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Montag, den 27. April 1885.

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O Zur kirchenpolitischen Lage in Preußen.

Die Verhandlungen des preußischen Abgeordne­tenhauses über die kirchenpolitischen Anträge des Centrums haben nach verschiedener Richtung klä­rend gewirkt. Das ist ein Erfolg, wenn auch das Resultat der Abstimmung ein ungünstiges war, woran man im Centrum kaum gezweifelt hat. Klarheit der Situation, scharfe Abgrenzung der Stellungen, das sind unschützbare Vortheile in jedem Kampfe. Die hin und wieder auftretenden Gerüchte über aussichtsvolle Verhandlungen zwischen Rom und Berlin, namentlich die neuerlichen Mel­dungen über eine nahe bevorstehende Einigung be­treffs der Wiederbesetzung des Kölner und Posener erzbischöflichen Stuhles, die glattzüngigen Sympathie­versicherungen konservativer Zeitungen und Politi­ker, die nationalliberalen Versuche, das Volk glau­ben zu machen, es herrsche der schönste Friede mit der katholischen Kirche, als handle es sich nur um sogenannte ultramontane Hetzereien, endlich die immer wiederkehrenden unverbindlichen Versicherun­gen der Regierungsvertreter und der offiziösen Presse über das angeblich s» groß»

des Staates gegenüber den Katholiken, — alle diese Umstände dienen dazu, in nichtkatholischen Kreisen die Erkenntniß der thatsächlichen Lage zu trüben und selbst leichtgläubige Katholiken allmäh­lich in Friedensdusel einzulullen. Deshalb war auch jetzt wieder die Verhandlung der Beschwerden der Katholiken im Rahmen der beiden Windthorst'schen Anträge geradezu eine Rothwendigkeit, umsomehr, da der Landtag demnächst zu Ende geht, ohne in dieser Session auch nur die geringste Besierung der kirchenpolitischen Verhältnisse erzielt oder auch nur versucht zu haben, und da die im Herbste be­vorstehenden Neuwahlen eine klare Stellung der Parteien zu der wichtigsten Lebensfrage der katho- lffchen Wähler wünschen lassen. Mit den honig­süßen, heuchlerischen Phrasen der Einen und den unehrenhaften Entstellungen und Versicherungen der

Q) Maske gegen Maske.

Roman von A. Werner.

„Freilich war es der angesehenen Familie, mit welcher Sie sich zu verbinden, im Begriff standen, unbekannt, daß Sie der Sohn eines alten Geheim­agenten der Polizei sind. Sie hatten also ein Interesse daran, ein Beweisstück zu vernichten, das an die Vergangenheit Ihres Vaters erinnerte. Man kann Ihnen jedoch darauf erwidern, daß es nicht ersichtlich ist, wie die Karte jemals u die Hände der Madame Romont oder deren Fräulein Tochter hätte gelangen sollen. Uebrigens haben die Polizisten Sie deutlich erkannt. Der eine der beiden hat der vom Gericht an ihn erlaffenen Citation nicht Folge geleistet, derjenige nämlich, welcher augenscheinlich, — wenn es gleich nicht nachzuweisen gewesen ist, — dem Taubstummen zur Flucht verholfen hat. Aber fein Ches wird verhört werden und andere Zeugen werden den Beweis liefern, daß Sie mehr als einmal die er­mordete Dame besucht haben. Gerichtsdiener, nehmen Sie jene Gipsabdrücke vom Tische und stellen Sie dieselben auf den Fußboden," fügte der Präsident hinzu.

