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JV 231. Freitag, den 9. Oktober 1885.

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* Reglement für die Wahlen zum preußischen Landtag.

(Fortsetzung.)

Zur dritten Abtheilung gehören auch diejenigen Urwähler, welche keine Steuern zahlen.

Daraus geht hervor, daß solche Personen, die einen Erwerb auf eigene Rechnung nicht haben, wie z. B. Söhne, die in der Wirthschaft ihres Vaters beschäftigt sind, doch wahlberechtigt sind, sofern sie die angegebenen Bedingungen erfüllen.

Im zweiten Falle wird es ebenso gemacht, nur daß hier die Nanien bloß aus der einen Urwähler­liste nach der Höhe der Steuerleistung in die Ab- theilungsliste herausgeschrieben zu werden brauchen.

Im dritten Falle aber, wenn die Gemeinde in mehrere Urwahlbezirke zerfällt, bedarf es, wie lei­der oft übersehen wird, einer Abweichung im Ver­fahren dahin, daß die Berechnung der Gesammt- summe der Steuern und die Drittelung gemeinde­weise erfolgt. Aus den nach der Höhe der Steuer­beträge untereinander geschriebenen Namen der sämmtlichen Wähler der Gemeinde wird eine all­gemeine Abtheilungsliste für die ganze Gemeinde angelegt und dann aus dieser für jeden der ein­zelnen Urwahlbezirke ein Auszug gemacht, der für diesen Bezirk die Abtheilungsliste bildet.

Hierbei kann es vorkoinmen, daß in einem Ur­wahlbezirk die erste oder zweite Abtheilung ob« beide ganz ausfallen würden, weil gerade in die­sem Bezirk kein Wähler der Abtheilung ist. Dann wird für diesen Bezirk die Gesammtsteuer, der Bezirk aufbringf, gedrittelt und danaUme besonderen Abtheilungslisten hergestellt.

Jeder Urwähler darf nur in einer Abtheilung wählen. Es ist möglich, daß ein einziger reicher Mann, weil er mehr als ein Drittel aller Steuern zahlt, für sich allein die erste Abtheilung bildet; zahlt er gar mehr als zwei Drittel der Steuern, so daß er auch in der zweiten Abtheilung allein wählen müßte, wenn cs nicht verboten wäre in mehreren Abtheilungen zu wählen, so werden, damit es Wähler zweiter Abtheilung gebe, die zweite und dritte Abtheilung dadurch gefunden, daß man den Rest der Steuersumme in zwei Hälften theilt und hiernach die Wähler in die zweite oder dritte Abtheilung einreiht.

Die nach diesen Berechnungen von den Behör­den zusammengestellten Abtheilungslisten lie­

gen ebenfalls noch besonders drei Tage zur Ein­sicht für jeden Wähler aus.

Jede Abtheilung wählt ein Drittel der Gesammt- heit der zu erwählenden Wahlmänner eines Wahl­bezirkes.

Ist die Zahl der in einem Urwahlbezirke zu wählenden Wahlmänner nicht durch 3 theilbar, so ist, wenn nur ein Wahlimrnn übrig bleibt, dieser von der zw iten Abtheilung zu wählen. Bleiben zwei Wahlmänner übrig, so wählt die erste Ak­theilung den einen und die dritte Abtheilung den andern.

Die Wahlhandlung geht nach den gesetz­lichen Bestimmungen folgendermaßen vor sich:

Sie beginnt am festgesetzten Wahltage Morgens 9 Uhr und hört auf (nicht wie bei den Reichs­tagswahlen am Abend) sondern sobald alle er­schienenen Wähler abgestimmt haben. Schon vor zehn Uhr pflegt die dritte Abtheilung, kurz nach zehn Uhr pflegen alle Abtheilungen das Wahl­geschäft beendet zu haben.

Politische Reden sind dabei nicht gestattet.

