1885.
Montag, den 4. Mai
Fuldaer
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ö. I. m Kruft treten. Der 1 Mi c. W über- zweite Lesung des Antrages Huene auf Erlaß
Haupt der Generaltermin für die Einführung der Zollnovelle sein, dagegen sollen die Zölle für Ko- kosgarne, Branntwein, Krastmehl, Puder, Stärke, Nudeln, Maccaroni sofort in Kraft treten. Ein Antrag der Abgg. Richter-Brömel, den Rapszoll erst am 1. Okt. c. in Kraft treten zu lassen, und als Generaltermin für die Einführung der neuen
Zölle nicht den 1. Juli c., sondern den Tag, der 8 Wochen nach der Publikation des Gesetzes fällt, zu bestimmen, wurde abgelehnt. Mit Mühe wurde bei der Abstimmung die Klippe der Beschlußunfähigkeit umschifft. Der Rest der gestern nicht ganz erledigten Novelle zum Unfall- und Krankenkassengesetz wurde ohne erhebliche Debatte in zweiter Berathung angenommen, und sodann noch in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Steuervergütung für Zucker, eingetreten. Durch die Vorlage soll die Geltungsdauer des
Zuckersteuervergütungs-Gesetzes vom 7. Juli 1883 um ein Jahr (bis zum 1. August nächsten Jahres) verlängert werden. Hierzu beantragte der Abg. Graf v. Hacke, im Interesse der nothleidenden Zuckerindustrie die Rübenzuckersteuer-Kredite aus dem Betriebsjahre 1884/85 gegen 4 pCt. Zinsen um drei Monate zu verlängern. Dieser Antrag wurde von dem Abgeordneten Richter und dem sozialdemokratischen Vertreter von Magdeburg, Heine, bekämpft von den Abgeordneten Robbe (Reichspartei) und Dr. Windthorst vertheidigt. Der Letztere erklärte, daß er dem Anträge nur mit Rücksicht auf die derzeitige Kalamität in der Zuckerindustrie zustimme, damit aber keineswegs die jetzt bestehende Zuckersteuergesetzbung billige. Dieselbe habe wesentlich mit zur Ueberproduktion in der Zuckerindustrie, und damit zur Herbeiführung der Krisis beigetragen. Er erwartet, daß die Regierung bald an eine rationelle Reform der Zuckersteuer gehen werde. Reichsschatzamtssekretair v. Burchard hatte Wesentliches gegen den Antrag, der allerdings einen ungewöhnlichen Schritt verlange, nicht einzuwenden. Die Berathung wurde nicht zu Ende geführt, da ein vom Abgeordneten Heine gestellter Vertagungsantrag, den der Antragsteller mit dem Hinweis auf die offenbare Be- schlußunföhigkeit des Hauses motivirte, angenommen wurde. Nächste Sitzung Montag 3 Uhr. (Börsen-
zu letzteren Zwecken soll der Kreistag beschließen; falls aber ein solcher Beschluß nicht zu Stande kommt, sollen die nicht verwendeten Beträge an die Stadt- und Landgemeinden des Kreises unter Festhaltung des im § 3 normirten Vertheilungs- maßstabes überwiesen werden. Gegen diese Festhaltung des Vertheilungsrnaßstabes richtete sich ein
für getrocknete Cichorien bis zum 1. Januar 1886 hinausgeschoben. Der Oelzoll soll erst am 1. Oktober dieses Jahres und der Rapszoll am 1. Juli
steuer.)
* Das Abgeordnetenhaus setzte heute die
Deutsches Reich.
Berlin, 3. Mai.
* Heber das Befinden des Abgeordneten Aug. Reichensperger verlautete heute nur Günstiges. Derselbe hatte sich in vergangener Nacht eines erquickenden Schlafes zu erfreuen, der recht wohl- thätig auf das Allgemeinbefinden eingewirkt hat.
* Das Herrenhaus hat in seiner gestrigen Sitzung die Sekundärbahnvorlage unverändert angenommen. In der Debatte über diesen Gegenstand wurden aus dem Hause vorwiegend lokale Wünsche geäußert, denen Minister Maybach Erfüllung zusicherte, wenn man nur Geduld und Vertrauen habe.
