1885.
Donnerstag, den 12. November
J\g 260.
Fuldaer
— mit der
walt Julius Bachem, Legationsrath a. D. v. Kehler, Landgerichtsrath Bödicker, Rechtsanwalt Biesenbach, Bürgermeister Wenders, Amtsrichter Fritzen, Rentner Dr. Virnich, Domherr Dr. Perger, Buchdruckereibesttzer Pleß, Rechtsanwalt Trim» born, General-Sekretär Hitze, Ober-Bürgermeister a. D. Kaufmann, Rentner Bender, Rentner von der Acht, Geheimer Ober-Justizrath Rintelen, Gutsbesitzer van Bleuten, Rittergutsbesitzer Frhr. v. Dalwigk-Lichtenfels, Redakteur Stötzel, Landgerichtsrath Menken, Rentner Scheben, Amtsgerichtsrath Kochann, Lederfabrikant Rels, Amtsrichter Broeck» mann, Gutsbesitzer Dieben, Gutsbesitzer Thanisch, Professor Dr. Mosler, Gutsbesitzer Limbourg, Kaufmann Haanen, Landrichter Lehmann, Legations- Sekretär a. D. Prinz von Arertberg, Rentner Lucius, Rentner Dr. Bock, Landrath z. D. Janssen, Rentner Dr. Krebs, Gutsbesitzer Claesien, Fabrikant Hoffsümmer, Baron v. Monfchaw und Landgerichtsrath a. D. Longard.
Hohenzollern: Amtsgerichtsrath Graf und Hirschwirth Schmid.
Westfalen: Dr. Frhr. v. Schorlemer-Alst, Amtsgerichtsrath Brandenburg, Regierungsrath a. D. Dr. Frhr. v. Heeremann, Rechtsanwalt Dr. Würmeling, Landwirth Eickenscheidt, Dr. Ostrop, Schulze Hagen, Schulze Pellengahr, Landgerichts- rath a. D. Hüffer, Landgerichtsrath Eoers, Sani- tätsrath Dr. Weber, Landgerichtsrath v. Detten, Obertribunalsrath a. D. Peter Reichensperger, Amtsgerichtsrath v. Kleinsorgen und Gutsbesitzer Kersting. z , ,
Hessen-Rassau: Dr. Lieber (zweimal ge- wählt), Amtsgerichtsrath Rübsam und Amtsrichter Gößmann.
Hannover: Kaufmann Stephanus, Landschaftsdirektor Frhr. v. Grote, Staatsminister a. D. Dr. Windthorst, Geheimer Negierungsrath Dr. Brüel.
Sachsen: Landgerichtsrath v. Strombeck und Landrichter Jmwalle.
Schlesien: Rechtsanwalt Dr. Porsch, Amtsvorsteher Harlmann, Buchdruckereibesitzer Franke, Schornsteinsegermeister Metzgner, Frhr. v. Huene, Graf Ziethen-Arnoldsdorf, Graf Matuschka, Rechtsanwalt Nadbyl, Amtsgerichtsrath Letocha, Graf v. Strachwitz auf Bertelsdorf, Geheimer Ober- Justizrath v. Gliszcynski, Major a. D. Szmula, Landrichter Sperlich, Gutspächter Conrad, Amtsgerichtsrath Gornig, General-Major z. D. v.
nach dem Schreibzeug hin und prüfte, ob es geschlossen sei. Mit teuflischer Freude erfüllte es ihn, als dieses nicht der Fall war. Eifrig hob er den Deckel und blickte hinein. Da lag vor ihm der unbeendete Brief Giralda's. Die ange- kommenen Koffer, die Briefe vom Hause und des Marquis' letztes Geschenk, das Alles hatte sie vergessen lassen, die Mappe zu schließen. Eine fieberhafte Aufregung bemächtigte fich Eugens. "Roch einen furchtsamen Blick warf er nach Fenster und Thür, und dann streckte der Feind Armand de Biqnv's seine verrätherische Hand nach dem ver- hängnißvollen Brief der Tochter des unschuldig Berurtheilten aus. Da, in demselben Moment ließ sich vom Corridor her das Geräusch von Schritten vernehnen. Eugen fuhr zurück. Den Athem anhaltend, die Hände krampfhaft geballt, den Blick starr auf die Thür gerichtet, so stand er da, bereit zum Kampfe auf Tod und Leben.
XXIV.
