j\£ 187. Mittwoch, den 19. August
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1885.
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Deutsches Reich.
Berlin, 18. August.
* Bekanntlich waren über die Anwendung des neuen Lehrerpensions-Gesetzes verschiedene Zweifel entstanden. Eine Verfügung des Kultusministers vom 15. Juli bestimmt nun Folgendes: Oeffentliche Volksschulen im Sinne des Gesetzes vom 6. Juli d. I. sind diejenigen Schulen, zu deren Benutzung einerseits für Eltern und deren Stellvertreter, die nicht anderweitig dafür gesorgt haben, daß ihre Kinder oder Pflegebefohlenen den für die öffentlichen Volksschulen vorgeschliebenen Unterricht erhalten, ein gesetzlicher Zwang (der gesetzliche Schulzwang) besteht, und zu d.ren Errichtung und Unterhaltung andererseits für die Schulgemeinden, Schulsozietäten, Schulverbände, bürgerliche Gemeinden rc. — je nach der Verschiedenheit der gesetzlichen Vorschriften in den einzelnen Landestheilen — eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung besteht. Dadurch, daß die oberen Klaffen einer öffentlichen Volksschule mit Geneh- migung der Schulaufsichtsbehörde nach dem Lehrplane der Mttelschule arbeiten, oder daß mit einer öffentlichen Volksschule einzelne besondere Klaffen verbunden sind, welche bezwecken, den diese Klaffe besuchenden Schülern eine über die Ausgabe und das Ziel der Volksschule hinausgehende höhere Bildung zu geben, ist eine solche Schule, was die Anwendung des Lehrerpensions-Gesetzes auf die Pensionsverhältniffe der Lehrer und Lehrerinnen Betrifft, als aus der Kategorie der öffentlichen Volksschulen ausgeschieden nicht anzusehen. Dagegen sind diejenigen neben den wirklichen Volksschulen eines Ortes bestehenden öffentlichen Schulen, welche, obwohl nicht zu den eigentlichen höheren oder gelehrten Schulen (Gymnasien, Realgymnasien rc.) gehörend, doch ihrer gesammten Organisation und ihrem ganzen Endzwecke nach ihren Zöglingen eine über die Aufgabe und das Ziel der obligatorischen Volksschule hinausgehende höhere Bildung zu geben erstreben, als Schulen, die zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht dienen oder als öffentliche Volksschulen nicht anzusehen. Es gehören demnach zur Kategorie der öffentlichen Volksschulen im Sinne des Gesetzes vom 6. Juli d. I. insbesondere nicht: a) die von Gemeinden errichteten Volksschulen, welche die Bestimmung haben, ihre Schüler für die Aufnahme in höhere
Lehranstalten (Gymnasien, Realgymnasien rc.) vorzubereiten; b) diejenigen Schulen, welche die Bestimmung haben, ihre Schüler für die mittleren Klaffen von höheren Lehranstalten (Gymnasien, Realgymnasien rc.) vorzubereiten; o) die nach dem Lehrplan vom 15. Oktober 1872 eingerichteten Mittelschulen; d) die höheren Mädchenschulen. Im Uebrigen ist es für die Entscheidung darüber, ob eine Schule zur Kategorie der über der Stufe der obligatorischen Volksschulen stehenden Unterrichtsanstalten gehört, ohne Einfluß, welche Bezeichnung dieselbe führt, welche Art von Prüfung zum Lehramte die an denselben beschäftigten Lehrer abgelegt und welche Art von Befähigung zum Lehramte erworben haben."
