1885.
Dienstag, den 19. Mai
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Gesetz, x
betreffend Ueberweisung von Beträgen, welche aus landwirthschaftlichen Zöllen eingehen, an die Kommunalverbände. *)
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtags für den Umfang der Monarchie was folgt:
§ 1. Von den auf Grund des § 8 des Reichsgesetzes vom 15. Juli 1879 auf Preußen entfallenden Summen soll ein Betrag, welcher dem nach dem Maßstabe des erwähnten Reichsgesetzcs auf Preußen entfallenden Antheile aus dem Ertrage der Getreide- und Viehzölle (Positionen 9 a, 9 b, 9 c, 9e und 39 a bis 39 g des Zolltarifs von 1879) entspricht abzüglich eines Betrages von 15,000,000 Mark, nicht zu allgemeinen Staatszwecken verwendet, sondern nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen den Kommunal-Verbänden überwiesen werden.
§ 2. Die Ueberweisung erfolgt, mit Ausnahme der Hohenzollern'schen Lande, an die Kreise (Stadt- und Landkreise). In denjenigen Landkreisen, in welchen Kceisausschüffe nicht bestehen, haben die Kreistage zur Vorbereitung und Ausführung ihrer Beschlüsse über die Verwendung der nach Maßgabe des gegenwärtigen Gesetzes ihnen zufallenden Beträge Kommissionen unter dem Vorsitze des Land- rathes einzusetzen.
§ 3. Die Vertheilung der nach § 1 überwiesenen Summe aus die einzelnen Kreise erfolgt zu 2/3 nach dem Maßstab der in den einzelnen Kreisen aufkommenden Grund- und Gebäudesteuer, unter Hinzurechnung der fingirten Grund- und Gebäudesteuer vom fiskalischen Besitz zu Vs nach der Civilbevölkerung. Bei der Vertheilung der in dem Etatsjahre 1885—86 aufkommenden Zölle wird das Soll an Grund- und Gebäudesteuer des Jahres 1885 — 86 und die bei der Volkszählung im Dezember 1885 ermittelte Ziffer der Civilbevölkerung zu Grunde gelegt. Eine Revision dieser Zahlen findet in dem auf jede Volkszählung folgenben Jahre statt. Die hiernach auf die einzelnen Kreise entfallenden Summen werden durch gemeinsame Verfügung des Ministers des Innern und des Finanzministers festgestellt.
*) Nach den vom Herrenhause genehmigten Beschlüssen der 3. Lesung.
§ 4. Bis zum Erlaße eines die Verwendungs zwecks endgiltig regelnden Gesetzes sind die über wiesenen Summen zur Erfüllung solcher Aufgaben zu verwenden, für welche seitens der Land- und Stadtkreise die Mittel durch Zuschläge zu den direkten Staatssteuern oder durch direkte Gemeindesteuern aufgebracht werben. In denjenigen Land- kcersen, in welchen die überwiesenen Summen nach Absatz 1 nicht Verwendung finden, können die nicht verwendeten Beträge unter Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde durch Beschluß des Kreistages verwandt werden: a) zur Entlastung der Schul- bezw. engeren Communalverbände hinsichtlich der Schullasten, insbesondere auch zur Aufhebung oder Minderung des Schulgeldes in denjenigen Schulen, welche der allgemeinen Schulpflicht dienen; b) zur Gewährung von Beihilfen an die Ortsarmenverbände, insoweit nicht die Landarmenverbände dazu verpflichtet sinv. — Kommt ein solcher Beschluß zu den Zwecken Absatz 2a und b nicht zu Stande, so sind Die nicht verwendeten Beträge an die Stadt- und Landgemeinden (Gutsbezirke des Kreises unter Festhaltung des § 3, Absatz 1 und 2 festgesetzten Maßstabes zu überweisen. Diese Untervertheilung erfolgt durch die Kreisausschüsse bezw. Kceiskommissionen und wird in Den Kreisblättern publizirt. Gegen die Richtigkeit der Untervertheilung steht den einzelnen Gemeinden binnen 2 Wochen von dem Tage ab, wo das betreffende Kreisblatt ausgegeben ist, die Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu. Für die HSerwsnduug dsr auf Li--, Staüt-.urnd Lalidgemein- den (Gutsbezirks) unteroertheilten Beträge finden die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechende Anwendung.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Reichsgesetz über die Aenderung des Zolltarifs in Kraft. Die Bestimmungen des § 1 des Gesetzes vom 16. Juli 1880 finden auf die im § 1 des gegenwärtigen Gesetzes bestimmte Ueberweisung keine Anwendung.