Mit frischem Muth und leichtem Herzen ritt Giralda, gefolgt von Pierre, in die bergige Landschaft hinaus. Der Morgen war wie für einen Spazierritt geschaffen. Ein frischer, belebender Wind umfächelte das Antlitz des jungen Mad- chens. Dann und wann brach die Sonne durch
und beleuchtete mit ihren Strahlen die Scenerie. „Wie oft mein armer Vater wohl diesen Weg zurückgelegt hat", dachte Giralda träumerisch. „Wie viele Erinnerungen an all' diese Hügel und Berge, diese Flüsse und Seen leben wohl noch heute in seinem Herzen!" Mit regem Interesse für Alles um sie her setzte sie ihren Ritt fort, aber nach einiger Zeit überfiel sie das Gefühl des Alleinseins. Die fremde Landschaft machte einen erdrückenden Eindruck auf sie; sie zog deshalb die Zügel an und sah sich nach ihrem Begleiter um. Dieser folgte ihr in einiger Entfernung, kam aber schnell herbei, als er sah, wie sie anhielt. Es war ein alter Mann, dem eine bewegte Vergangenheit auf der Stirne geschrieben stand. Er hatte ein gutmüthiges Aussehen und schien noch nicht im Mindesten unter den Schwächen des Alters zu leiten. .
„Ich erinnere mich nicht, Sie bisher gesehen zu haben," sagte Giralda freundlich. „Sind Sie einer von den neuen Dienern?"
„Ja, Fräulein, und ebensowohl einer von den alten," versetzte der Mann, während sich sein Gesicht erhellte. „Mein Name ist Favre. Ich habe auf dem Schlosse schon als Knabe gedient, bis Graf Armand fortging. Darauf verließ auch ich
Die Encyklica des heiligen Vaters über den christliche« Staat.
* Den eigentlichen Gegenstand des Rundschreibens bildet die Entwickelung der christlichen Idee von Staat und Gesellschaft gegenüber den zerfetzenden und zerstörenden Grundsätzen des Liberalismus und Sozialismus. Bezüglich der Autorität hebt das Rundschreiben ihren göttlichen Ursprung hervor, betont, daß dieselbe an keine bestimmte Form der Regierung gebunden sei, wofern nur letztere rechtmäßig sei und den öffentlichen Interessen entspreche, und verweilt dann besonders bei den den Regenten obliegenden Pflichten, deren gewissen- hafte Erfüllung eben so wohl die Regierung selbst stütze und sichere, als die wohlthätige Wirksamkeit derselben bedinge.
Bei jeder Regierungsform sind die Inhaber der Gewalt durchaus verpflichtet, ihren Blick auf Gott, den obersten Lenker der Welt, zu richten und ihn ber der Staatsregierung als ihr Vorbild und ihr Gesetz vor Augen zu halten. , . .... v, , „
Die Regierung muß gerecht fein, nicht herrisch, sondern gleichsam väterlich. Sie muß geführt werden zum Wobl der Staatsangehörigen, weil der Ober« einzig deshalb Oberer ist, damit er für das Wohl des Landes sorge. Und in keiner Weise darf es geschehen, daß die Staatsgewalt den Interessen Eines oder Weniger dient, da sie ja für das öffentliche Wohl eingesetzt tft. . . . In dieser Weise wird di- öffentliche Gewalt die gerecht- und bereitwillig- Ehrfurcht bei den Staatsangehörigen finden. Denn sobald diese die Ueberzeugung gewonnen haben, daß die Vorgesetzten ihre Gewalt von Gott besitzen, werden sie es auch als eine gerecht- Pflicht erkennen, dem Befehl des Regenten zu gehorchen und ihm in ähnlicher Weise wl- das Kind dem Vater Pieiär, o. h. Ehrfurcht und ju erweisen. Darum ist die Verweigerung des Gehorsams und die Erregung von Aufruhr unter den Mafien ein Majestätsverbrechen nicht bloß gegen die menschliche, sondern auch gegen die göttliche Majestät.
Die nach Gottes Willen geordnete und mit göttlicher Autorität bekleidete öffentliche Gewalt hat ferner an der Kirche, der durch übernatürliche Offenbarung und Anordnung bestehenden universellen Heilsanstalt, die beste und hülfreichste BundeS- genosstn. Darum gehört es insbesondere zu den Pflichten der christlichen Staatsgewalt, in der Erfüllung ihrer Aufgaben mit der Kirche willig und einträchtig zusammen zu gehen, lieber eine solche in christlichem Geiste gehaltene Handhabung der Regierung sagt der Papst:
Eine derartige Staatsform hat nichts, was der Hoheit der Fürsten unwürdig oder weniger ehrenvoll für fie scheinen könnte; und weit entfernt die Hoheitsrechte zu verringern, kräftigt sie dieselben vielmehr und macht fie
-H- Auf geheiurrrißvollen Wegen.