* Die Frage der Parteidiäten ist durch den interessanten Prozeß gegen die freisinnigen Abgeordneten auf Herauszahlung der empfangenen Parteigelder an den Fiscus in den Vordergrund politischer Erörterungen gerückt worden. Man kann für das Vorgehen der Regierung vielleicht einige juristische Sophistereien erftnden, es ist aber bezeichnend, daß sich selbst in der offiziösen Presse noch kein Vertheidiger sür diese neue Maßregel in die Bresche gestellt hat. Selbst der norddeutsche allgemeine Herr Pindter druckt nur referirend die Preßstimmen zu der Angelegenheit ab, hat aber noch keine Weisung erhalten, die Ueberzeugung der Regierung zu theilen. In der Sache selbst glaubt kein Mensch an die civilrechtliche Verur- theiluna der Abgeordneten. Die Prozeßverhand« lung verspricht nach der Natur der dabei zur Sprache kommenden politischen Ansichten und Gegensätze sehr genußreich zu werden. Die größte Aufmerksamkeit schenkt man dem Fall auf sozialistischer Seite; sofern erst ein Präcedenz zu Ungunsten der Regierung vorliegt, hat die Agitation in Arbeiterkreisen einen sehr schätzbaren Rückhalt gewonnen. Zu der Prinzipienftage nehmen natürlich auch die Centrumswähler eine abwartende Stellung ein, in der Praxis wird die Entscheidung uns aber nicht sonderlich berühren, weil die Candidaten der Centrumsfraction bisher alle Opfer, die mit einem Reichstagsmandat verbunden sind, persönlich gebracht haben, ohne von ihren Wählern eine Entschädigung anzunehmen.
* Das Verschwinden des deutschen Kriegsschiffes „Augusta" hat großes Aufiehen erregt. Die ,Kobl. Ztg.' meldet nun: „Soeben geht uns von
befreundeter Seite die erfreuliche Nachricht aus Wilhelmshaven vom 14. d. zu, daß dort eine Privat-Depesche aus Sidney eingetroffen, wonach Sr. M. Schiff „Augusta" daselbst angekommen ist. Dasselbe hatte in Rücksicht auf andere Frachten nur wenig Kohlen ausgenommen und mußte unter widrigen Winden viel segeln." Leider fehlt bis jetzt jede Bestätigung von anderer Seite.
* Köln, 17. Aug. Der Allgemeine deutsche Handwerkerbund hält heute und morgen seine General-Versammlung Hierselbst ab. Gestern Nachmittag fand aus diesem Anlaß eine Handwerker- Versammlung im Viktoriasaale statt. An den Vorstandstisch wurden die Delegirten von Neuwied, Breslau, Dortmund, München, Heidelberg und Hannover berufen. Der Präsident des Deutschen Handwerkerbundes, Herr Moll aus Köln, konnte nicht umhin, den geringen Besuch, speziell der Kölner, zu bedauern. Es hatten sich gegen Schluß der Versammlung, die statt um 3 Uhr erst nach 4 Uhr ihren Anfang nahm, höchstens 200 Personen, meist Delegirte aus den verschiedensten Theilen Deutschlands, eingefunden. Der Generalsekretär des Bund.s, Herr Faßhauer, hielt über die Ziele der deutschen Handwerkerbewegung zur Abhülfe der Schäden im Handwerk eine ca. l'/,stün- dige Rede. Schließlich verlas er eine Resolution, worin die Einführung eines Gewerberechts und obligatorische Innungen verlangt, wie solches schon in früheren Generalversammlungen ver'angt worden ist. Es sprach noch Herr Möller-Dortmund sich zustimmend, Herr Biling aus München sich gegen die fakultative Innung aus. Der Vorsteher einer Kölner Fortbildungsschule empfahl die Aus- bildung der Lehrlinge auf das Dringendste. Um 6 Uhr wurde die Versammlung geschlossen. Der Saal wies in geschmackvoller Dekoration zur Lin- ken die Büste des Kaisers auf, darüber den Wahc- spruch: „Einigkeit — Ausdauer!"
— 18. Aug. Die General-Versammlung des allgemeinen deutschen Handwerkerbundes erwählte München zum künftigen Vorort und acceptirte das .Bayerische Gewerbeblatt' an Stelle der .Innung' zum Bundesorgan. Vor der Rechnungslage wurden Berichterstatter und Gäste laut der ,Fr. Z.' aufgefordert, sich zu entfernen.
