Fuldaer
F 105.
1885.
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Erstes Blatt.
△ In Sachen der Branntweinsteuer.
Dem Reichstage liegt u. A. zur Verhandlung ein Antrag vor, welcher die Branntweinsteuer erhöhen soll, um 10 Prozent. Dagegen wird aber auch die Ausfuhrvergütung, d. h. diejenige Summe, welche der Staat bei der Ausfuhr von Spiritus zurückvergütet, um 31,25 Prozent zu erhöhen, beantragt. Es dürfte dies wohl dahin führen, daß dem Staate eine Ausgabe durch die Erfüllung vorstehenden Antrages aufgebürdet wird, welche durch die höhere Steuersumme nicht gedeckt werden würde. Es liegt also schon im Interesse der steuerzahlenden Bevölkerung, daß der Reichstag dem Anträge (gestellt durch den Abgeordneten Uhden) nicht Folge gibt.
Wir müssen jedoch auch von anderer Seite im Hinblick auf das Volkswohl, den Antrag als einen zu verwerfenden hinstellen, besonders wenn wir uns die Bestrebungen vor Augen führen, welche Seitens großer Kreise im Humanitären Sinne gegen den Alkoholismus ins Werk gesetzt sind und werden, und zwar in hervorragendster Weise von den Vereinen gegen den Mißbrauch geistiger Getränke.
Durch den Antrag Uhden würde das Branntwein-Konsum in keiner Weise eingeschränkt, das nackte Gegentheil würde eintreten, er würde befördert werden, denn die jetzige Ueberproduktion und in Folge dessen Verbilligung des Branntweins würde durch die Folgen des etwa zum Gesetze werdenden Antrages konstant gemacht. Leider wird heutzutage im deutschen Reichs schon eine Unmenge Kartoffelspiritus mit seinen Schädlichkeiten für den menschlichen Genuß, zum Trinkbranntwein verarbeitet und ein reiner gesunder Kornbranntwein in großen Distrikten zur Mythe. Der theuere Kornbranntwein würde immer noch mehr durch den billigen Kartoffelschnaps verdrängt, welcher stellenweise jetzt schon sich billiger stellt, als ein gutes Bier. Und eine solche Verallgemeinerung des billigen Kartoffelschnapses durch Annahme des genannten Antrages kann in keines Menschen Absicht liegen, der es gut mit seinen Nebenmenschen, gut mit dem allgemeinen Volkswohle meint. Wir meiden dagegen, man müsse den Spiritus resp. Branntwein noch viel höher besteuern, als es bisher geschah, aber nicht in der Weise, daß der Staat mit der einen Hand etwas einnimmt, um
es mit der anderen in größeren Posten an dieselben Zahlenden wieder auszugeben.
Erfreulicherweise ist diese Ansicht auch in den Kreisen der Brennereibesitzer vertreten, welche gern bereit sind, eine wesentlich höhere Steuer zu tragen, wenn ihnen solches staatlicherseits ermöglicht wird. Diese Möglichkeit einer höheren Belastung tritt aber nur dann ein, wenn das seit Anfang dieses Jahrhunderts bestehende Branntweinsteuergesetz den heutigen Verhältnissen angepaßt und der für den Brenner in großer Zahl vorhandenen, hemmenden und schädigenden Kontrolmaßregeln entkleidet, mit einem Wort in eine Fabrikatsteuer umgewandelt wird, welche ja immerhin eine fakultative, nicht obligatorische sein kann.
Man behauptet und weist solches nach, daß die westlichen Kornbrenner die doppelte Steuer zahlen müssen, als diejenige ist, welche der Kartoffelbrenner zahlt auf Grundlage der Ausbeute aus den betr. Rohmaterialien. Wenn man noch hinzunimmt, daß die Unkosten im Westen in jeder und aller Hinsicht höher als im Osten zu beziehende Roggen schon mit Zoll belegt und auch an sich ein theueres Material ist, so ist klar, daß der Kartoffelschnaps bei den billigen Herstellungskosten den theueren Kornbranntwein immer mehr verdrängt und dem, Branntwein-Konsum Vorschub leistet.
