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Fuldaer
Auf geheimnißvollen Wegen.
Roman von ?. Dohrnfeld.
Während Frossard ungeduldig erwartungsvoll vor dem Palais auf« und abschritt, machte Gabriele glänzende Toilette für das Ballfest der Herzogin von Bcauchamp. Am Arm ihres Vaters schritt sie an die gräfliche Equipage, welche gleich darauf davonrollte. Jean Frosiard stand bestürzt. Hatte sie das Palais am Tage vorher verlassen, wie war sie dann in dasselbe zurückgekehrt? Hatte er eine Erscheinung gesehen?
Die Comtesie vrn Chatrois war die Schönste der Schönen auf dem Ballfeste der Herzogin. Sie war der Gesellschaft niemals schöner, strahlender und imposanter erschienen, als in dieser Nacht. Keiner ahnte, wo ihr Herz war, während sie auf alle ihr dargebrachten Huldigungen kalt lächelte.. Keiner ahnte das Geheimniß, welches sie in tiefster Seele verbarg und welches ihr ganzes Lebensglück umschloß.
Während Comtesie Gabriele ihre Rolle in der eleganten Gesellschaft spielte, weilten ihre Gedanken bei der kleinen Familie in der Billa Larose mit einer AngO, die sie nicht zu bannen vermochte. Nachdem sie die Ihrigen verlassen, legte sich ein
gültig, die einem Kandidaten gegeben wird, der bei der ersten Abstimmung keine oder nur eine Stimme gehabt hat. ,
Ergiebt auch die zweite Abstimmung kerne ab- solute Mehrheit, so fällt in jeder der folgenden Abstimmungen nur immer einer und zwar derjenige, der die wenigsten Stimmen hatte, aus der Wahl, bis sich endlich die absolute Mehrheit auf einen Kandidaten vereinigt hat. Stehen sich mehrere in der geringsten Stimmenzahl gleich, so entscheidet das Loos, welcher von ihnen aus der Wahl fällt. ,. Ä.r ,
Bei diesem Hergang hat es gar kerne Erle, die Stimmen der Partei auf eine andere nahestehende Partei zu übertragen. Im Gegentheil, es ist wegen möglicher Zwischenfälle wichtig, damit bis zum letzten Termine zu warten.
Niemand sollte das Wahllokal verlassen, bevor das ganze Wahlgeschäst durch Proklamirung der zu wählenden Abgeordneten beendet ist.
* Reglement für die Wahlen zum
** preußischen Landtag.
(Schluß.)
Sehr zu beachten ist noch folgendes: Die Wahlmänner brauchen nicht derselben Abtheilung anzugehören, wie die wählenden Urwähler, wohl aber müssen sie demselben Urwahlbezirk angehören.
Die erwählten Wahlmänner müssen, falls sie in der Urwählerversammlung anwesend sind, sogleich, falls nicht, binnen drei Tagen, nachdem ihnen die Wahl angezeigt ist, erklären, ob sie dieselbe annehmen, und falls sie in mehreren Abheilungen gewählt sind, für welche derselben sie die Wahl annehmen wollen.
Nun zu den Abgeordnetenwahlen.
Das Berzeichntß der gewählten Wahlmänner muß öffentlich ansgelegt werden, und durch Abdruck in amtlichen Blättern veröffentlicht werden.
Im Fall der Ablehnung eines Wahlmandats — als Ablehnung gilt auch, wenn die Erklärung der Annahme nicht binnen drei Tagen erfolgt — muß die Abtheilung fchleunigst so zeitig zur Ersatzwahl zusammenberufen werden, daß der Gewählte noch an der Abgeordnetenwahl theilnehmen kann.
Der Wahlvorstand bei der Abgevrdnetenwahl wird nicht vom Wahlkommissar ernannt, sondern Protokollführer und Beisitzer werden von den Wahlmännern auf den Vorschlag des Wahlkommissars gewählt und biloen mit diesem den Wahlvorstand.