♦ Bad Soden, 18. Aug. lieber ben gestern Morgen in Berlin verstorbenen hiesigen Arzt Sanitätsrath Dr. Gg. Thilenius, langjährigen
# D. V. Gunkelmann & Cie.
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2. Kapitel.
Auf falscher Spur.
„D. V. Gunkelmann und Kompagnie," stand es zu lesen auf einer mäßig großen Metallplatte, welche am Hausportale eines prächtigen, viele Stockwerke hohen Hauses inmitten der belebtesten Gegend der Stadt angebracht war.
Machte das Haus schon in seiner äußeren Facade einen außerordentlich günstigen Eindruck, so wurde dieser noch überboten, wenn man in das Innere des Gebäudes eintrat.
Rechts und links führten breite Steintreppen nach den einzelnen Etagen des Hauses hinauf und während die links gelegene zu den ausgedehnten Geschäftsräumlichkeiten des Hauses D. V. Gunkelmann und Kompagnie, sowie zu der unmittelbar über denselben gelegenen Privatwohnung des Chefs der Firma führte, brachte die andere den Empor- steigenden in die höheren Stockwerke, welche letzteren ausschließlich an aristokratische Familien ver- miethet waren.
Dem mächtigen Gebäude schloß sich unmittelbar ein weit ausgedehnter Park mit zahlreichen, schat
tigen Baumgruppen und springenden Brunnen an, welcher der Gesammtbenutzung der Hausbewohner unterstellt war. Der Park verdiente mit vollem Rechte diesen Namen, denn er erstreckte sich bis an die nächstgelegene Parallelstraße, von welch' letzterer durch eine niedrige Steinmauer abgegrenzt wurde. Da das herrliche Besitzthum erst in seiner ganzen Größe von dem jetzigen Firma-Inhaber erworben worden war und früher aus einer Anzahl einzelner Gärten bestand, hatte es im Volksmunde noch immer die Bezeichnung: „die Gärten" behalten, welche allerwärts gang und gebe war.
Das Haus selbst aber mit der nächsten Partie des Parkes gehörte der Firma D. V. Gunkelmann und Kompagnie schon seit undenklichen Zeiten. War doch diese letztere die älteste der großen Handelsstadt und erfreute sich dieselbe schon seit Jahrhunderten des besten Klanges in der Geschäftswelt. Wenn man einen Wechsel von D. V. Gunkelmann und Kompagnie aufzuweisen hatte, so war derselbe mindestens eben so viel wie bares Geld; ja, mehr noch, denn er verlieh dem Inhaber in Geschäftskreisen einen gewiffen Nimbus.
Das Haus hatte von Alters her die Ein- und Ausfuhr von Kolonialwaaren, Spezereien und t Bodenprodukten in großartigem Maßstabe betrieben
und war dadurch zu Ansehen und großem Reich- thume gelangt.
Früher hatte sich auch das Magazm zum Thetl im Hause selbst befunden. Aber Ehrfried Gun- kelmann, der jetzige alleinige Inhaber der hochge- achteten Firma, hatte die Schuppen niederreißen (offen, als er bei Antritt des väterlichen Erbes das alterthümliche, vom Zahn der Zeit schon sicht- bar zerstückelte Gebäude der Vorfahren bis in den Grund halte niederlegen und den erwähnten Prachtbau hatte aufführen lasten.
Die weit ausgedehnten Magazine befanden sich in der unmittelbaren Nähe der Bahnhöfe und des stattlichen Stromhafens.
Die Geschäftsräumlichkeiten, das heißt die Bureaulokalitäten und die Kaffe, befanden sich nach wie vor im Parterre des Hauses, wenn sie natürlich auch schöner und eleganter aus den Trümmern des alten Gebäudes erstanden waren.
Wenn wir den zahlreichen Herren verschiedenen Alters folgen, welche eben, wenige Mrnuten vor neun Uhr Morgens, in das Innere des Hauses eilen, haben wir die beste Gelegenheit, die ausgedehnten Räumlichkeiten zu besichtigen.
Da ist zuerst das ^orzimwer, in welches die Herren alle treten und welches zum ausschließlichen