* In der gestrigen abermals äußerst schwach besuchten Neichstagssitzung wurde zunächst ein Gesuch des soz.-dem. Abg. Singer um einen dreiwöchentlichen Urlaub zu einer nothwendigen Geschäftsreise als ungenügend motivirt abgelehnt. Das Haus setzte sodann die zweite Berathung der Zolltarifnovelle fort. Es handelte sich heute nur noch um verschiedene Anträge, die sich theils auf den Einführungstermin der Zollnovelle, theils auf eine Ergänzung des Sperrgesetzes beziehen. Auf Antrag des Abg. Frhrn. von und zu Francken- stein wurde die Einführung des erhöhten Zolles
eines Verwenöuugsges.yeS bei dem § 4. des Entwurfs fort, welcher die Verwendungszwecke bestimmt. Nach den Beschlüssen der Kommission sollen die überwiesenen Summen zur Erfüllung solcher Aufgaben verwendet werden, für welche Seitens der Land- und Stadtkreise die Mittel durch Zuschläge zu den direkten Staatssteuern oder durch direkte Gemeindesteuern aufgebracht werden, ev. zur Entlastung der Schul- bez. Kommunalverbände von den Schullasten oder zur Gewährung von Beihilfen an die Ortsarmenverbände. Ueber die Verwendung
Amendement der Abgeordneten v. Tiedemann (Bomst) und v. Tiedemann (Labischin), welches statt dessen die Vertheilung nach statutarischen Bestimmungen erfolgen lassen wollte, welche von den Provinziallandtagen zu erlassen seien. Die Nationalliberalen beantragten einen Zusatz dahin gehend, daß die Verwendungen nur nach den für den ganzen Kreis gleichmäßig aufzustellenden Regeln erfolgen können. Ein Antrag des Abg. Frhr. v. Zedlitz-Neukirch nahm die Eventualität einer Entlastung ber„ brei untersten Stufen ber Klassensteuer van ber Korn- munalsteuer in Betracht. Letzteres würbe laut Bericht der ,@erm.' van dem Antragsteller damit begründet, daß durch die in den Kammissiansbe- schlüssen festgesetzten Verwendungszwecke eine fühlbare Erleichterung für die ärmeren Bevölkerungs- klassen nicht gewährt werde, denn für diese sei die Entrichtung der Kommunalsteuer die drückendste Last. Von Seiten der Abgg. v. Ranchhaupt und Frhr. v. Huene wurden den Amendements gegenüber die Kommissionsbeschlüsse befürwortet. Zur großen Verwunderung des ganzen Hauses erhob sich alsdann ber Kultusminister Dr. v. Goßler, um unter bem lebhaften Beifall ber Linken bie Festsetzung der Verwendungszwecke nach Maßgabe des Paragraph 4 einer abfälligen Kritik zu unterziehen und eine Verwendung zu Dotationen an die Schulverbände als nothwendiger und zweckmäßiger hinzustellen. Wie der Abg. Büchtemann seiner Freude, so gab der Abg. von Ranchhaupt seinem Erstaunen über diese Ausführungen des Ministers Ausdruck, indem er zugleich tadelte, daß die Vertheilung der Millionen von Staatsgeldern für die Schulen nicht korrekt geschehe. Der Kultusminister suchte sich gegen den Vorwurf zu ver- theibigen, daß er das Gesetz gefährde; er fei von ber Annahme der Kommissionsbefchlüsie ausgegangen und habe nur den Kreisen nahe legen wollen, baß sie die Schulen bei der Verwendung nicht übersehen möchten. Die Ausführungen des Ministers fanden den vollen Beifall ber Abgg. Dr. Enneecerus und Dr. Wehr, währenb bie Abgg. Dr. Freiherr v. Schorlemer-Alst unb Freiherr v. Minnigerode benselben entschieden entgegentraten. Nachdem bann noch Finanzminister v. Scholz seinem Kollegen schwachen Beistand zu leisten sich bemüht hatte, wurde § 4 nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen. § 5 gelangte ohne Diskussion zur Annahme, ebenso die §§ 6 und 7 des Entwurfs.