Dann wandte er sich an die Jury:

Anderen ist den Katholiken nicht gedient, sie wol­len endlich Thaten sehen, sie wollen Besserung der unleidlichen kirchlichen Zustände, und wenn diese von dem heurigen Landtage nicht zu erreichen sind, so wollen sie vor den Wahlen genau wiffen, von wem sie eine wohlwollende Behandlung ihrer Beschwerden zu erwarten haben, und von wem nicht. Wenn es daher auch dem Centrum und seinen Führern kaum zweifelhaft sein konnte, daß die mittelparteiliche Regierungsmehrheit ihre An­träge niederstimmen würde, so mußten sie doch zur Diskussion und Entscheidung gebracht werden, als Gradmeffer für die Gesinnung der Regierung und der Parteien. Die deutschen Katholiken werden die Sprache der Abstimmung vom 22. April ver­stehen ; keine Phrase hilft über die verständliche Thatsache hinweg, daß in Preußen eine Mehrheit von 169 gegen 127 Stimmen beschloffen hat, daß auch fernerhin das Meffelesen und Sakramente­spenden in Preußen, also rein kirchliche Handlun­gen, unter Umständen strafbar sein sollen, daß so­dann das Sperrgesetz, das gehässigste aller Kultur­kampfgesetze, in der Erzdiözese Posen-Gnesen auch in Zukunft fortbestehen soll. Die Straffreiheit rein kirchlicher Handlungen ist eine der ersten Forde­rungen, welche man an jeden Kulturstaat stellen tarnt; sie soll nach dem Willen der Regierung und der Mehrheit des Abgeordnetenhauses in Preußen auch fernerhin verweigert werden. Und das Sperr­gesetz, ein Gesetz, welches, wie der Abg. Freiherr v. Schorlemer-Alst bemerkte, an die traurige Eigen- schccse nppoatrt. spjn>> für (Selb hinru»

geben, als dessen Zweck der Abg. B'Menbach Die Korruption und als dessen einziges Uebel derselbe Abgeordnete den Hunger bezeichnete, soll für die von der Regierung mit geradezu abergläubischer Furcht behandelten polnischen Gebietstheile seine Geltung behalten, ja es soll überhaupt für den ganzen Staat konservirt werden, damit man es ge­gebenen Falls wieder in seiner ganzen Härte in Anwendung bringen kann. (Schluß folgt.)

Deutsches Reich.

Berlin, 26. April.

• Das Präsidium des Abgeordnetenhauses hat folgenden Geschäfts plan in Aussicht genommen: Montag und Dienstag sollen keine Sitzungen statt- finden, vielmehr den Fraktionen zur' Vorderathung

„Meine Herren," sagte er, „diese Abvrücke sind aus dem frischen Schnee gewonnen, welcher den Boden des Pavillonhofes bedeckte. Die beiden ersten sind diejenigen, der Fußspuren des Taub­stummen, der den Koffer trug, und seines Be­gleiters. Der dritte Abdruck reproducirt genau die Spuren des Mannes, welcher am Tage nach dem Verbrechen gegen Mitternacht in den Pavillon eintrat. Die Spuren der ersten Nacht erschienen anfangs unerklärlich, denn sie gingen alle in der Richtung nach dem Pavillon, was voraussetzen ließ, daß man nicht hinausgegangen war. Es ist indeß in der Folge erwiesen, daß der Mörder und sein Complice, der Taubstumme, die Vorsicht ge­zeigt haben rückwärts zu gehen. Die Vorsicht hat der Mörder am folgenden Tage nicht zur Anwen^ düng bringen können, da er eiligst entfliehen mußte. Angeklagter, treten Sie hierher und stellen Sie Ihren rechten Fuß in die beiden Gipsabdrücke, die der Gerichtsdiener Ihnen zeigen wrrd."

20. Kapitel.

Das Urtheil der Geschworenen.

Ferrand Lebrun verließ ohne Zögern die An­klagebank und begab sich nach der ihm bezeichneten Stelle. Ihm folgte die allgemeine Neugierde. Der Nabob, welcher den Debatten mit lebhaftem

des Huene'schen Antrages Zeit gelassen werden; der Mittwoch wird als Schwerinstag festgehalten für Anträge und Petitionen; am Donnerstag würde dann die zweite Lesung des Huene'schen Verwen­dungsgesetzes beginnen, welches den Rest der Woche ausfüllen dürfte. Alsdann beginnt das Herrenhaus (vom 1. Mai an) in Thätigkeit zu treten. Von der Behandlung des Schnllehrerpensions- und des Verwendungsgesetzes in der 1. Kammer hängt die weitere Dauer der Session ab, da das Abgeord­netenhaus etwa nach Schluß der kommenden Woche nichts mehr zu thun haben wird. Jedenfalls darf man annehmen, daß vor Mitte Mai die^Sesston beendet sein wird.