Nach Verlesung der Paragraphen des bezüg­lichen Wahlreglements werden die Namen aller stimmberechtigten Urwähler aller Abtheilungen in der Reihenfolge vorgelesen, wie sie in der Abthei­lungsliste verzeichnet sind, wobei mit dem Höchst­besteuerten angefangen wird. Später erscheinende Urwähler melden sich bei dem Wahlvorsteher und könne» an den noch nicht geschlossenen Abstim- '<*mungen Theil nehmen. Abwesende können in keiner Werse durch Stell oerfreier oder sonst an der Wahl Theil nehmen.

Die dritte Abtheilung wählt zuerst, die erste zuletzt. Sobald die Wahlhandlung einer Abthei­lung geschlossen ist, werden die Mitglieder derselben zum Abtreten veranlaßt.

Der Protokollführer ruft die Namen der Ur­wähler abtheilungsweise in derselben Folge, wie bei deren Vorlesung auf. Jeder Aufgerufene tritt an den zwischen der Versammlung und dem Wahlvorsteher aufgestellten Tisch und nennt unter genauer Bezeichnung den Namen des Urwählers, welchem er seine Stimme geben will. Sind meh­rere Wahlmänner zu wählen, so nennt er gleich soviel Namen, als deren in der Abtheilung zu wählen sind. Die genannten Namen trägt der Protokollführer neben dem Namen des Urwählers in Gegenwart desselben in die Abtheilungsliste

ein, ober läßt sie, wenn bersclbe es wünscht, von betn Urwähler selbst eintragen.

Die Wahl erfolgt nach absoluter Mehrheit ber Stimmenben.

Soweit sich bei ber ersten ober einer folgenben Abstimmung absolute Stimmenmehrheit nicht er- giebt, kommen biejenigen, welche die meisten Stim­men haben, in doppelter Anzahl der noch zu wäh­lenden Wahlmänner auf die engere Wahl. Ist die Auswahl der hiernach zur engeren Wahl zu bringenden Personen zweifelhaft, weil auf zwei oder mehrere gleiche Stimmenzahl gefallen ist, so entscheidet zwischen diesen das Loos, welches durch die Hand des Vorstehers gezogen wird. Eine engere Wahl findet auch dann statt, wenn bei der ersten Abstimmung die Stimmen zwischen zwei oder — wenn es sich um die Wahl von zwei Wahlmännern handelt — zwischen vier Personen ganz gleich getheilt sind. Tritt dieser Fall dagegen bei einer späteren Abstimmung ein, so entscheidet das Loos zwischen den zwei bezw. vier Personen. Wenn bei einer Abstimmung die absolute Stimmenmehr­heit auf mehrere, als die noch zu wählenden Wahlmänner gefallen ist, so sind diejenigen der­selben gewählt, welche die höchste Stimmenzahl haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet auch hier das Loos. Ist aber die Stimmengleichheit bei der ersten Abstimmung eingetreten, so findet zunächst zwischen denen, welche eine gleiche Stim­menzahl erhalten haben, eine engere Wahl statt..

Besonders ist hierbei daraus zu achten, daß tm Falle der Stimmengleichheit nicht sofort das Loos, sondern vorher noch eine engere Wahl entscheidet. Die Nichtbeachtung ober Verwechselung bieser Be­stimmungen ist noch am häufigsten ber Grunb für Ungültigkeitserklärungen von Wahlmännerwahlen gewesen. Je verzwickter bie Bestimmungen sinb, besto mehr muß man aufpassen! (Schluß folgt.)

Deutsches Reich.

Berlin, 8. Oktober.

• Das sensationslustige ,Berl. Tagebl.' ver­öffentlicht ben Prospekt ber Grünbung einer „k a - tholischen Welt-Telegraphie". Das Ein­lagekapital soll auf fünf Millionen Francs gebracht werben. Die einzelnen Actien lauten auf 500 Francs, zahlbar in vier Raten ä 125 Frs. Der Sitz ber Abministration wirb Paris sein. Der Prospekt bezieht sich fast nur aus französische 53er«

■H- Auf geheimuißvollerr Wegen.

