Einzelbild herunterladen
 

1885.

Donnerstag, dm 26. November

mit der

Auf geheimnißvollen Wegen.

, Roman von ,. Lotzmfel».

t«r

Was der Polizeispion Monsieur Frosiard hin- sichtlich der Comlcffe Gabriele ausg-kundschaftet, war vollständig das Richtige. Die Tochter des Grafen von Controls hatte das Palais ihres Vaters öffentlich verlasien, um angeblich acht Tage zu Freunden auf's Land zu reisen und war in einer Droschke aus Umwegen nach dem Bahnhof gefah­ren wo der Zug nach der kleinen Station abging, an 'welcher das Ponpfuhrwerk des Grafen Alva- rez sie erwartete.

Sobald die Comtesie sich überzeugt hatte, daß ihr Niemand folgte, war sie eingestiegen und hatte dem Kutscher Befehl gegeben, schnell nach der Vrlla Larose zu fahren. Al» die Equipage sich derselben näherte und der alte Kutscher und treue Diener sich anschickte, vom Bock zu springen, um die Ein­gangspforte zu öffnen, sprang diese geräuschlos auf und ließ das Fuhrwerk ein, darauf schloß sie sich ebenso geräuschlos wieder.

Es war um die Zeit der Abenddämmerung. Unter den Bäumen des Gartens herrschte ein

Hand gibt und den Unwürdigen verdienter Maaßen mit der anderen Hand nimmt.

Von der kommenden Kreis- und Provinzial­ordnung redend, sagte daher ganz in diesem Sinne ein gefeierter Redner in einer Wahlversammlung am Rhein: „Es wird dafür Sorge zu tragen sein, daß es eine wirkliche Selbstverwaltung werde, die von den unabhängigen Männern aus­geübt wird, die aus freier Wahl hervorgegangen sind, sonst wird die neue Ordnung ein trauriges Geschenk sein."

Mitbürger aus Stadt und Land!

Folgende Klaffen der Bevölkerung werden durch Abgeordnete im Kreistage vertreten sein:

1) der Wahlverband der Großgrund­besitzer (darunter der Königliche Forstfiskus, die betreffenden adeligen Herren, die größten Gewerbe- treibenden und Bergwerksbesitzer);

2) der Wahlverband der Landgemern- den (darunter die Bauern);

3) der Wahlverband der Städte (bte Stadteinwohner).

Im Wahlverband der Landgemeinden wer­den nun für diese in allerkürzester Zeit und dem- nächst alle drei Jahre wegen Ausscheidens der Hälfte in jeder Gemeinde nach der Zahl ihrer Ein­wohner Wahlmänner gewählt.

Die Wahlmänner werden von der Gemeinde- Versammlung, in denjenigen Landgemeinden aber, in welchen eine gewählte Gemeinde-Ver­tretung besteht, von den letzteren und dem Gemeindevorstande aus der Zahl der stimm­berechtigten Gemetndeglieder durch noso- lute Stinimenmehrheit gewählt.

Die Wahlmänner dieses Verbandes treten dann später unter der Leitung des Landraths an einem zu bestimmenden Wahlorte behufs der Wahl darauf ihre Wahlbezirke entfallenden Kreis- tagsabgeordneten zusammen, welche sie aus der Reihe der Kreisangehörigen nach bestimmter Vorschrift wählen können.

Die Wahl der städtischen Krerstags- abgeordneten erfolgt meisthin durch den Ge­meindevorstand und die Gemeindevertretung. So wählen auch die Großgrundbesitzer unmit­telbar ihre Kreistagsabgeordneten unter dem Vorsitze des Königlichen Landraths.

Mitbürger! Traget Sorge und bemühet Euch um die Wahl nur solcher Wahlmänner, denen

. .. . - '________L_ij_MMim[iwiniBiiMBiiTniiTirTiMWiii'iiiii h nm.-rr

Zur neuen Kreisordnung.

Kreis- und Provinzialordnung für Hessen-Nassau.

Gesetzessammlung für die KömgUchen Preußischen Staaten,

ausgegeben zu Berlin den 1. Juli 1885.