* In der gestrigen Reichstagssitzung wurde zunächst über einen Antrag der Abgg. Ausfeld und Gen. verhandelt, welcher im Anschluß an die vom Bundesrath zum Zollsperrgesetz erlaffenen Aus­führungsbestimmung eine Ergänzung des Sperr­gesetzes bezweckt. In der Kommffsion, der dieser Antrag überwiesen worden war, ist eine Ergänzung dahin einstimmig beschlossen worden, daß neben öffentlichen Urkunden und Zeugen auch alle in der deutschen Civilprozeßordnung zulässigen Beweis­mittel bei den durch das Sperrgesetz geforderten Nachweisen zulässig sein sollen, und daß im Inter­esse von West- und Süddeutschland alle Waaren zu den alten Zollsätzen auch über Häfen des Zoll­auslandes (z. B. über Antwerpen und Rotterdam) eingeführt werden können, wenn die Einfuhr auf Grund von Verträgen' erfolgt, welche vor dem .15. Januar d. I. abgeschliÄen worden sind. öta2l9icUviUi ü. «.H «im? .••«£'—;.*■

Ergänzungen einverstanden, und erklärte zugleich, daß es dem Bundesrath bei dem Erlaß der Aus­führungsverordnung fern gelegen habe, etwas zu beschließen, was mit der Absicht des Gesetzes nicht im Einklang stehe. Das Haus stimmte den Kom­missionsanträgen zu. Hierauf wurde die Spezial­debatte Über die Zollnovelle bei der Position „Seide und Seidenwaaren" fortgesetzt. Den Zoll auf Nähseide beantragt die Zollkommission von 100 auf 200 M. zu erhöhen, während ein Antrag der Abgg. Marbe und Gen. einen Zoll von 300 Mark vorschlägt. Letzterer Antrag wurde abgelehnt und der Kommissionsantrag angenommen. Der Reichs­tag mußte im weiteren Verlaufe der Zoll-Debatte wegen Beschlußunfähigkeit die Sitzung abbrechen. Als nämlich über die geschäftliche Behandlung des

Jntereffe gefolgt war, erhob sich, um die Probe bester in Augenschein nehmen zu können.

„Dieser breite Eindruck, meine Herren Richter", erläuterte der Präsident, „rührt von dem Taub- stummen her. Den andern, bedeutend kleineren, hat der Mann zurückgelassen, welcher ihn be­gleitete. Herr Lebrun versuchen Sie!"

Der Angeklagte stellte seinen rechten Fuß in dm Gipsabdruck, der indeß demselben einen viel zu freien Spielraum ließ, um als Modell dienen zu können, Das Publikum fällte leise ein günstiges Urtheil über den Angeklagten.

„Pasten Sie jetzt den andern an," wiederholte der Präsident.

Diesmal paßte die Form, als wenn sie nach seinem Fuße angemeffen wäre.

„Ich bitte zu erwägen," bemerkte der Ober­staatsanwalt, jetzt anstatt des Präsidenten das Wort ergreifend, „daß die Spuren im Betreff ihrer Dimensionen wesentlich von einander ab» weichen können, je nachdem man schneller oder langsamer sich bewegt. In der ersten Nacht ließ der Verbrecher sich Zeit, in Der zweiten entfloh er."

„Und ich konstatire," versetzte der Vertheidiger, „daß ein sehr bemerkbarer Unterschied zwischen diesen beiden Schnee-Eindrücken besteht. Sie kön-