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□ In der gestrigen Strafkammersitzung dahier kamen folgende Sachen zur Verhandlung:

Der Tagelöhner Johannes Storch von Meiersbach wurde beschuldigt, im Septemder v. I. einen dem Hüttner Schaub zu Meiersbach gehörigen Hund in rechtswidriger Zueignungsabsicht weggenommen zu haben und dem Arbeiter Kaspar Hartmann von da wurde zur Last gelegt, im September v. I. von Johannes Storch in Meiersbach einen Hund angekauft zu haben, von dem er wußte, daß er mittels einer strafbaren Handlung erlangt war. Beide wurden verurtheilt und zwar rc Storch wegen Diebstahls im Rückfalle in eine Gefängnißstrafe von 6 Monaten unter Entziehung der Ehrenrechte auf 1 Jahr, rc. Hartmann wegen Hehlerei in eine vierwöchige Gefängnißstrafe. — Der Schuhmacher Johannes Kropp von Langenschwarz wurde angeklagt, im Januar 1885 die Ausspielung einer Harmonika öffen'lich veranstaltet zu haben und zwar ohne obrigkeitliche Erlaubniß. Die Verhandlung endigt« mit Verurtheilung des Kropp in eine einwöchige vefängniß- strafe. — Der Bauer Anton Schön von Treischfeld wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung in eine Geldstrafe von 10 Mark subs. 2 Tage Gefängniß verurtheilt, der Mitangeklagte Knecht Leonhard Schön von da von der Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung hingegen kosten­los freigesprochen. — Dem Spengler Franz Jöckel von Fulda wurde wegen Betrugs zum Nachtheile des Kauf­mannes Großenbach in Fulda eine Zusatzstrafe von 4 Monaten Gefängniß zu der durch Urtheil der Strafkammer zu Frankfurt a. M. im Mai l. I. erkannten sechsmonat­lichen Gefängnißstrafe auferlegt, auch wurde die Entziehung der Ehrenrechte auf 3 Jahre angeordnet, rc. Jöckel wurde nämlich beschuldigt, das Vermögen des Kaufmannes Großen­bach int Februar 1884, in der Absicht sich einen rechts­widrigen Vermögensvortheil zu verschaffen, um 127 Mk. 50 Pf. dadurch geschädigt zu haben, daß er den rc. Großenbach durch Vorspiegelung der falschen That- sache, er sei Besitzer der Katzenmühle, zur Kreditirung von 6 Säcken Mehl veranlaßte. — Der Tagelöhner Franz Anton Walther von Hünfeld wurde wegen Diebstahls im Rückfalle, Unterschlagung und Bettelns in eine Gefängniß­strafe von 3 Monaten und 1 Woche Gefängniß unter An­rechnung von 2 Monaten Untersuchungshaft und in eine vierzehntägige Haftstrafe verurtheilt, auch wurde erkannt, daß rc. Walther nach verbüßter Strafe der Landespolizei­behörde zu überweisen sei. — Die von dem Handelsmann Bonum Nußbaum von Hünfeld gegen das ihn wegen Ge­werbesteuerkontravention zu 96 Mk. subsi. 32 Tage Haft verurtheilende Erkenntniß Königlichen Schöffengerichts zu Fulda vom 2. März l. I. eingelegte Berufung wurde ver­worfen. — Der Oberamtmann Hupfeld in Fulda wurde wegen Beleidigung des Metzgers Anton Schwarz dahier in eine Geldstrafe von 50 Mk. subs. 10 Taae Haft ver­urtheilt. rc. Schwarz hatte gegen das den rc. Hupfeld von der Anklage wegen Beleidigung freisprechende Erkennt­niß Kgl. Schöffengerichts dahier Berufung eingelegt. — Der Oberkellner Christoph Heinrich von Maberzell wurde wegen Spielens in einer in Preußen nichts besonders zu- gelassenen Geldlotterie in eine Geldstrafe von 5 Mk. subs. 1 Tag Gefängniß verurtheilt. — Schließlich erkannte der Gerichtshof auf die von dem Bürgermeister Uth zu Gott­hards gegen das ihn wegen Uebertretung gegen den § 31 des Gesetzes vom 1. April 1880 zu 3 Mark subs. 1 Tag Haft verurtheilende Erkenntniß Kgl. Schöffengerichts Hün­feld eingelegte Berufung für Recht, daß der Angeklagte der oben erwähnten Uebertretung zwar schuldig, jedoch wegen eingetretener Verjährung kostenlos freizusprechen sei.

chfi Dem Comitö für das Kasseler Musik- fest ist der definitive Bescheid zugegangen, daß der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten die Königlichen Eisenbahn-DirektionenzuKölnsrechtsrh.), Elberfeld, Frankfurt a. M., Erfurt, Magdeburg und Hannover ermächtigt hat, die Geltungsdauer der Retourbillets, welche von den Teilnehmern an dem vom 28. Juni bis 1. Juli er. in Kassel stattfindenden Musikfeste zur Reise nach Kaffel vom 27. Juni er. ab gelöst werden, bis incL 2 Juli er. zu verlängern. Die Retourbillets, und zwar nicht nur die direkt nach Kassel lautenden, sondern auch die in Ermangelung direkter Billets für Theil- strecken gelösten, sind zu solchem Zwecke auf der Rückseite durch den Festausschuß (ausschließlich in der Musikalienhandlung des Herrn Paul Voigt zu bewirken) mit einer von der Behörde zu liefernden Tektur bekleben zu lassen, welche lautet:

„Gültig zur Rückfahrt bis einschließlich den 2. Juli 1885, an welchem Tage die Rückfahrt vollendet sein muß.