Mit dem 1. April 1886 tritt (zugleich mit der neuen für unsere die Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden umschließende Provinz Heffen-Naffau bestimmte Provinzialordnung) an die Stelle der bisherigen, eine, von der alten grundverschiedene, ganz neue Kreisordnung für Stadt und Land in Kraft.

Damit wrrd ein ganz neu zu gestaltender Kreistag und Kreisausschußauftreten. In beiden übernehmen die Königlichen Landräthe den Vorsitz und die Geschästsleitung.

Die wirklich freisinnige und daher sehr dan- kenswerthe, von Sr. Majestät dem Könige ver­liehene neue Kreisordnung gibt dem Kreise, oder wie die Gesammtheit aller dazu gehörigen Ge- meinden heißen wird, dem Kreiskommunalverband die überall willkommene, schon lange erwartete Selbstverwaltung.

Die Befugnisse des neuen Kreistages sind: a) Kreisstatuten und Reglement« zu schaffen;

b) die Art und Weise zu bestimmen, wie die kreisweise aufzubringenden staatlichen Abgaben und Seift5 ungen, deren Aufbringung nicht schon durch das Gesetz vorgeschrieben ist, von den Kreiseingesessenen beschafft werden sollen;

c) Ausgaben zur Erfüllung einer Verpflichtung oder im Interesse des Kreises zu beschließen und zu diesem Behufs das Dem Kreise gehörige Grund- beziehungsweise Kapital-Vermögen anzugreifen, Anleihen aufzunehmen und die Kreisangehörigen mit Kreisabgaben zu belasten, wobei einzelne Kreistheile mehr oder minder verschont werden dürfen;

d) den Vertheilungs- und Aufbringungsmaß. stab der Kreisabgaben zu beschließen;

e) den Kreishaushalts.Etat festzustellen und den Rechnungsführer der Kreiskommunalkasse wegen der Jahresrechnung zu entlasten;

f) die Grundsätze festzustellen, nach welchen bte Verwaltung des dem Kreise gehörigen Grund- und Kapital-Vermögens, sowie der Kreiseinrichtungen und Anstalten zu erfolgen hat;

») die Einrichtung von Kreisämtern zu beschließen; die Zahl und Besoldung der Kreisbeamten zu bestimmen, deren Ernennung dem Kreisausschuffe obliegt; r r „

h) die Wahlen junt Kretsausschusse zu voll­ziehen und die Mitglieder desselben aus Krets- mitteln angemessen zu entschädigen; ebenso auch die Wahlen zu den für Zwecke der allgemeinen

„Eine ganze Woche des Glückes und der Freude steht uns bevor!" fagte ihr Gemahl, mährend er Gabriele innig in seine Arme schloß. „Eine ganze Woche ungetrübten Glückes! Ich kann es kaum fassen!"

Nicht ungetrübten Glückes, Vater!" sagte Rupert ernst. „Seit Giralda fort ist, können wir nicht eher wieder ganz glücklich sein, als bis sie zurück­gekehrt sein wird."

Die Mutter sah ihren ältesten Sohn an und gab ihm in ihrem Herzen Recht. Mit Staunen bemerkte sie, daß er sich seit kurzer Zeit sehr ver­ändert hatte. Er schien größer, älter und ernster geworden zu sein. Seine dunklen Augen glänzten und sein Gesicht war bleich. Ein tiefer Kummer lag auf seinen Zügen ausgeprägt. Gabriele streckte ihm ihre Hand entgegen und zog ihn tiefbewegt an ihre Brust. „ ..

„Was fehlt Dir, Rupert?" fragte sie ängstlich. „Welche Sorge belastet Dich?"

Mit zitternder Stimme antwortete er: Wrr ver- misten Giralda. Es scheint, als ob die Sonne unseres Hauses von uns gegangen wäre!"

„Sie wird zurückkehren, Rupert!"

„Ach, das ist es nicht allein, was mich quält, fuhr der Jüngling eifrig fort und fein Antlitz er-

to Wl«.Ä Wf. 1 50 **’

........