Die Wahlmänner haben das Recht, die vom Wahlkommffsar vorgeschlagenen Personen abzulehnen und können verlangen, daß die verschiedenen Parteien bei der Besetzung des Wahlvorstandes berücksichtigt werden. Ist keine gütliche Einigung erfolgt, so muß der Wahlkommissar über jede von ihm vorgeschlagene Verson einzeln abstimmen lassen. Die Wahlmänner müssen die Wahl gerechter Männer in den Wahlvorstand durchsetzen, da der Wahlvorstand über die Gültigkeit einzelner Wahlstimmen entscheidet.
Andere Personen wie Wahlmänner und der Wahlkommissar dürfen an der Wahlmänner-Versammlung zum Zweck der Abgeordnetenwahl nicht
Deutsches Reich.
Berlin, 9. Oktober.
* Die Kaiserin hat durch die Admiralität dem Comito für die Hinterbliebenen der Besatzung der „Augusta" 1000 Mark mit der Bestimmung für besonders Hülssbedürftige dieser Hinterbliebenen überwiesen.
* Die Nachricht, daß der Sultan die Personalunion Bulgariens und Ostrumeliens anerkannt habe, wird noch vielfach angezweiselt, zum mindesten für verfrüht gehalten. In welcher Tendenz sie von Philippopel aus in so positiver Form verbreitet worden ist, ist ja leicht zu durchschauen. Man zweifelt allerdings nicht mehr, daß die.Türkei die Etablirung der Personalunion zulaffen wird, um freie Hand gegenüber den Gelüsten der anderen Balkanstaaten zu haben; daß sie dies aber über die Köpfe der Mächte hinweg bereits in bindender Form gethan hat, scheint wenig glaubhaft. Zudem wird versichert, daß erst seit dem letzten Besuch von Giers in Friedrichsruhe die Zustimmung Ruß- lands zur Anerkennung der Personalunion gesichert und daß ebenfalls erst in den letzten Tagen Oesterreich von der Idee abgebracht worden sei, die Kompensationsaniprüche Serbiens zu begünstigen. Es sollen darüber zwischen Szechenyi und dem Reichskanzler in Friedrichsruhe lebhafte Auseinandersetzungen stattgefunden haben. Jetzt erst dürfte
"nahe vor dem Entschlüsse stand, erkannte sie erst, wie lieb ihr das Heim war, in welchem sie den sonnigsten Theil ihres Lebens zugebracht hatte, nun erst fühlte sie, mit welcher Liebe sie an den Eltern und Geschwistern hing. „Nein, nein!" sprach sie plötzlich zu sich selbst, als sie die Thränen m ihre Augen steigen fühlte, „ich darf nicht schwach werden, ich muß daran, was mir die Kindespflicht gebietet! Ich muß gehen! Ich werde diesem Rufe Folge leisten und noch diese Nacht nach Schloß de Vigny aufbrechen!"
Mit der ihr eigenen Entschlossenheit machte sie sich nun daran, ihre Vorbereitungen zum Verlassen des Hauses zu treffen. Nach verhältniß- mäßig geringer Zeit hatte sie dieselben beendet. Jetzt blieb ihr noch die schwerste Aufgabe, einen Brief an ihre Eltern zu schreiben. Aber endlich hatte sie auch das überwunden. Sie erzählte darin ihre hochsinnigen Ansichten und versprach, bald zu schreiben. Wohin sie ging, verschwieg sie, aber ihre kindliche Sorge war aus jeder Zeile heraus-
Den Brief zusammenfaltend, verschloß sie ihn in ein Kouoert, das sie auf ihr unberührtes Bett niederlegte. Dann kleidete sie sich zu der nächt- lichen Wanderung an; als das geschehen war, sah
theilnehmen. Gegen diese Bestimmung des Wahl- reglements ist mehrmals von einzelnen Wahlkommissaren dadurch verstoßen worden, daß man Gensdarmen oder andere Polizeibeamte oder land- räthliche Sekretäre im Wahllokal geduldet oder gar dahin bestellt hatte. Nachdem das Abgeordnetenhaus dies vielfach gerügt und vom Minister strenge Anweisung an die Wahlkommffsare ver- langt hat, erließ jetzt das Ministerium statt der Anweisung einen Zusatz zum Wahlreglement dahin, daß die Anwesenheit solcher nicht stimmberech- tigten Personen, ohne deren Thätigkeit der zweckentsprechende und ordnungsmäßige Ver- lauf der Wahlhandlung nach dem Ermessen des Wahlkommissars (Wahlvorstehers) mcht möglich ist, vorübergehend zulässig ist.