/Zur Rückfahrt abzustempeln."

| Vorstehendem Wortlaute entsprechend, sind sämmt- liche betreffenden Billets bei Antritt der Rückreise des Billet-Expedition in Kassel zur Abstempelung vorzulegen, worauf die betreffenden Personen besonders aufmerksam gemacht werden. — Auch kann größeren Gesellschaften von mindestens 30 Personen, welche die Reise gemeinsam von derselben Station antreten, eine Fahrpreisermäßigung von 50 Prozent auf desfallsigen speziellen Antrag von dem der Abgangsstation vorgesetzten König­lichen Eisenbahn-Amte für die Preußischen Staats­bahnen bewilligt werden, unter Verabfolgung von Retourbillets zum einfachen Hinfahrtspreise, welche behufs verlängerter Giltigkeit zur Rückfahrt gleich­falls mit Tektur zu bekleben sein werden. In solchen Fällen braucht die Rückreise nicht gemein­sam zu erfolgen. - Die ohnehin schon sehr rege Nachfrage nach Festkarten wird voraussichtlich in Folge dieser außerordentlichen Vergünstigung in den nächsten Tagen eine besonders starke werden, so daß Denen, welche noch bessere Plätze zu haben wünschen, deren baldige Bestellung (bei Herrn Paul Voigt, Musikalienhandlung in Kassel) zu empfehlen ist.

* Dem Lehrer August Werner an der 2. Schule zu Hilders wurde die kath. Schulstelle Simmers­hausen übertragen. Dem Lehrer Weidemann zu Mosbach, wurde die Schulstelle zu Schnellrode (Kreis Melsungen) übertragen.

* Hanau, 18. Juni. Nach jahrelangen frucht­losen Bemühungen ist nunmehr die Errichtung von Vieh Märkten in unserer Stadt in nächste Nähe gerückt. Unser Landrath Herr Freiherr v. Broich hat das Verdienst, die schlummernde Angelegenheit wieder angeregt und thatkräftigst gefördert zu haben. Die Lage des Platzes an der Kanalmühle und dem Schlachthause ist als eine günstige zu be­zeichnen, somit sind die Vorbedingungen für eine gedeihliche Entwickelung der Viehmärkte in unserer Stadt geschaffen. (H. Z.)

• Gelnhausen, 16. Juni. Heute Vormittag traf der Cireus Lorch hier ein. In einem langen Zuge von Mitgliedern, kleinen und großen Pfer­den, Elephanten und Kameelen ging's durch die Stadt nach dem Obermarkt, wo in einer schönen Bude heute die erste Vorstellung stattfindet. (H. Ztg.)

»Neustadt a. S., 18. Juni. Vom k. Staatsministerium des kgl. Hauses und des Aeußern wurde die Generaldirektion der kgl. Ver­kehrsanstalten ermächtigt, die generelle Projektir- ung einer Lokalbahn Neustadt - Königshofen be­schäftigten zu lassen. —

— Der Regen in der verflossenen Nacht hat un­gemein fruchtbar und förderlich auf die Vegetation eingewirkt; die ganze Natur, die lange nach Regen förmlich schmachtete, erscheint wie neugeboren; bei der Gerste haben sich sozusagen in einer Nacht die Aehren vollständig entwickelt, und hoffentlich wird es nunmehr auch mit dem Futter nicht so schlimm ausfallen, da der zweite Klee schön her­vorkommt, und die Rübenpflanzen in dem feuchten Boden leicht anwurzeln können.

* Tann a. Rh., 15. Juni. Am heutigen Tage waren die 8 Feuerwehren des Distrikts dahier ver­einigt, um gemeinsam verschiedene Hebungen unter der Leitung des Herrn Oberbrandmeisters Witzel vorzunehmen. Dieselben fielen gut aus und nahm unser Herr Landrath, welcher die Hebung mit seiner Gegenwart beehrte, Gelegenheit dem Herrn Oberbrandmeister und Brandmeister seine vollste Zufriedenheit auszusprechen. (G. Kr.)

* Besf ungen, 18. Juni. Den Ehrenpreis von 500 Mark für die beste Geiammtleistung der Blumen-Ausstellung, der nur demjenigen Bewerber

zuertheilt wird, welcher mehrere erste jPreise in verschiedenen Konkurrenzen, erlangt, hat, wie die ,Fr. Z.' erfährt, die Firma Heinrich Henkel, Hof­gärtner in Darmstadt, davongetragen.

* In Frankfurt starb der in weiten Kreisen bekannte ehemalige Theateroirektor Collot.

