M 257.
Montag, den 9. November
1885.
Fuldaer
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Q Die Gleichberechtigung der Missionen in den deutschen Kolonien.
in.
Der leider zu früh verstorbene deutsche Generalkonsul Dr. Nachtigal, der bedeutendste deutsche Kenner Afrika's, ist jedenfalls von den staatsrechtlichen sowohl wie von den politischen Erwägungen der .Nordd. Allg. Z.' nicht durchdrungen und überzeugt gewesen, als er in Gegenwart des deutschen Konsuls Emil Schulze dem Bischof Mr. Le Berre den Wunsch aussprach, daß von Gabun aus eine katholische Mission, und zwar gerade der Väter vom hl. Geiste, in Kamerun angelegt werde, und als er hierüber gerade mit dem eben in Berlin abgewiesenen Pater Stoffel unterhandelte und versprach, diese katholische Mission für Kamerun höheren Orts zu befürworten. Auch wurde jüngst berichtet, daß der Kommandeur des deut- schen Geschwaders vor Kamerun, Knorr, nachdem er schon ein halbes Jahr in jenen Gegenden verweilt, an dieselben katholischen Missionäre die Aufforderung und die entgegenkommendsten Anerbietungen richtete wegen einer Mission am Kamerun. Daß gerade die „französisch".katholischen Missionen in neuester Zeit auffallend häufig, so vuch in den Reiseberichten der .Köln. Z', in dem Zöller'schen Buche über „das Togoland und die Sklavenküste" und neuerdings selbst in einem schwungvollen aus der Feder eines deutschen Offiziers stammenden Artikel des ,Berl. Tagebl.' in schmeichelhaftester Weise belobt und vor 6en protestantischen Missionen ausgezeichnet wurden, ist um so bemerkenswerther, weil die Verfasser, ebenso wie Dr. Nachtigal und Knorr, Protestanten sind, also eher gegen als für die katholischen Missionäre eingenommen gewesen sind. Zur Vervollständigung des Bildes sei auch einer der .Aachener Volksztg/ von authentischer Seite zugegangenen Berichts über den Besuch der Missionäre Weick und Stoffel in Berlin gedacht, welcher folgende interessante Thatsachen meldet:
„Während weder der Reichskanzler noch der Unterstaatssekretär Graf v. Bismarck die beiden Herren vorließen, resp. empfingen, wurden dieselben vom Kronprinzen in längerer Audienz überaus huldvoll empfangen und schließlich mit der Versicherung entlaffen: „Ich werde mich Ihrer annehmen." Fern« intereffirt sich die Kaiserin sehr für die Angeleaenheit und hat dem Herrn P. Weik in Baden- Baden (wo derselbe gebürtig ist) eine eigenhändig geschrie
bene Empfehlung an den Kronprinzen mitgegeben. Daß unter solchen Umständen die hochw. Herren mit gutem Muthe nach Berlin gingen, läßt sich denken."
Diese Nachrichten werden von der .Germania' bestätigt mit der Korrektur, daß Graf Herbert v. Bismarck die beiden Missionäre wohl empfangen hat und sich bemühte, ihnen eine Audienz bei seinem Vater zu verschaffen, die sie allerdings nicht erreichten. Zu bemerken ist, daß von beiden Patres der eine P. Stoffel, längere Zeit in Afrika und speziell auch in Kamerun war, während der andere P. Weik, seit 14 Jahren auf Haiti thätig ist, woselbst er eine hervorragende Stellung bekleidet.