Landesverwaltung angeordneten Kommis­sionen zu vollziehen, sowie besondere Kommis­sionen und Kommissare für Kreiszwecke zu bestellen;

i) Gutachten über alle Angelegenheiten «bzugeben, die ihm zu diesem Behufe von den Staatsbehörden überwiesen werden;

k) die durch Gesetz oder Königliche Verordnung ihm übertragenen sonstigenGeschäfte wahrzunehmen, 1) das Vorschlagsrecht für die Besetzung der erledigten Stelle eines Königlichen Land- raths, welcher wichtige Posten von der Staats­behörde bisher ganz selbstständig besetzt wurde.— Den von den Gemeinden gewählten Bürgermeistern (Schultheißen, Gemeindevorstehern) die Bestätigung zu ertheilen oder zu verweigern, ist Sache des Kreis- ausschufles im Einvernehmen mit dem Königlichen Sandrath. ...

m) zum Kommunallandtag des Regierungsbezirks in den Sandkreisen die Abgeordneten zu wählen, welche bisher aus allgemeinen Vokkswahlen hervor­gingen.

Mit diesen nur summarisch aufgeführten Voll­machten werden den Mitgliedern des Kreistages mit dem Einfluß, welchen sie auf die Besetzung des geschäftsführenden Kreisausschusses und auf bte allgemeine Landesverwaltung (Regierungsbezirk und Provinz) erlangen, sehr ausgedehnte Be­fugnisse verliehen zur Verwaltung des Kretses, über besten Kapital- und Grundvermögen, Einrichtungen und Anstalten, sowie über den Steuersäckel der Kreisunterthanen.

Wenn auch die Staatskasse durch Zuwendung jährlicher Zuschüsse aus seitherigen Staatsmitteln den einzelnen Kreisen beider Regierungsbezirke zu Hilfe kommt, so liegt demnach das Heil und Unheil des Kreises auf einer bisher nicht dagewefenen Weife in den Händen des Kreistags und des geschäftsfübrenden Kreisausschusses.

Bleiben die Mitglieder des Kreistages sich nicht bewußt, daß sie ihr Mandat von den Kreisein- gesessenen, besonders von dem mit Roth ringen­den Volke erhalten haben, — lassen sie sich von Nebenrücksichten einnehmen. — bewerben sie sich gar um die Gunst von Oben oder sind sie von den staatlichen Aussichtsbeamten des Kreis- tagS anderweitig abhängig: dann entgleitet der Schwerpunkt der Kreisverwaltung mehr, als sonst und folgenschwerer, als früher in die Hände der vorsitzenden Königlichen Landräthe und der Regierungsbehörde. Dann ist die ge- priesene Selbstverwaltung dahin. Sie gleicht dann einem Geschenke, welches der Staat mit der einen sanftes HielichU Die Comtcsse Gabriele ließ ihre Blicke umherschweifen unter den Bäumen und Sträuchern. Fast im selbigen Augenblick vernahm sie ein herzliches Lachen. Alfred und Rupert traten hinter dem Gebüsch hervor und begrüßten, in den Wagen, springend, ihre Mutter unter stürmischen Liebkosungen.

Nur einmal, seit Giralda vom Hause sortge- gangen, war die Comtesse Gabriele in ihrem stillen Heim gewesen, an jenem Ballabende im Palais Chatroir, als sie bekanntlich als eine der Gäste fortgesahren war. Seitdem hatte sie es vermieden, die Villa Larose zu besuchen, weil sie wußte, daß ihr Feind, Eugen von Lamartin, sowie dessen Spion sie mtausgesetzt beobachteten. Ihre Liebe zu Armand und die Angst um ihn, ließen sie jedoch endlich diese Vorsicht vergessen — sie konnte nicht länger von den Ihren fernbleiben; ihr Herz sehnte sich nach dem Gatten und den Kindern.

Das Haus war hell erleuchtet und der angeb­liche spanische Graf stand auf der Treppe, um seine Gemahlin willkommen zu heißen. Er hob sie aus dem Wagen und führte sie in das Besuchszimmer; die beiden Knaben folgten den Eltern.