Es wäre deshalb zu wünschen, daß der Eingangs genannte Antrag zu Fall gebracht, dagegen aber eine absolut höhere Branntweinsteuer unter totaler Aenderung der heutigen Besteuerungsart befürwortet würde.
Deutsches Reich.
Berlin, 8. Mai.
** Die Landtagssession wird morgen Abend 7 Uhr geschlossen; man nimmt also an, daß das Herrenhaus, welches morgen den von der Herrenhaus-Commission mit 11 gegen 4 Stimmen angenommenen Huene'schen Verwendungsantrag be- räth, denselben kurzer Hand unverändert gutheißt. — Der ,Nationalttberalen Correspondenz' zufolge wird die Reichstagssession voraussichtlich nächsten Mittwoch geschloffen.
* Der Reichstag befaßte sich in seiner heutigen schwach besuchten Sitzung zunächst mit der dritten Beralhung der Börsensteuer-Vorlage. Gegen das in der zweiten Berathung angenommene Princip
der Vorlage (procentuale Besteuerung und Basirung der Kontrole auf den Schlußnotenzwang) lagen heute keinerlei Gegenvorschläge vor. Dagegen sind sowohl vom Centrum und Conservativen, wie von den Nationalliberalen Abänderungsanträge eingebracht worden, welche größeren Schutz der Arbitragegeschäfte durch die Steuerbefreiung der ausländischen Wechsel, sowie Schutz des Producenten und Erleichterung der Controlvorschriften bezwecken. Im Laufe der Debatte erklärte Namens der Nationalliberalen der Abgeordnete Woermann, daß dieselben nunmehr doch der procentualen Besteuerung zustimmen wollten, vorausgesetzt, daß ihre auf eine Steuererleichterung abzielenden Amendements angenommen werden sollten. Nachdem sich die Majorität des Reichstages sowie der Reichskanzler für das Princip der procentualen Besteuerung ausgesprochen, hielten sie sich zur Mitarbeit für verpflichtet. Jedenfalls schaffe die jetzige Vorlage gegenüber dem Reichsstempel-Gesetz von 1881 größere Klarheit und eine solche könne die Geschäftswelt nicht theuer genug bezahlen. Diese „Schwenkung" der Nationalliberalen wurde von den Abgg. Dr. Bamberger und Richter einer scharfen Kritik unterzogen. Abg. Richter meinte, von einer „Mitarbeit" der Nationalliberalen könne keine Rede sein, dieselben hielten nur die Steigbügel der sich aus Centrum und Conservativen zusammensetzenden Majorität. Die Nationalliberalen wollen nur „mit dabei sein." Die Börsensteuervorlage wurde in namentlicher Abstimmung mit der großen Majorität von 214 gegen 41 Stimmen definitiv angenommen. Dagegen (stimmten nur Linksliberale und Sozialdemokraten. Auch die Namens des Centrums und der Conservativen vom Abg. Frhr. v. Buol beantragten Erleichterungen, welche die Bedenken des Reichskanzlers beseitigen sollten, wurden angenommen. Es hat also in der Börsensteuerfrage nunmehr der Bundesrath das Wort. Das Haus erklärte sodann noch — wie wir dem Bericht der .Germania' entnehmen — die seiner Zeit in Kiel erfolgte Verhaftung und Durchsuchung der sozialdemokratischen, vom Kopenhagener Sozialistenkongreffe zurückkehrenden Abgg. v. Vollmar und Frohme als gegen die in Artikel 31 der Reichsverfaffung fest- gestellte Immunität der Reichstagsabgeordneten verstoßend, und vertagte sich dann bis morgen
2) Maske gegen Maske. 143 Roman von A. Werner.