Danach wird, es schwierig werden, Beamten, welche die Wahl beeinflussen, ohne Genehmigung des Wahlkommisiars die Thüre zu weisen.
Politische Ansprachen des Wahlkomimssars, beispielsweise über die Bedeutung der Wahl, die Wünsche der Regierung u. dgl. würden ein grober Unfug sein, den die Wahlmänner nicht dulden dürfen. Jeder Wahlman hat daher das Recht, dem Wahlkommissar, der sich dergleichen erlaubt, in das Wort zu fallen und Protokollirung des Protestes wider den Unfug zu verlangen.
Der Wahlkommissar hat zunächst ferne Bedenken gegen die Gültigkeit einzelner Wahlmännerwahlen ben Wahlmännern zur Entscheidung vorzutragen. Ueber jeden einzelnen Fall mub au; Verlangen jedes Wahlmanns Diskussion und Abstimmung erfolgen. An dieser Abstimmung nimmt auch derjenige Wahlmann Theil, über dessen Wahl abgestimmt wird. Die ausgeschlossenen Wahlmanner haben abzutreten.
Jeder Abgeordnete wird in einer besonderen Wahlhandlung gewählt. Die Wahl selbst erfolgt, indem der aufgerufene Wahlmann an den zwischen der Wahlversammlung und dem Wahlkommissar ausgestellten Tisch tritt und den Namen desjenigen nennt, dem er seine Stimme giebt. Es ist unzulässig, den Namen vom Platz aus oder aus dem Hintergründe zu rufen.
Hat sich auf keinen Kandidaten die absolute Stimmenmehrheit vereinigt, so kommen bei der zweiten Abstimmung alle diejenigen in Betracht, welche bei der ersten Wahl mehr als eine Stimme gehabt haben. Jede Stimme ist also nun un- Allen fühlbarer Druck auf die Gemüther und den ganzen Abend über wollte keine Fröhlichkeit mehr aufkommen. Der nächste Tag verging in gleicher Einförmigkeit. Giralda war die Ernsteite von Allen, aber da jeder mit feinen eigenen Gedanken beschäftigt war, so bemerkte es keiner.
Am Nachmittag war es, als das junge Mädchen mit einer seltenen Aufmerksamkeit die Anzeigen der letzten Tage im .Petit Journal' einer Prüfung unterzog. Plötzlich blieb ihr Blick auf einer Notiz haften. Sie las:
„Ein alter, gichtleidender Edelmann wünscht ein" junges, munter angelegtes Mädchen aus guter Familie als Gesellschafterin um sich zu zu haben. Gesuche sind zu richten nach Schloß . de V gny bei Paris."
Gira.da las die kurze Anzeige wieder und wieder. Den ganzen Abend über war sie schwermiithig und gedankenvoll. Als Alle in der Villa sich zur Ruhe begeben hatten, las sie wiederholt die Anzeige und versank dann in ein tiefes Nachsinnen. Augen- sch.inlich kämpfte sie schwer mit einem Entschluß
Sie hatte sich vorgenommen, das Vaterhaus zu verlassen und in der Welt sich eine Stellung zu verschaffen, um der Mutter die Sorge für die 1 Ihrigen abzunehmen. Aber ach, nun, da sie so
Die »Fuldaer Zeitung' erscheint t Sglich, Sonn- und Feiertag« -uSgenomm-m BAeljährlicher ^lda"l^Mi^7^Pfg.^ auswärts h ?5 9
........--'"-.«Md-. Rabat,.
Sonnabend, den 10. Oktober
1885.