172.
Freitag, den 31. Juli
1885.
Die .Fuldaer Zeitung' erscheint täglich. Sonn, und Feiertag- ausgenommen. Vierteljährlicher Abonn-mmtspreis^ohne B^ngerlohn und Bestellgeld: 1 Mk. 50 Pfg.. m.t der belletristischen Wochenbeilage .Sterne und Blumen' m Fulda 1 Mk. 70 Pfg., auswärts 1 Mk. 75 Pfg.
Inserate: Die Uspaltige Zeile ober deren Raum 15 Pfg.. sog. Platzannoncen 10 Pfg.; ber Wlederholungen entsprechender Rabatt.
m^j^eegür die Monate August u. September wer- den Bestellungen auf die .Fuldaer Zeitung'
»on allen Postanstalten, Landbriefboten und für Fulda von der Expedition zum Preise von Mark 1,— (ohne Bestellgeld) angenommen.
* Die neue Submissionsordnung.
(Schluß.)
Sind ausnahmsweise den Bewerbern die näheren Vorschläge in Betreff der im einzelnen zu wählenden Konstruktionen und Einrichtungen überlasten worden, so ist der Zuschlag auf dasjenige Angebot zu ertheilen, welches für den gegebenen Fall als das geeignetste und zugleich in Betracht kommen- den Umstände als das preiswürdigste erscheint. Ist keines der hiernach in Betracht kommenden Mindestgebote für annehmbar zu erachten, so sind sämmtliche Gebote abzulehnen. Bei der Vergebung von Bauarbeiten sind im Falle gleicher Preisstel- hing die am Orte der Ausführung oder in der Nähe deffelben wohnenden Gewerbetreibenden vorzugsweise zu berücksichtigen.
Inhalt und Ausführung derVerträge. Die Verbindlichkeiten, welche den Unternehmern auferlegt werden, dürfen dasjenige Maß nicht über- steigen, welches Privatpersonen sich in ähnlichen Fällen auszubedingen pflegen. In den Verträgen sind nicht nur die Pflichten, sondern auch die denselben entsprechenden Rechte des Unternehmers zu verzeichnen
Kontrole der Ausführung. Der Vermal- tung ist das Recht vorzubehalten, in geeigneter Weise die Ausführung verdungener Arbeiten auf den Arbeitsplätzen 2c. zu überwachen. Die Kontrole bei Bauarbeiten hat sich auch darauf zu erstrecken, daß der Unternehmer seine Verbindlichkeiten aus dem Arbeitsvertrage gegenüber den von ihm beschäftigten Handwerkern und Arbeitern pünktlich erfüllt. Für den Fall, daß der Unternehmer diesen Verbindlichkeiten nicht nachkommen und hierdurch das angemessene Fortschreiten der Arbeiten in Frage gestellt werden sollte, ist das Recht vorzubehalten, Zahlungen für Rechnung des Unternehmers unmittelbar an die Betheiligten zu leisten.
Meinungsverschiedenheiten. Für die Entscheidung über etwaige, den Inhalt oder die Ausführung des Vertrags betreffende Meinungsverschiedenheiten ist die Bildung eines Schiedsgerichts zu vereinbaren, lieber eine Ergänzung des
❖ Ein gemüthlicher Hauswirth.(11
Am andern Morgen, als Schulze mit seiner Frau und Karl den Kaffee einnahm, befand Rosa sich noch auf ihrem Zimmer.
„Warum kommt die Kleine nicht auch zum Kaffee?" fragte Schulze. „Sollte sie krank sein? Gehe, Karl, und schicke die Dorthe oder das andere Hausmädchen zu ihr hinauf."
„Ist nicht nöthig," versetzte Frau Sophie kurz. „Es fehlt ihr nichts, aber sie fürchtet sich, vor ihrer Mutter zu erscheinen, das ungerathene Geschöpf."
Der „lanfie Heinrich" blickte verwundert.