Im den früheren Artikelu wurde bereits der „Berichtigung" gedacht, welche Staatssekretär v.Bötticher in Stellvertretung des Reichskanzlers an die .Germania' gerichtet hat. Dieselbe lautet in der Hauptsache wie folgt:
„Gegenüber der Behauptung, daß in Angra Pequena und Kamerun die Katholiken ausgeschlossen werden, wird erklärt, seitens des Deutschen Reichs sei keinerlei dahingehende Anordnung getroffen und den Pariser Missionären der Congregation du Saint Esprit sei eröffnet worden, daß die Kongregation nach Bundesrathsbeschluß als mit dem Jesuitenorden verwandt anzusehen sei und folgeweise ihre Niederlassung weder in den Schutzgebieten noch in Deutschland selbst zugelaffen werden dürfen. Gegenüber der Behauptung, den vorerwähnten Missionären sei auf dem Auswärtigen Amt mitgetheilt worden, die Niederlassungen katholischer Missionäre in Kamerun feien nicht gestattet, weil seitens der Reichsregierung mit der Baseler Miffionsgesellschaft ein diesbezüglicher Bertrag abgeschlossen sei, erklärt das Schreiben, es sei mit keiner protestantischen Miffionsgesellschaft irgendwelche Vereinbarung getroffen, insbesondere sei seitens der Reichskanzlers niemals ein anAvlich von Lüderitz mit der protestanti,chdn Missions- gesellschaft abgeschloffener Vertrag, durch den den katholischen Miffionären der Aufenthalt und die Wirksamkeit in Angra Peguena untersagt sei, anerkannt oder abgelehnt worden. Das Vorhandensein dieses angeblichen Vertrages sei nicht einmal zur Kenntniß d« Reichsbehörden gelangt. Endlich seien die Verhältniffe in Natal und den Südseeinseln bei jener Gelegenheit mit keinem Worte berührt worden."
Was ändert denn diese „Berichtigung" an dem vorliegenden Sachverhalt? Wir sagen: Nichts. Natürlich ist Seitens des deutschen Reiches nicht schlankweg „verordnet" worden, die Katholiken seien von der Mission in Kamerun und Angra Pequena „ausgeschlossen", auch ist es zur Be- gründung unserer Beschwerden Nichte gerade nöthig, daß das Reich mit irgend einer Missionsgesellschaft irgend eine „Vereinbarung" getroffen habe. Die Bevorzugung läßt sich, wie die unten folgenden
Betrachtungen über die „Thätigkeit" des offiziellen Reichsvertreters auf dem Bremer Miffionstage beweisen, auch ohne bindende „Verträge" oder „Vereinbarungen" bewerkstelligen. Die Ausflüchte bezüglich des Lüderitz'schen Vertrages, dessen Bestehen ja Lüderitz selbst zugegeben hat, und der bereits Gegenstand einer offiziellen Erörterung in der Reichstagskommission gewesen ist , erscheinen geradezu unbegreiflich, um keinen schärferen Ausdruck zu gebrauchen. Die Reichsregierung hat wahrscheinlich seit der letzten Reichstagssession Zeit genug gehabt, sich von dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines Vertrages, über den Mitglieder des Reichstages sich in der Kommission lebhaft beschwerten, offiziell zu informiren. Ob der Vertrag den Reichbehörden zur Prüfung vorgelegt worden ist oder nicht, ändert nichts an der Sache; ein solcher Vertrag verstößt offen gegen die Grundlagen der Parität im deutschen Reiche, und wenn die Regierung sogar das Jesuitengesetz für Kamerun und anderen Kolonien anziehen will, so gilt doch von ihrem Standpunkte aus auch das Gesetz über die Gleichbetheiligung der Kon- feffionen, und wenn irgend wer, sei es auch nur durch Verträge gegen dieses Gesetz verstößt, so hat demnach die Regierung die Pflicht, gegen diese Gesetzesverletzung Front zu machen. Wir nehmen, wie bereits betont, nicht an, daß die Reichsgesetze ohne Weiteres auch in Kamerun gelten, haben auck bis jetzt noch nichts davon erfahren, daß Kamerun und Angra Pequena Abgeordnete in den Reichstag entsenden, aber wir unterstellen und begehren , daß die Kolonien nach ganz denselben Grundsätzen regiert werden sollen, wie das Hei- mathland, und einer der ersten Grundsätze des neugeeinigten deutschen Reiches ist die Gleichberechtigung der Konfessionen. Herr von Bötticher hätte vielleicht kluger daran gethan, den Lüderitz'schen Vertrag nicht in die „Berichtigung" hineinzuziehen, er hat dadurch die Haltung der Reichsbehörden mehr demaskirt, als es der überhaupt schon sehr heiklen und gedrückten Situation förderlich sein kann.
Ueber die ablehnende Haltung des deutschen Auswärtigen Amtes gegenüber den katholischen Ordensmissionen wäre man nach alledem ziemlich im Klaren. Die Sachlage wird aber erst recht grell beleuchtet durch die jetzt gwiß auch dem Beschränktesten verständliche, lebhafte, befürwortende
Auf geheimnisvollen Wegen.