Roman von ?. S.he.fel». (48
In früheren Jahren hatte Armand de Vigny dieses Zimmer bewohnt, dann hatte es seit vielen Jahren leer gestanden. Es waren eigenthümliche Gedanken, welche in Eugen's schwarzer Seele wachgerusen wurden, als er auf das Bild seines Vetters den er in Verbannung und Vod getrieben schaute- Dann irrten seine neugierigen Blicke durch das Gemach. Er sah alle die köstlichen Kleidungsstücke Giralda's umherliegen, die sie von dem Marquis zum Geschenk erhalten hatte. „Kein Rarr ist schlimmer, als ein alter Narr, murmelte er, während sich seine Stirn in düstere Falten legte. „Für diese Fremde wirft er das Geld zum Fenster hinaus, während ich nicht weiß, wovon ich meine Schulden bezahlen soll. Sammet und Seide, Spitzen und Tücher, alles Mögliche durcheinander! Er gehört in’s Tollhaus Und dort -was ist denn das? Ah! das ist em kleines Schreibzeug. Die junge Daine hat geschrieben, natürlich an ihre Mutter! Ich möchte wissen, ob der Brief schon zur Post ist." Noch einmal blickte er vorsichtig im Zimmer umher. Dann schlich er
Die .Fuldaer Z-itun,' «scheint "glich. Sonn-jSeTÄ'Vr auswärts 1 Mk. 75 Pfg.S ......bell^ch<m«>°^n^ jog. Platz-Lonc-n 10 Pfg-! bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.
erhabener. Ja, bei genauerer Erwägung ersieht man, daß eine solche Regierungsweise eine hohe Vollkommenheit besitzt, deren die übrigen Staatsformen entbehren, und es müßten aus ihr in der That die verschiedensten, herrlichsten Früchte hervorgehen, wenn nur die einzelnen Theile ihre Stellung festhielten und der Pflicht und dem Amte vollständig nachkämen, die einem Jeden anvertraut sind. In der That ist hier, was Gott und was den Menschen gebührt, in richtiger Weise vertheilt; die Rechte der Bürger sind gewahrt und durch göttliche, natürliche und menschliche Gesetze vertheidigt, die Pflichten der Einzelnen der Weisheit entsprechend festgesetzt, ihre Erfüllung ist in genügender Weise gesichert. Wie em Jeder weiß, daß er auf dem gefahrvollen und mühsamen Wege zur ewigen Stadt des Himmels in der Kirche sichere Führer für die Wanderung' und Helfer für die Erreichung des fiieles hat, so weiß er auch, daß Andere ihm behulflich sind, die Sicherheit, den Wohlstand und die sonstigen Vortheile zu erringen oder zu bewahren, welche das Leben in einem Gemeinwesen darbietet. D,e häusliche Gesellschaft erlangt ihre nothwendige Festigkeit aus der Heiligkeit eines einzigen und unget heilten Ehebundes; die Sorgen und Pflichten der Eheleute regeln sich nach weiser Gerechtigkeit und Billigkeit; dem Weibe bleibt seme gebührende Würde; die Autorirät des Mannes gestaltet sich nach dem Vorbild- der Autorität Gottes; dre väterliche Gewalt findet ihre geeigneten Schranken m der Wurde des Weibes und des Kindes; es ist endlich aufs beste für den Schutz, die Wohlfahrt und den Unterricht der Kinder gesorgt. Auf politischem und bürgerlichem Gebiete bezwecken die Gesetz- das öffentliche Wohl und richt n sich nicht nach dem trügerischen Willen und Urtheil der Menge, sondern nach Wahrheit und Gerechtigkeit; die Autorität der Fürsten erhält eine g-wlff- mehr als menschliche Weihe und wird in Schranken gehalten, daß sie nicht von der Gerechtigkeit abweicht, und in ihren Befehlen das Maß nicht überschreitet; der Gehorsam der Bürger erhalt sittlichen Werth und Würde, weil er nicht Dienst -m-s Menschen gegen Menschen ist, sondern Unterwürfigkeit unter den Willen Gottes, der ,-in- Herrschaft vurch Menschen ausübt. Wer hiervon überzeugt und durchdrungen ist der begreift es, daß es eine Forderung der Gerechtigkeit ist, der Majestät des Regenten Ehrfurcht zu erweisen, der öffentlichen Gewalt stets in Treu- zu gehorchen, fernen Aufruhr zu erregen und die staatliche Ordnung heilig zu halten. (Schluß folgt.)
Deutsches Reich.
Berlin, 11. November.
• Die Centrnms-Fraktion wird in der nächsten Legislaturperiode folgende Mitglieder Mlen: ~ ,
Rheinprovinz: Kaufmann Fuchs, Landgerichtsrath Greiß, Gymnasialdirektor a. D. Dr. Rudolphi, Bürgermeister Mooren, Gutsbesitzer Mundt, Buchdruckereibesttzer Hauptmann, Land- gerichtsrath a. D. Freiherr v. Fürth, Rechtsan