Roman von I. Hohenfeld. (17

„Gnäbige Comtesse," begann Jeanette nach einer Pause, „ich machte gestern Abenb noch eine Ent­deckung, bie mir seltsam erscheint. Es war um Mitternacht, als ich Ihre Juwelen weggeräumt hatte unb, an das Fenster Ihres Boudoirs tretend, auf die Straße hinaussah, da plötzlich fesselte mein Auge die Gestalt eines Mannes, der, gegen einen "aternenpfahl ge ehnt, dastand und auf Jemanden

warten schien. Ich beobachtete ihn stundenlang und sah ihn endlich allein sich entfernen, ohne Jemanden getroffen zu haben."

Gabriele sah ihre Dienerin überrascht an. „Wie Iah der Mann aus?" fragte sie hastig.

Jeanette machte eine sehr genaue Beschreibung und auf der Stelle war Gabriele davon überzeugt, haß es derselbe Mann gewesen war, den sie bei Mer Ankunst vor dem Palais erblickt hatte. „Es m ein Spion Graf Lawartins, kein Zweifel!" Uff sie aus. „Er hat mich kommen sehen! Jeanette, u»r müssen ihn täuschen, daß er glaubt, ich habe °as Palais wieder verlassen. Hilf mir schnell bei ^«ner Toilette für den Salon und dann verlasse

in meiner Verkleidung das Haus und kehre

nach einer halben Stunde in Deiner eigenen Klei­dung zurück. Jeder Verdacht ist damit abgeschnitten und der Spion wird getäuscht!" Jeanette folgte willig den Worten Gabrielens. Mit großer Ge­schicklichkeit half sie ihr bei der Toilette.

Strahlend, wie am Abend vorher, stand Gabriele bereits nach Verlauf einer halben Stunde in der Mitte ihres Gemaches, dessen hohe, venetianische Spiegel ihre majestätisch schöne Erscheinung zurück- slrahlten. Mit der Haltung einer Königin schritt sie dann den Korridor entlang und die Stiege hinab. Keiner konnte vermuthen, welche schweren Sorgen hinter dieser lilienreinen Stirn wohnten. In der Vorhalle hemmte sie plötzlich mit hochklopfendem Herzen ihren Schritt. Aber nur einen Moment dauerte dieses Schwanken; dann theilte sie rasch entschlossen die Portiere und Gabriele stand ihrem Vater gegenüber.

Starr vor Ueberraschung beim Anblick Gabrielens, verharrte der Graf minutenlang regungslos in seiner Stellung.

Wie sie ihm so gegenüberstand, stolz und un­nahbar, wie die herrliche Verkörperung einer idealen Kleopatra, erschien es undenkbar, daß diese unbe­weglichen Lippen jemals ein sonnig Lächeln um­spielt, daß diese kaltblickenden Augen je im Aus« i

druck von Liebe und Zärtlichkeit zu leuchten ver­mocht hatten. Sie verneigte ihr Haupt leicht vor ihrem greifen Vater, der ihre Begrüßung ernst, fast kalt erwiderte.

„Setze Dich zu mir, Gabriele," sagte er, einen Sessel dem {einigen gegenüber rollend. „Ich habe mit Dir zu sprechen!"

„Du wünschtest mit mir über Graf Lamartin zu reden, Vater?" erwiderte Gadrrcle, dem Greise gegenüber Platz nehmend.

„Nein, nein! Es betrifft einzig und allein Dich selbst," unterbrach der Gras sie hastig. „Ich sprach bereits gestern Abend mit Dir darüber, aber Du hast mich mit leeren Worten abgefettigt. Jetzt will ich Aufklärung von Dir haben. Du verbirgst ein Geheiwniß vor mir. Ich will es wissen!"

„Du sprichst in Näthseln, Vater!" versetzte Gabriele ruhig.

„Du weißt, wovon ich rede! Gestern Abend entstand in Deinem Zimmer Feuer. Graf Lamartin und ich erbrachen bie Thür. Deine Juwelen lagen auf dem Toilettetisch, das Sammetkleib, bas Du getragen, war über dem Sessel neben bem Kamin gebreitet, Du selbst warst fort! Ich weiß, baß Du auch bie letzte Nacht über nicht unter meinem Dache warst. Wo Du gewesen, — bei wem, —