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1885,

Donnerstag, den 11. Juni

JM 130

*) Nachdruck ist nicht gestattet.

171

gleichberechtigt als Grundlage des Goldwerths haben möchten.

Uns erscheint das Geld im Werthe fest, wah­rend die Güter und Maaren im Preise schwanken. 1000 Mark das ist für uns ein fester Begriff. Wir schließen Verträge, machen Schulden auf Jahre hinaus auf bestimmte Geldsummen, Lohn, Zinsen werden ein für allemal festgesetzt. Davon, daß auch der Geldwerth veränderlich, denkt Nie­mand. Das große Geheimniß der Währungsfrage ist nun, daß auch der Geldwerth sich verändert und dadurch auf die Preise der Güter wirkt und den Inhalt der Geldschulden erschwert oder erleich­tert. Es sei uns gestattet, das an einem Beispiel klar zu machen. Wenn ein Staat (man denke an Oesterreich) in einen unglücklichen Krieg geräth und Papiergeld in großen Massen ausgeben muß, so ist die Folge, daß dieses Papiergeld gegen Me­tall Disagio bekommt. Da nun das Papiergeld Zwangskurs hat, so kann jeder Schuldner seine Zinsen 2C. in Papier zahlen, während die Preise sich nach und nach dem Agio accomodiren. Es entsteht so eine ganz ungerechtfertigte Schädigung der Gläubiger, die kein ehrlicher Schuldner wün­schen wird. Offenbar muß ganz daffelbe eintreten — nur äußerlich weniger wahrnehmbar — wenn statt einer Vermehrung des Geldumlaufs durch Papiergeld eine Verminderung des Geldumlaufs etwa dadurch eintritt, daß die Hälfte des im Lande befindlichen Geldes in's Ausland geschickt wird. Nun wird der GAdwerth steigen, also Geld mehr und Güter und Maaren weniger werth sein. Der Schuldner wird nun die Zinsen rc. auch in dem­selben Geldbetrag zahlen niüffen, aber dieser Geld­betrag wird die doppelte Kaufkraft haben wie frh- her, der Schuldner wird also auf das Schwerste zu Gunsten des Gläubigers geschädigt.

(Schluß folgt.)

A Die Währungsfrage.*)

„Die Frage der Einführung der Doppelwäh­rung unterliegt gegenwärtig der Prüfung der zu­ständigen Behörden", so hat Fürst Bismarck vor einigen Tagen an Thüringer Bauern geschrieben, die ihm eine Petition gegen die Goldwährung sandten; — da man weiß, was es auf sich hat, wenn Fürst Bismarck der Prüfung eine Frage näher tritt, so scheint es uns an der Zeit, daß wir diese wichtige Frage nunmehr auch unserer­seits eingehend prüfen, um zu wiffen, für welche der beiden Parteien wir uns bei dem voraussicht­lich nahen Entscheidungskampf zu stellen haben.

Deutschland hat auf dem Gebiete des Münz­wesens unzweiselhaft große Fortschritte gemacht, die Geldverschiedenheit hat aufgehört, die kleinen schmutzigen Scheine sind verschwunden, wir haben im ganzen handliches und bequemes Geld, was Wunder, daß die Münzreform populär ist und der Glaube, daß die Goldwährung diese Vortheile brachte, auch dieser zu einer ganz unverdienten Popularität verhalf.

Wir konnten ganz ebenso weit kommen ohne Goldwährung und wir werden alles ebenso behal­ten unter der Doppelwährung. In der Währungs­frage handelt es sich nicht um die Art der Mün­zen, sondern um den Werth des Goldes gegenüber den Maaren. Es ist nur nöthig, das zu begrei­fen, um die hohe Tragweite der Sache für jeden Einzelnen einzusehen.