In der That drang ein langgezogener Pfiff aus der Signalpfeife an das Ohr des unglücklichen Pergon, und dieser Pfiff kündigte ihm an, daß es Tollart gelungen war, sich seiner Verfolgung zu entziehen.
„Wohin fährt dieser Zug?" fragte Pergon, der sich kaum zu faffen vermochte.
„Bis nach Orleans, aber er hält unterwegs an fünfundzwanzig Stationen."
Pergon wandte dem Beamten schweigend den Rücken und überließ sich seinen Betrachtungen, die keineswegs heiter waren.
Seine geschickte Verkleidung, seine Jagd hinter dem Wagen her, sein Aufenthalt im Wartesalon, — es war Alles vergeblich gewesen, und er sann ernstlich darüber nach, wie er Herrn Lebrun den Ausgang seiner Verfolgung am besten mittheilen könnte.
Uebrigens vermochte er sich nicht zu enträthseln, wie Tollart es angefangen hatte, ihm gleichsam unter den Fingern zu entwischen. Er hatte ihn, seitdem er den Wagen verließ, scharf überwacht und war überzeugt, daß er kein Billet am Schalter
gelöst hatte. Wie war es ihm denn gelungen, unbehelligt in's Coupee zu steigen?"
„Er muß abonnirt sein," dachte Pergon, „ober einfacher, einen Freischein seitens der Polizeibehörde erwirkt haben, doch nein, dann wäre er gezwungen gewesen, ihn vor dem Einstigen bei der Direktion vorzuzeigen. O, wenn die Dame ihm behülflich gewesen wäre? Ja, es unterliegt keinem Zweifel, denn Tollart hatte sie beinahe eingeholt, als ich die Thorheil beging, mich zurückzuziehen. Sie wird ihm ein Billet in die Hand gedrückt haben, da sie, wie ich mich besinne, am Schalter zwei Billets löste. Er gab sich zwar den Anschein, als wenn sie ihm gänzlich unbekannt sei, aber er wird ihr schon im Eisenbahnwagen begegnet und mit ihr zusammengereist sein."
Während er unter diesen keineswegs erbaulichen Betrachtungen umherschlenderte, sah er durch die offene Thür des Gepäckzimmers im Hintergründe den Kohlenhändler und deffen Frau auf einem großen Reisekoffer sitzen. Pergon zerbrach sich den Kopf, unter welchem Vorwande er sich ihnen nähern könnte, ohne ihren Argwohn zu erregen. Die Eingeborenen in Auvergne sind von Natur sehr mißtrauisch und pflegen ihre Geheimnisse nicht dem ersten Besten preiszugeben. Ueberdies wußte er,
daß der Kohlenhändler wie sämmtliche Bürger nichts mehr fürchten, als mit der Polizei zu thun zu haben. Der Wein, den sie tranken, schien sie indeß in gute Laune versetzt zu haben, denn sie lachten herzlich.
Pergon faßte sich ein Herz, näherte sich dem lachenden Paare und brach gewaltsam ein Gespräch vom Zaun, indem er äußerterte:
„Ich wette, daß wir Landsleute sind."
„Wetten Sie nicht, Sie werden verlieren," antwortete der Kohlenhändler. „Sie sind kein Auvergner, denn wäre Auvergne Ihr Geburtsort so würden Sie nicht wie ein Pariser sprechen."
„Ich bin es halbwegs, denn meine Mutter stammt daher."
„Vielleicht aus Aurillac?"
„Nein aus Jssoire."
„Nun, das thut nichts zur Sache: Jssoire ist nicht weit von unserer Heimath. Wir haben also Beide gewonnen, und Jeder hat sein Glas Wein selbst zu bezahlen."
„Nein, nein, ich habe verloren und werde beide Gläser bezahlen."
„Nun, wie Sie wollen, ich weigere mich nicht, mit Ihnen zu trinken, da Sie ein so gutmüthigeS Antlitz zur Schau tragen. Nicht wahr, Jeannette?"