Urkundlich rc.
Deutsches Reich.
Berlin, 18. Mai.
* Aus Rom wird der ,Germ.' gemeldet, daß Erzbischof M e l ch e r s in den nächsten Tagen daselbst erwartet werde. Es geschieht auf den ausdrücklichen Wunsch des h. Vaters. Erzbischof Paulus
Q) Maske gegen Maske.
Roman von A. Werner.
Wie wir wissen, hatte Pergon dem Weichensteller von einem Rechtsanwalt Vinet erzählt und wenige Worte von ihm hatten genügt, Herrn Lebrun auch zu dieser Rolle zu veranlassen, die er mit derjenigen des indischen Radobs geschickt vertauscht hatte. Auch diese neue Verkleidung war Herrn Lebrun meisterhaft gelungen.
In das Gefühl der Trauer, welches Herrn Lebrun über das versuchte Attentat auf Gabriele erfaßte, mischte sich die Empfindung einer, man möchte sagen, freudigen Ueberraschung. Die beiden Angriffe, welche zu gleicher Zeit auf zwei Erben des Majors O'Sullivan stattgefunden hatten, bestätigten die Voraussetzung des erfahrenen Polizeiagenten und ermulhigten ihn, auf dem Wege, den er betreten hatte, weiter zu gehen.
„Man hat den Versuch angestellt, das Fräulein Romont zu entführen?" fragte er und setzte in ängstlicher Hast hinzu, „es ist jedoch mißlungen?"
„Ja. Glücklicher Weise war ich anwesend und schlug mit meinem Stock auf die beiden Räuber los, so daß sie es für gerathen hielten, ihre Beute fahren zu taffen und zu entfliehen. Das Fräulein
bezeugte eine bewunderungwürdige Geistesgegenwart. Sie ersuchte mich, ihrer Mutter nichs von diesem Ueberfall zu sagen. Ich bin jedoch nicht gekommen", fuhr Cambrenner fort, „um mit Ihnen von dem, was in Boulogne geschehen ist, zu reden, sondern um Sie zu ersuchen, das Ihrige zu thun, mir meine Tochter wieder zu verschaffen."
Als der angebliche Herr Vinet sich nicht beeilte, ihm eine Antwort zu geben, fügte er treuherzig hinzu:
„Ich bin allerdings nicht reich, aber ich habe mir doch von meiner kleinen Einnahme tausend Francs erübrigt, die ich Ihnen von Herzen gern überweise, wenn Sie mir meine Pauline wiederschaffen."
„Lassen wir das, bis ich sie gefunden haben werde."
„Sie hoffen also, sie wieder zu finden?" rief Cambrenner aus.
„Ich übernehme keine Sache, wenn ich nicht glaube, sie durchführen zu können. Sagen Sie es aber Niemandem, daß ich mich mit Ihrer Angelegenheit beschäftige, namentlich nicht der Polizeibehörde. Letztere würde mir im Wege fein, wie ich ihr. Haben Sie übrigens die Ihre Erbschaft betreffenden Papiere bei sich?"
wird wahrscheinlich bei den Redemptoristen wohnen. Was Posen anlangt, so sind alle polnischen Kandidaten von der preußischen Regierung abgelehnt worden. Doch wurde der Versuch gemacht, eine neue Kombination aufzustellen.