„Ungerathenes Geschöpf? Meine und Deine Tochter, liebe Sophie? Ich denke, sie ist so wohl- gerathen, wie irgend eine Hauswirthstochter in der ganzen Stadt."
Jetzt hielt Frau Schulze nicht länger an sich. Haarklein erfuhr ihr Mann, was sich am Abend vorher „Skandalöses" in der Lindenlaube zugetragen habe.
„Und jetzt verlange ich von Dir," schloß sie mit Nachdruck, „daß Du ihre Liebschaft mit dem Ellenreiter nicht billigst und mit Deiner Frau übereinstimmst. Sie soll den Mann heirathen, den ihre Mutter für sie ausgesucht hat und keinen anderen."
Schiedsgerichts für den Fall, daß außer den erwähnten Schiedsrichtern Stimmengleichheit sich ergeben sollte, ist ausdrücklich Bestimmung zu treffen. Gegen Anordnungen, welche die Art der Ausführung eines Baues betreffen, ist die Anrufung eines Schiedsgerichts nur wegen der dadurch etwa begründeten Entschädigungsansprüche zuzulassen.
Persönliche Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit her Bewerber. Bei der Vergebung von Arbeiten oder Lieferungen hat Niemand Aussicht, als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für tüchtige, pünktliche und vollständige Ausführung derselben — auch in technischer Hin- sicht — die erforderliche Sicherheit bietet.
Form und Inhalt der Angebote. Die Angebote sind unter Benutzung der etwa vorgeschriebenen Formulare, von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Ausschreibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankirt bis zu dem angegebenen Termine einzureichen. Die Angebote müssen enthalten: a) die ausdrückliche Erklärung, daß der Bewerber sich den Bedingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, unterwirft; b) die Angabe der geforderten Preise nach Rcichsmährung, und zwar sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten als auch der Gesammt- forderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheitspreisen nicht überein, so sollen die letzteren maßgebend sein; c) die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers; d) seitens gemeinschaftlich bietender Personen die Erklärung, daß sie sich für das Angebot solidarisch verbindlich machen, und die Bezeichnung eines für Geschäftsführung und zur Empfangnahme der Zahlungen Bevollmächtigten; letzteres Erforderniß gilt auch für die Gebote von Gesellschaften; e) nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa mit eingereichten Proben. Die Proben selbst müssen ebenfalls vor dem Bietungstermine mit eingesandt und derartig bezeichnet sein, daß sich ohne Weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören; f) die etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquellen von Fabrikaten.
Als eine wesentliche Verbesserung ist es zu begrüßen, daß die neue Submissionsordnung gründlich mit dem Unwesen der Minimalgebote aufräumt. Der Umstand, daß bei dem Rennen um die öffentlichen Lieferungen die niedrigste Preisforderung unter allen Umständen oder doch vorzugsweise be-
„Wie, Du hast schon einen für sie auf dem Rohre?" fragte Schulze mit sichtbarer Verlegenheit.
„Versteht sich, und was für einen, einen wahren Goldfisch!"
Sie nannte nun Stand und Namen des von ihr für Rosa erkorenen Bräutigams.
Karl lachte hell auf.
„Aber, liebe Mutter, das ist doch nicht Dein Ernst!" „Und weshalb nicht, Du Naseweis?" fragte sie spitz.
„Ich habe erst kürzlich in dem Bierlocal, das er neben seiner Brauerei hält, die durchaus nicht angenehme Bekanntschaft dieses Herrn Knorbe gemacht, versetzte Karl. „Mit diesem wie eine Wulstpuppe geformten und aufgeblasenen Patron willst Du Rosa verheirathen? Mama, das ist zu absurd. Diese Heirath wird der Vater unter keinen Umständen zugeben."
„So? Will er sie vielleicht lieber dem Lumpen, den ich in der Laube mit ihr erwischte, an den Hals werfen? Das gebe ich nicht zu! Meine Familie soll sich nicht begrabiren. Rosa wirb Frau Knorbe unb für meinen Sohn habe ich auch bereits eine paffenbe Partie gefunben."