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Q) Maske gegen Maske.
Roman von A. Werner.
Er ist in ber That ein Nabob, dachte Tollart, besten anfänglich gegen den Indier gehegtes Mißtrauen immer mehr und mehr fchwand, obschon er sich eines unbehaglichen und unerklärlichen Gefühls nicht erwehren konnte, welches zweiffellos die Erinnerung an die „Pique-Dame" und das Patiencespiel in ihm erweckt hatte.
Der Indier schien sich in dem heitern Kreise, der sich im Hause ber Madame Disney versammelt hatte, überaus behaglich zu fühlen. Selbst an dem Spiel schien er Gefallen zu finden, denn er kündigte mit heiterer Stimme an, daß er den höchsten Einsatz annähme und fügte großmüthig hinzu, daß er das Wort der Damen schon als solchen betrachten werde. Letztere benutzten diese Erlaubniß denn auch sehr freigebig, jedoch half sie ihnen nicht zur Realisi- rung ihrer Wünsche, denn feit dem ersten Schlag war das launenhafte Glück dem Nabob günstig. Er gewann und gewann immerfort. Seine Gegner, um sich für ihren Verlust zu decken, verdoppelten, ja verdreifachten ihren Verlust, allein die Karten schlugen stets zu Gunsten des Bankhalters.
Es mar für die Spieler nicht mehr ein Kampf, es war ihre völlige Niederlage. Nach zwei Stunden hatte der Indier über circa 30,000 Franks gewonnen, und etwa ein Dutzend reizender Damen waren ihm obendrein erhebliche Summen schuldig geblieben. Tollart hatte 3000 Franks verloren. Arabella war zu ihrem Glück so besonnen gewesen, sich nicht am Spiel zu beteiligen und hatte sich begnügt, als Zuschauerin zu fungtren. Nach aufgehobenem Spiel raunte Tollart ihr in's Ohr:
„Er ist kein Betrüger, ich verstehe mich auf dergleichen unb habe ihn während des ganzen Spiels nicht aus den Augen gelaffen."
Der Nabob, in seinem Siege bescheiden, nahm eine Taste Thee aus den Händen der Madame Disney an, aber er entschuldigte sich trotz ber dringenden Einladung für das Souper, und nahm in artiger Weise von der Gesellschaft Abschied, indem er versprach, den Besiegten bald Revanche geben zu wollen.
Tollart gab ihm durch die luxuriös ausgestatteten Gemächer das Geleite unb betonte nochmals, daß er sich bemühen werde, eine geeignete Persönlichkeit zu suchen, welche bie Nachforschungen nach den Erden des Majors anstellen sollte.
Die Equipage des Nabobs hielt vor der Thür,
ein prächtiger Landauer mit Kutscher und Bedienten in auffallend reicher Livree. Der Diener öffnete seinem Gebieter ehrerbietig den Wagenschlag, und dieser nahm Anlaß, ihm zuzuflüstern:
„Ich bedauere es nicht, Madame Disney einen Besuch abgestattet zu haben, Denn ich habe mit Tollart eine lange Unterredung gehabt und wichtige Aufklärungen erhallen."
22. Kapitel.
Vaterliebe.
In dem Salon der Madame Disney konnte man den stattlichen Greis mit vollem Recht für einen Nabob halten. Wenn jedoch einer der Gäste Arabellas ihn im Grand-Hotel tn vertraulicher Unterhaltung mit feinem Diener belauscht hätte, würde er seine Nationalität sehr in Zweifel gezogen haben. Der fremdartige Accent, den der Indier im Gespräch affeftirte, war verschwunden, ja, er drückte sich jetzt sogar mit voller Geläufigkeit in der französischen Sprache aus. Die Liebe eines Vaters für feinen Sohn mar es, die den früheren Agenten und den geschicktesten aller französischen Geheimpolizisten zum Nabob von Bahour umgewandelt hatte.
Entschlossen, bis auf den letzten Augenblick thä- tig zu fein, um die Unschuld seines Sohnes zu beweisen, war er zu der Einsicht gelangt, daß e$