* Die ,Nordd. Allg. Ztg.' schreibt: Seit einigen Tagen wird der Reichskanzler wieder von neuralgischen Gesichtsschmerzen heimgesucht. Die Schmerzen sind theilweise so vehement, daß dem Fürsten das Sprechen unmöglich ist. Dieserhalb beteiligte sich der Kanzler auch an den letzten Verhandlungen des Reichstags nicht.
* Dem .Hannoo. Sour.' telegraphirt man ans Berlin: „Dem Grafen Wilhelm Bismarck wird nach der »Krenzztg.' das Landrathsamt des Landkreises Hanau übertragen werden, dessen bisheriger Landrath, Frhr. v. Broich, möglicherweise an die Stelle des zum Oberregierungsrath designirten Landraths Schreiber nach Marburg kommen wird." Die Bestätigung dieser Nachricht bleibt abzuwarten.
* Eugen Richter schreibt an der Spitze des ,Reichsfreund': „Mittheilung für Parteigenossen. Um dem Wunsche vieler Parteifreunde nach einer kräftigem Vertretung unserer Ansichten in der Presse der Reichshauptstadt zu genügen, beabsichtige ich, ein neues Parteiblatt zu begründen, welches vom Herbst dieses Jahres ab im Verlag des „Forschritt", Aktien-Gesellschast, täglich erscheinen, und nach dem Muster des »Reichsfreundes' durch gemeinverständliche Schreibweise und billigen Preis einem großen Leserkreise zugänglich werden soll. Ich bitte meine Freunde, mich in diesem Vorhaben durch Rath and Thal'kräftig ja um er= stützen. Berlin, 12. Mai 1885."
* Unsere Colonieen verschlingen nicht allein viel Geld, sondern auch viel Menschenfleisch. Von der „Olga", welche von Dezemver ab vor Kamerun lag, waren 20 Seeleute so fieberkrank, daß sie an Bord des kleinen Kriegsschiffes „Adler" hinweggeschafft werden mußten. Ein Brief von Bord des „Bismarck" von der Kamerunrehde meldet, daß es a.n 31. März ungefähr 30 Kranke an Bord gab; sie litten meist am Malaria-Fieber, 7 ober 8 waren bettlägerig. Herr Hugo Zöllcr, bet als Cocresponbent der ,Köln. Ztg.' die Gebiete der neuen Colonieen bereift, schrieb aus Gabun, der Nachbarkolonie von Kamerun, baß er nirgends so wie hier den erschlaffenden Einfluß eines ungünstigen Klimas verspüre, obschon Gabun
„Ja," versetzte Cambrenner, in seine Brusttasche greifend. „Hier sinb Sie; prüfen Sie dieselben genau und handeln Sie nach Ihrem besten Ecmeffen."
„Ich werbe Ihnen Ihre Tochter roieber in bie Arme führen, verlassen Sie sich darauf," antwortete Herr ßebrun, indem er die Dokumente zu sich steckte.
Der Weichensteller verabschiedete sich jetzt in derselben Aufregung, in welcher er gekommen war, und Herr Lebrun verließ gleich darauf das Haus, um im Grand-Hotel wieder als Nabob aufzutreten. Kaum sah er sich daselbst allein, als er sich vor einem mit zwei prächtigen Kandelabern erhellten Tische niederließ und die kostbaren Erbschaftsdokumente zu prüfen begann. Es war ein dickes Heft, dessen kleine durch die Zeit gelb gewordene Schrift sich mitunter schwer entziffern ließ. Als Uederschrift las Herr Lebrun folgende Zeilen, welche anscheinend mit zitternder Hand geschrieben waren.
„Angesichts des Todes hinterlaffe ich diese Aufzeichnung meiner vielgeliebten Tochter Katharine, und hoffe, daß sie dazu dienen werden, ihr oder ihren Kindern einige Ueberbleibsel des großen Vermögens zu sichern, das mein in Golt ruhender