„Was, Mama? Du hast auch mich zum Opferlamm ersehen?" rief ber junge Mann erschreckt.
rücksichtigt würbe, hat eine Schleuder-Konkurrenz gefördert, die nach dem Motto „Billig und schlecht" arbeitete und von den schwersten technischen und volkswirthschastlichen Nachtheilen begleitet war. Leistungsfähigkeit des Lieferanten, Werth der Leistung und Angemessenheit des Preises sollen — wie sich das eigentlich von selbst verstehen sollte — künftig in erster Reihe für den Zuschlag maßgebend sein, und dazu stimmt vollständig die Anordnung, daß Gebote, die nicht einmal den Selbstkostenpreis erreichen, von vornherein von der Bewerbung ausgeschlossen sein sollen. Als erste Abschlagszahlung und als Uebergang zu einer durchgreifenden Re- form wollen wir den Erlaß willkommen heißen und abwarten, wie er sich in der Praxis bewähren wird.
Deutsches Reich.
Berlin, 30. Juli.
* Es wird hier auffällig bemerkt, daß der preußische Gesandte beim Vatikan, Herr v. Sch löz er, den ihm schon vor vier Wochen bewilligten Sommerurlaub noch nicht angetreten hat. Heber die Gründe seiner verzögerten Abreise ist Zuverlässiges nicht bekannt. Daß seine Anwesenheit in Rom in der jetzigen Jahreszeit aber durch besonders zwingende Gründe veranlaßt ist, steht jedenfalls außer Zweifel. So meint wenigstens die ,Nat.-Ztg.'.
* Nach einer Nachricht ber ,Voss. Ztg.' wäre im Landtag des Fürstentums Lippe, welcher im Oktober roieber zusammeutritt, ein Antrag liberaler Abgeorbneter auf ein bem braunschweigischen ähnliches Regentschafts-Gesetz zu erwarten. Der regte« renbe Fürst Waldemar ist bekanntlich kinderlos, und sein einziger Bruder, Prinz Alexander, nicht successionsfähig.
* Der Justizminister hat den Vorständen der preußischen Handelskammern eine Verfügung des Ober-Landesgerichtspräsidenten Dr. Albrecht zu Frankfurt a. M. mittheilen lassen, welche die Beseitigung oder möglichste Beschränkung der W i n k e l» advokatur bezweckt. Der Minister hat damit dem Vorgehen des Präsidenten seine Billigung zu erkennen gegeben.
* Die erste Probenummer dervonEugenRichter herausgegebenen .Freisinnigen Zeitung' wird am
„Opferlamm hin, Opferlamm her. Ich habe nur Euer Bestes im Auge. Fräulein Zippelmann, die Tochter eines der angesehensten Kaufleute dieser Stadt, erbt einmal eine halbe Million. Dazu ist sie fein gebildet, spricht französisch und englisch unb spielt Klavier. Du hast sie selbst neulich in bem Wohlthätigkeitsconcert gehört; alle Welt war von ihrem Vortrag entzückt."
Karl schlug bie Hände zusammen.
„Um Gottes willen, Mama, jene Dame, die zwanzig Jahre älter wie ich und dazu häßlich wie die Nacht ist, die soll ich —"
„Ja, die sollst Du heirathen! Schönheit vergeht und Tugend besteht. Sie ist in ihrem ganzen Leben noch mit keinem Manne an einem verbotenen Stelldichein gesehen worden, was ich leider von meiner ungeratenen Tochter nicht sagen kann."
Karl erhob sich rasch vom Stuhle.
Und wenn sie auch in einer Ausstellung von tugendhaften Jungfrauen den ersten Preis erhalten hätte, ich würde doch auf ihre Hand verzichten!"
Mit diesen Worten verließ Karl das Zimmer.
„Und Du hörst diesen Widerspruch geduldig an?" fuhr Frau Schulze jetzt auf ihren Mann los.
„Aber liebe Sophie —" wendete er ein.
„Schweige rein still!" schnitt ihm seine bessere