— Im zoologischen Garten wird eine Vorstel­lung des Chevalier Blondin am nächsten Sonn­tag den 21. d. Mts. unter Ermäßigung des Ein­trittspreises stattfinden. In dieser will Blondin das hier noch nicht gesehene Effectstück „Der Koch auf dem Seil" produziren; er wird einen Koch- heerd hinaufnehmen, mitten auf dem Seil Feuer machen und Pfannkuchen backen, welche er dann herunterlaffen und dem Publikum zur Verspeisung anbieten wird.

Vermischtes.

fEineStadt ohneFrauen und Mädchen.j Schaut man von der Kuppel der russischen Stadt Kiachta nach Sü­den, so erblickt man die erste wirklich chinesische Stadt in einer breiten, kaum mit Sand und Gras bedeckten Ebene, den Horizont begrenzt von den Hügeln der Mongolei. Diese Stadt heißt Mai-ma-tschin. Mai-ma-tschin bedeutet im Chinesischen „kaufen und verkaufen" und will also so viel sagen als „Handelsplatz". Sie zählt nur 3000 Seelen. Alles rohe Männerseelen; nicht eine Frau ist zu finden, kein Kinderlallen jemals zu hören, keine spielenden Bübchen auf der Straße, keine Mädchenschule. Nicht jedoch, als ob alle Männer hier Junggesellen wären. Viele haben Frau und Kinder im eigentlichen China. Aber die chinesische Re­gierung hat verboten, damit ihre himmlischen Unterthanen nicht so nahe an der „sittenverderbenden" russischen Grenze festwurzeln sollten, daß Frauen in Mai-ma-tschin leben. Die Stadt soll von den Kaufleuten nur der Geschäfte halber bewohnt sein; die Einwohner sollen sich nur als Gäste betrach­ten, auch wenn sie zwanzig und fünfzig Jahre dort wohnen und ihre festen Häuser daselbst haben. Deswegen muß ein Familienvater in Mai-ma-tschin, wenn er Frau und Kinder besuchen will, eine Reise von einem Monat durch die Wüste auf dem Rücken eines Kameels unternehmen und ebenso wieder zurückkehren, so daß einige solcher Reisen wohl seinem Wunsche Schwingen verleihen werden, so viel als möglich vor sich zu bringen, um nach Hause zurückzukehren. Es soll aber in Mai-ma-tschin allerdings auch ein Englän­der leben, der vor seiner zänkischen Ehefrau dorthin ent­laufen war und nun das ruhige Bewußtsein hat, daß sie ihm nicht folgen kann, denn sie würde, wenn sie erschiene, schon am Thore von der Schildwache abgefaßt und über die Grenze spedirt werden

^Verlegenheit) Patient (nach der Ordination beim Augenärzte): „Nun hat mir der Doktor das Rauchen ver­boten, — da weiß ich jetzt wirklich nicht, was ich im Bu­reau thun soll!"

Gottesdienst-Ordnung in Fulda.

Sonntag, den 21. Juni.

Domkirche: 5, 6, 6»/«, 71 2 U. hl. Messen; 9 U. Hochamt mit Predigt; IO3/« U. Christenlehre für die Jüng­linge und um 1 U. für die Jungfrauen; um 4 U. Pre­digt mit Abendandacht; 7 U. Andacht in der Marienkapelle. — Stadtpfarrkirche: 5 U. hl. Messe mit Predigt; 6>/2 U. hl. Messe; 8 U. hl. Messe mit Predigt; 9i/2 U. Hochamt mit Predigt; 11 U. hl. Messe; ll»z U. Christen­lehre; li/2 U. Christenlehre; 2 U. Andacht. — Michaels- berg: 10U. hl. Messe. — H os p it alk irch e: 8 U. Hoch­amt, 5 U. Abendandacht. Für den Mütterverein: 6 U. hl. Messe, 2 U. Predigt und Andacht.

Auszug

aus den Registern des Standesamts Fulda,

vom 12. bis 18. Juni 1885.

Geburten. Den 10. Juni: Johanna Maria Luzia, T. des Gerichtsvollziehers Isidor Nikolaus Rudolf Hoch­muth. Den 11. Juni: Bertha Ottilia, T. des Bauers Magnus Engel zu Neuenberg. Den 13. Juni: Franziska Katharina Adelheid Dorothea, T. des Packetträgers Nikolaus Eduard Füller. Den 14. Juni: Heinrich Otto, unehel. S. einer Einheimischen. Den 15. Juni: Maria Eva Elisabeths, T. des Schmieds Karl Johann Domprobst.

Sterbe fälle. Den 12. Juni: Justus, S.des Eisenbahn- Schaffners Ludwig Adolph Ebert, 2 I. 3 M. 26 T. Den Den 15. Juni: Maria Laitsch, Fabrikarbeiterin, led. St., von Künzell, 17 I. 4 M. 3 T. Den 17. Juni: Adalbert, S. des Taglöhners Josef Lautenbach zu Horas, 4 1.8 M. 16 T.

Schafmarkt in Fulda

-en 25. Juni 1885.

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Fulda, Karlstraste 583.

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