schafe gehören alle mir," sagte sie. „Aber was nützt aller Besitz, wenn man Niemand hat, mit dem man ihn thellen kann." Und sie seufzte tief auf.

„Warum verkaufst Du Deine Habe nicht und ziehst nach einer Stadt, Cecile?" fragte Madame Roger. „Es muß entsetzlich einsam in der Soli­tude fein."

„Das ist es zuweilen. Aber ich werde dennoch meinen Besitz nicht verkaufen. Es mag fein, daß Jacques eines Tages aus Australien hilfsbedürftig zurückkehrt und dann kann er nirgends eine bessere Zufluchtsstätte finden, als hier in dieser Einöde. Wenn er zu mir zurückkehrte, wenn er nur noch einen Funken seiner früheren Liebe zu

i Berufsgenossenschaften gehören nicht zu den öffent- I lichm Behörden, können also auch auf eine nur diesen zustehende Siegelführung keinen Anspruch erheben.

* Neuerdings sind zu Mitgliedern des Herren­hauses ernannt worden: Regierungspräsident v. Wurmb aus Wiesbaden auf Vorschlag des Dom­kapitels zu Merseburg, der Graf und Burggraf zu Dohna-Kotzenau auf Präsentation des Land­schaftsbezirks der Fürstenthümer Liegnitz und Wohlan, ferner der Oberbürgermeister d e N y s auf Präsen­tation der Stadt Trier, der Regierungspräsident v. Wedell-Piesdorff auf Präsentation des mit diesem Rechte beliehenen Familienverbandes deren v. Wedell, Graf v. Keyserling und Graf v. Rautenburg auf Grund erblichen Rechts.

* Frauenburg, 25. Dezbr. Gestern Nacht verstarb hier der Domherr Dr. theol. Ludwig Hoppe an einer Herzlähmung. Derselbe war 1821 geboren und Priester seit 1845.

* Aus Thüringen, 27. Dez. Das Land­rathsamt und der Bezirksausschuß m Ge ra haben einen Theil des neuerrichteten Bezirksarmenhauses in Tinz bei Gera zu einer Arbeiterkolonie für sämmtliche thüringische Staaten unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Da schon früher aus dem für Förderung großer Anstalten bestimmten Fonds des Kronprinzen 5000 M. für eine Arbeiterkolonie in Thüringen angewiesen worden sind, so sind die Mittel für siie-Zufiondietzung vorhanden und die Eröffnung der Anstalt für nächstens Frühjahr zu erwarten. Die Mittel zur Erhaltung derselben werden auf dem Wege der Vereinsthätigkeit beschafft.

Ausland.

* Paris, 28. Dezbr. Der .Temps' glaubt, Briffon lehne bis jetzt die Rekonstituirung des Kabinets ab. Wenn derselbe seine Weigerung aufrechthält, sei ein Kabinet Freycinet wahr­scheinlich.

* • Bei der gegenseitigen Räumung der von ihnen besetzten feindlichen Gebietstheile seitens der Serben und Bulgaren geht es nicht immer glatt ab. Die Serben beschweren sich, daß die bulga­rischen Truppen die eben serbischerseits geräumten Gebiete noch vor Ablauf der vertragsmäßigen Frist besetzen, und die Bulgaren beschweren sich über heimtückische Angriffe der Serben auf bulgarische Vorposten. Beide Theile wenden sich beschwerde-

mir im Herzen trüge, so würde ich ihn freundlich aufnehmen."

„Was ist das für ein schwarzer Punkt, dort gegen Norden?" unterbrach plötzlich, nach dieser Richtung beutend, Giralda die Sprechende.

Cecile beschattete ihre Augen mit der Hand. „Es ist ein Pferd, welches gestürzt ist, nachdem e8 den Erdriß übersprungen hat," entgegnete sie bestürzt. „Es scheint auch ein Mann unter dem Pferde zu liegen."

Sie trieb ihren Esel zu schnellerem Laufe an; Giralda folgte ihr im Galopp. Das junge Mäd­chen erreichte zuerst den Schauplatz, doch wa» sie sah, erfüllte sie mit Angst und Schrecken. Eine große Erdspalte, in welcher früher Wasser floß, durchschnitt hier die große wüstengleiche Steppe. An den Seiten war diese Schlucht fast gänzlich mit Farrenkraut und Ginster überwuchert. Ge­rade neben dem Rande lag ein Pferd, welches jedenfalls beim Überspringen der Spalte gestürzt war und seinen Tod gesunden hatte. Halb unter dem Pferde lag, durch das Gewicht des Thieres zu Boden gehalten, die Gestalt eines Mannes. Seine Gesicht war nach unten ge­kehrt und seine Hände krampfhaft in einander ge­schlungen.