Roman von Mttftli. (45
„Wenn das junge Mädchen wirklich die Tochter des verstorbenen Grafen Armand ist, so ist sie die rechtmäßige Erbin des Vermögens und der Güter des Marquis de Vigny," bemerkte der Polizeispion.
Graf Eugen stieß einen Schrei der Wuth aus, wie ein angeschossener Eber. „Das ist sie!" rief er mit zitternder Stimme und fein Gesicht wurde erdfahl. „Ich — ich habe mich täuschen lassen! Monsieur Frossard, Ihre nächste Aufgabe wird es fein, im Kirchenbuche von Notre Dame um jene Zeit, in der diese Trauung stattgefunden haben müßte, nachzusorschen. Sparen Sie weder Mühe, noch Zeit, noch Geld. Ich werde sie für Alles fürstlich belohnen." Zitternd vor Aufregung sank er in feinen Sessel zurück. „Es ist ja noch nicht ausgemacht," fuhr er nach einer Pause, wie um sich selbst zu beruhigen, fort, „daß die Gräfin Alvarez die verkleidete Comteffe Gabriele von Chatrois war. Vielleicht gibt es in Wirklichkeit eine Gräfin Alvarez und dieselbe ist mit der Com- tesse bekannt. So viel ist jedoch gewiß, daß zwi
schen der Comtesse von Chatrois und Fräulein Alvarez eine Bekanntschaft besteht. Ich werde meine Herrath mit der Comteffe zu beschleunigen suchen, dann habe ich ein Anrecht an alle ihre Geheirnniffe. Ich will der Comteffe das Anerbieten machen, mich als Bundesgenossen anzunehmen. Sie wird es nicht wagen, mein Anerbieten auszuschlagen, sobald ich ihr zu verstehen gebe, daß ich ihr Geheimniß kenne." Diese letzten Worte mur- melte Gras Eugen zwischen den Zähnen, so daß weder sein Diener, noch der Polizeispion etwas davon verstehen konnten.
„Das geheimnißvolle Fortgehen der Comtesse vom Palais ihres Vaters, sowie ihre beständige Weigerung, sich zu vermählen," bemerkte Jean Frossard gedankenvoll, „das sind. Fingerzeige, daß sie ein Interesse an Dingen hat, die außer ihrem Hause vorgehen. Wenn der entflohene Armand de Vigny wirklich noch lebt, wenn sie seine Gattin und dieses junge Mädchen Beider Kind ist, dann ist es begreiflich, weshalb sie es nach dem Schlosse des alten Marquis de Vigny geschickt haben. Wenn zwischen dem Grafen Armand und der Comtesse Gabriele eine geheime Trauung stattgefunden hat, dann ist dieses junge Mädchen unzweifelhaft Beider Tochter. Die geheimen Aus
flüge der Comtesse von Chatrois galten dann ihrer Tochter, welche sie nicht als ihr Kind anerkennen darf, weil sie dadurch ihres Vaters Namen mit Schmach bedecken würde. Wenn man ermitteln könnte, wo dieses junge Mädchen so lange verborgen gehalten wurde!"
„Und die Gräfin Alvarez?" fragte Graf Eugen mit schmerzdurchbebter Stimme.
„Gräfin Alvarez ist unbedingt die Pflegemutter des jungen Mädchens!"
„Nein, nein!" rief Graf Eugen, als ob es plötzlich lichthell um ihn würde. „Diese Hand — die ich aus dem Thürdrücker sah — ich erinnere mich jetzt ganz deutlich! Es gibt nur eine einzige Hand, welche dieser gleicht. Und mag die Verkleidung noch so geschickt gewesen fein, mich täuschte sie doch nicht! — Die Gräfin Alvarez ist die Mutter Giralda's! Die Gräfin Alvarez ist die Comtesse Gabriele von Chatrois! — —
XXII.
Am Morgen des folgenden Tages trat der Rechtsanwalt des alten Marquis de Vigny zu Letzterem in's Zimmer. Es war noch zu sehr früher Stunde. Die beiden Herren waren jedoch nicht allein, sondern der Graf von Chatrois und noch ein anderer Edelmann waren, dem Wunsche ihres alten Freun-