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Fuldaer

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* Im Abgeordnetenhause

hielt der Centrumsabgeordnete Biesen dach am Mittwoch den 22. ds. zu den Windthorst'schen Anträgen auf Aushebung des Sperrgesetzes sowie auf Freigebung des Messelesens und Sakramente- spendens folgende fur^e aber vortreffliche Rede:

„M. H.! Recht sonderbare Früchte hat der Kulturkampf gezeitigt. Unbegreiflich ist nach meiner Ansicht das Sperrgesetz, unbegreiflich ist die Haltung der Regierung unserem Anträge gegenüber; aber am unbegreiflichsten erscheint es mir, daß nicht von allen Seiten des hohen Hauses dieses Gesetz perhorrescirt und unserm Anträge zugestimmt wird. Die Erklärung des Herrn Ministers ist leider für uns in gewisser Beziehung deutlich gewesen ; ich vermisse aber eine Aufklärung über einen Punkt, welchen der Herr Kollege Windthorst berührt hat. Der Herr Minister hat darüber geschwiegen, wie nach seiner Ansicht die Sache steht in Betreff einer eventuellen er­neuten Einstellung der Staatsleistungen in denjenigen Diözesen, in welchen die Sperre jetzt aufgehoben worden ist. Ich bitte meinerseits — und ich glaube, im Sinne der ganzen Fraktion zu sprechen, wenn ich den Herrn Minister bitte, auch in der Beziehung uns eine bestimmte Erklärung zukommen lassen zu wollen. Das Sperrgesetz ist meines Erachten« das dunkelste Blatt im Gesetzescodex des preußischen Staates. (Sehr richtig!) Im römischen Rechtssystem findet sich der Satz: erit lex jueta et honesta. Aber ein Gesetz, welches aus tiefer, gründlicher Menschen­verachtung diktirt worden ist, ein Gesetz, dessen Zweck ein- Masfencorruption ist, ein Gesetz, dessen einziger Hebel der Hunger ist, ist keine lex justa und auch keine lex honesta, sondern eine lex injusta und eine lex inhonesta. (Sehr richtig!) Daß das Sperrgesetz keinen Erfolg ge­habt und gründlich Fiasco gemacht hat, wird auch dem -nragirtest-n Kulturkämpfer einleuchtend sein. Die muster­hafte Haltung des katholischen Volkes, die Opferwilligkeit sondergleichen in allen Gemeinden und die Gesinnungs­treue des katholischen Klerus haben bewiesen, daß die Väter dieses Gesetzes in der Beurtheilung sich gründlich geirrt haben. Ein Gesetz aber, welches keinen Erfolg hat, und keinen Erfolg haben kann, muß meines Erachtens so rasch wie möglich aufgehoben werden; denn ein solches Gesetz wird zum Spott, und gerade diejenigen, welche die Autorität des Staates hochschätzen, müßten meines Er­achtens alle Veranlassung nehmen, mit uns für die Auf­hebung eines solchen Gesetzes stimmen. Es ist in der Periode des Kulturkampfes viel die R-de gewesen von dem Rechtsbewußtsein des Tolles. Ein Gesetz, welches auf Achtung Anspruch machen will, muß aus dem Rechts- bewußlsein des Volkes hervorgehen. Das Sperrgesetz steht aber mit dem Rechtsbewußtsein des Volkes in diametralstem Gegensatz. Die sämmtlichen Leistungen, um die es sich untergebens handelt, sind keine Leistungen merae facul- tatis, welche der Staat aus purem Wohlwollen leistet; sie sind vielmehr ein theilweiser Ersatz des hundertfach werthvollen Kirchengutes, (Sehr richtig! im Centrum), ein Ersatz, der concordatSmäßig, also vertragsmäßig zuge­standen ist. So sehr hat der Staat diese Leistungen seinerseits als Verpflichtung anerkannt, das er die hypo­