Unser Geld basirte vor der Münzreform auf dem Silberwerth. Wer in der Welt Silber hatte, konnte daffelbe in Thaler oder Gulden umprägen lassen, wer Silber brauchte, verschaffte sich Wech­sel auf Deutschland und er hatte Silber. Gold war nur subsidiäres Geld. Seit 1873 hat sich das Verhältniß umgekehrt, Silber ist jetzt nur noch Scheidegeld, Gold allein ist die Grundlage des Goldwerths geworden, denn Gold prägen un­sere Münzstätten unbeschränkt für Jedermann aus und wer Gold braucht, kann es mit deutschem .Geld sich verschaffen. In der Währungsfrage handelt es sich nun darum, daß die eine Partei wünscht, nur Gold soll den Geldwerth bestimmen, während die andere Partei, die Bimetallisten, (An­hänger der Doppelwährung) Gold und Silber

O Maske gegen Maske

Roman von A. Werner.

„Und er ist lediglich der Engländerin wegen zum Tode verurtheilt worden. Der unfreiwillige Todtschlag, den er begangen, würde ihm nur eine Gefängnißstrafe von einigen Monaten zuziehen können, die durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt angesehen werden müßte."

„Wo sind aber die Beweise?" fragte der Polizei­direktor mit dumpfer Stimme. „Ist etwa das ein Beweis für die Unschuld Ihres Sohnes, daß der Besitzer der Mühle zu Ivette einen Kolpor- teur, ein junges Mädchen und ein Kind zu er­morden versucht haben? Sie vergeffen, daß jene Spitzbuben sich vertheidigen werden, daß Alles von Tollart geleugnet werden wird, daß Sie selbst und Pergon w ter Polizeiaufsicht stehen und daß die Gerichte out romanartige Schilderungen keinen Werth legen. Sie vergeffen vor allen Dingen, mein armer F:u-tb, daß die Zeit Ihnen fehlt, um weitere Na orschungen anzustellen."

„Die Zeit? Ich bedarf nur einiger Tage, um Tollarts Schuld darzulegen."

„Ich werde Ihnen mit Rath und That zur

Annahme des preußischen Antrages nicht gezweifelt Aus Baiern wird darüber geschrieben: Bei der Ventilirung der braunschweigischen Frage wurde bisher fast ausnahmslos nur von den unbestreck- baren Rechten des Herzogs von Cumberland ge- sprachen, während noch andere, nicht minder voll- giltige Rechte zu betonen sind, Rechte, welche die- selbe Basis und Legitimität besitzen, als die vom Herzog geltend gemacht werden. Hat ein Fürst Rechte aus sein Land, so hat auch das Volk Rechte auf seine Dynastie. Wir Baiern erkennen als unser „gutes Recht" die Regierung der Wittels- bacher in Baiern an; sie haben Rechte auf ihr Land und wir haben solche auf sie, für welche wir mit Gut und Blut auch zu jeder Zeit einstehen. Auf demselben Rechtsboden werden die Württem­berger, Sachsen rc. und wohl auch die Preußen stehen wollen. Was wir aber als unser Recht voll und ganz geltend machen, das müssen wir auch bei Anderen anerkennen. Wer eine Dynastie ver­treibt, setzt sich nicht bloß in Konflikt mit ihr, son­dern er ruft auch einen solchen gegenüber Denjeni­gen hervor, die ein „Recht" auf sie besitzen. Wir muffen uns mit aller Entschiedenheit gegen die An- nähme verwehren: daß die Einwohner eines Lan­des gleich einer Waare zu betrachten seien und daß man Rechte über die Bürger eines Landes erlangt, sobald man Besitz von ihm genommen hat. Die Besitzergreifung allein, mit Ausschluß aller anderen Rechtstiteln, verleiht noch kein „Recht" auf Land und Leute. Durch den Antrag Preußens auf Aus- scyluß des Detzog« von Cumberland uuu bei. braunschweigischen Thronfolge werden mit den Rechten des Herzogs auch die des braunschweigi­schen Volkes das als Recht die Erbfolge des Her- zogs von Cumberland in Braunschweig hat nor- miren helfen, übergangen. Wer sich nicht von blinder Leidenschaft leiten läßt oder aus Gründen von „sehr persönlicher" Art den Schritt des Für- sten Bismarck „gut" heißt, der muß bereits em« gesehen haben, daß der Kanzler durch den Antrag Preußens dem Hause der Hohenzollern einen sehr schlimmen Dienst erwiesen hat. Wir wollen nur hoffen, daß noch in der zwölften Stunde die braunschweigische Frage eine Lösung erfährt, welche ebenso den Rechten des Herzogs von Cumberland und solchen des braunschweigischen Volkes, als den Jntereffen des preußischen Königshauses entspricht. Unrecht auf Unrecht zu häufen, ist unter allen eilen, um möglicherweise einen kurzen Aufschub zu erzielen."

„Heute Abend wird der Schuldige in Ihren Händen sein —"

„Ich wünsche es um Ihretwillen, mem Freund, und bin für Sie die ganze Nacht zu sprechen, das heißt bis zu dem Augenblick, wo die traurige Nothwendigkeit für mich eintritt, t en Richtplatz zu betreten. Möge es Ihnen gelingen, Tollart zu ergreifen und vor Allem den Stummen aufzufinden, denn Tollart wird so lange Alles in Abrede stellen, bis der Stumme Zeugniß gegen ihn abgelegt hat. Der Stumme fehlt uns."

„Ich werde ihn ausfinden", sagte Herr Lebrun mit fester Stimme, „und Gott, der alles Unrecht an den Tag bringt, wird mir dabei helfen!"

33. Kapitel.

Der Taubstumme.

Der Besuch im Gefängniß hatte Zeit erfordert. Erst gegen vier Uhr Nachmittags bestieg Lebrun mit Pergon und sechs ausgewählten Polizisten die Eisenbahn, die nach Savigny führt. Selbstver­ständlich führte Lebrun den Oberbefehl und hatte unumschränkte Vollmacht, nach seinem besten Er- meffen zu handeln. Er war äußerlich ruhig und gefaßt, obgleich er den Tod im Herzen trug, wenn

Deutsches Reich.

Berlin, 10. Juni.

* In der inneren Politik ist es so still, wie in den Glocken am Charfreilag, und wenn wir die braunschweigische Frage nicht hätten, dann säßen wir völlig auf dem Trockenen. Der Justiz­ausschuß des Bundesrathes hat die Berathung be- kanntlich verschoben, weil Baiern, Sachsen und Württemberg ihre Vertreter noch nicht mit In­struktionen versehen hatten. Trotzdem wird an der Seite stehen, denn Ihr Sohn hat auf mich einen überzeugenden Eindruck gemacht. Er hat unter Anderm gesagt, daß der Verfolger der ermordeten Pique-Dame Dermott heiße, und wir wiffen, daß Dermott der wirkliche Name Tollarts ist."

„Nun, weffen bedarf es denn weiter?"

„Ich gebrauche dazu wenigstens eine Woche und habe nur fünfzehn Stunden zu meiner Verfügung, da Ihr Sohn bereits morgen früh hingerichtet werden soll."

„Das ist unmöglich! Der Gerichtshof hat ja erst gestern das Gnadengesuch meines Sohnes ver­worfen", murmelte der Greis, der sich kaum auf den Füßen zu erhalten vermochte.

„Dian hat beschloflen, die Exekution zubeschleunigen, damit das peinliche Gerede über diesen Fall endlich aufhöre."

„Können Sie, der Sie jetzt selbst meinen Sohn unschuldig glauben, können Sie es wirklich zulaffen, daß man einen Justizmord begeht?"

„Wenn es von mir abhinge", entgegnete der Gefragte, „nürde sich noch heute das Thor des Gefängnisses Ihrem Sohne öffnen. Aber Sie kennen das schwerfällige Gerichtsverfahren und wiffen, was das sagen will, ein Todesurtheil außer Kraft setzen. Ich will aber zum Justizmimster