thekarische Eintragung seiner Leistungen auf die Staat­waldung wiederholt versprochen hat. Hierdurch — und das bitte ich festzuhalten für Ihre Entscheidung bei der Abstimmung — haben diese Leistungen eine rein civil- rechtliche Natur angenommen; dadurch, daß der Staat sein Versprechen der hypothekarischen Eintragung nicht gehalten hat, ist ihnen der civilrechtliche Charakter nicht genommen worden. (Sehr richtig!) Ein anderer Theil der Leistungen beruht auf onerofen, zweiseitigen Rechts­geschäften, auf Kauf, Tausch, Vergleich; er beruht endlich vielfach auf rechtskräftigen Entscheidungen. Nun frage ich die Juristen dieses hohen Hauses: wie wollen Sie es rechtfertigen, wie wollen Sie es mit dem Rechtsbewußtsein und mit dem Artikel 10 der Verfassung, welcher die Strafe der Vermögenseinziehung ausschließt, in Einklang bringen, daß der eine Contrahent, der die Gegenleistung hinter sich hat und hinter sich hält, seinerseits die Zah­lungen einslellt und seinerseits die Gegenleistungen ver­weigert? Das ist kein Recht, sondern ein himmelschreiendes Unrecht. (Sehr wahr!) Es ist juristisch zu rechtfertigen, daß im Falle eines Krieges der Staat dem anderen Staate gegenüber seine Leistungen und zwar auch seine civilrechtlichen Leistungen den Bürgern des anderen Staates gegenüber einstellt ; — aber, meine Herren, daß der Staat dazu übergeht, ein jus bellicmn seinen eigenen Unterthanen gegenüber zu proklamiren, das ist eine hor- rible Erfindung der Neuzeit, die kein Analogon findet in der Rechtsgeschichte der civilisirten Völker. (Sehr richtig!) Hierzu kommt, daß der Staat generell seine Leistungen einstellt, daß er das Unrecht walten läßt über Gerechte und Ungerechte. Es ist ein Exiom für jede Strafrechts­pflege: nulla poena eine crimine, es giebt keine Strafe und kann keine Strafe geben, ohne ein vorhergegangenes Vergehen. Hier aber, meine Herren, werden durch das Sperrgesetz bekanntlich Personen getroffen, die niemals mit dem Gesetz und auch nicht mit den Maigesetzen in Konflikt gerathen sind. Dem Mörder, dem Dieb, dem Meineidigen und Fälscher gegenüber stellt der Staat seine Leistungen, die auf einem civilrechtlichen Titel beruhen, nicht ein; selbst dem Sozialvemokraten gegenüber, der die Grundlagen des Staates leugnet und zu jeder Zeit bereit ist, aktiv in dieser Richtung vorzugehen, kann der Staat seine civilrechtlichen Verbindlichkeiten nicht verweigern. (Hört!) Aber dem katholischen Klerus gegenüber hat der Staat seine Verbindungen generell eingestellt. Ich sagte eßen, daß das Verfahren des preußischen Staates kein Analogon habe in der Rechts­geschichte civilisirter Völker. Nur ein Vorgang könnte mög­licherweise im Vergleich gezogen werden, nämlich ein Vor­gang während der französischen Revolution; aber selbst die Männer der Revolution gingen nicht so weit, wie der preu­ßische Staat gegangen ist; sie stellten nur die Staatspen­sionen ein. Ich will nur zwei kurz- charakteristische Bemer­kungen anziehen, die in den damaligen Debatten gefallen sind. Ein Staatsbifchof Fauchet, welcher für die Sperr­stimmte, schloß mit dem Anträge: „allen Unbeeideten ohne Unterschied die durch das G-s-tz ihnen zugesicherte Pension zu entziehen." Man hänge ihnen — so führt der genannte Herr aus — nur den Brodkorb etwas höher, der Hunger wird sie alsdann schon zur Besinnung bringen; denn nur durch Fasten kann der Dämon des Fanatismus ausgetrie­

ben werden. Diesen Voltsverführern gegenüber wäre eine sentimentale Toleranz übel angebracht! Mancher Kultur­kämpfer wird sich durch di-se Worte angeheimelt fühlrn, aber hören Sie, was ein anderer Staatsbischof entgegen­hält. Der Staatsbischof Torne erklärt, daß er zwar mit dem Prinzip des Antrcches einverstanden sei, doch wolle er diese Maßregel nur auf die wirklich Schuldigen angewen­det wissen; jeder Strafe, rief er aus, muß doch ein Ver­gehen vorausgegangen sein. Wenn Sie aber blindlings und ohne Unterschied den Unschuldigen mit dem Schuldigen treffen, so begehen Sie eine ganz unerhörte Barbarei, eine Massenproscription ä la Sulla und diese würde für unsere Gesetzgebung und unser Land eine ewig unauslöschliche Schande bleiben. Meines Erachtens treffen diese Worte auch heute noch zu, wo der preußische Staat Leistungen einstellt, die auf civilrechtlicher Basis beruhen, Leistungen einstellt Personen gegenüber, die schon durch ihr hohes Alter niemals in die Lage kommen können, mit den Maigesetzen in Konflikt ;u g-rathen. Wir wiederholen diese Worte und hoffen, daß Sie uns Helsen, das Sperrgesetz, welches wahr­lich unserem Gesetzescodex nicht zur Zierde gereicht, aus der Welt zu schaffen. Sollten aber die Würfel anders fal­len, so trösten wir uns mit dem Worte, das ein anderer damaliger Kulturkämpfer während der Debatte über die Einstellung der Leistungen gesprochen hat. Als der Antrag durchgezangen war, die Staatspensionen zu sperren, er­klärte der damalige Kulturkämpser Mirabeau: Uns ist der Vortheil geblieben. Ihnen aber, dem französischen Klerus, ist die Ehre geblieben. Ja, wenn unser Antrag abgelehnt wird, das katholische Volk wird sicher sein, daß ihm und dem Klerus die Ehre geblieben ist." (Bravo im Centrum und bei den Polen.)

Deutsches Reich.

Berlin, 23. April.

* Im Reichstage wurde die Spezialdebatte über die Zollnovelle beim Nähfädenzoll fortgesetzt. Derselbe soll nach der Regierungsvorlage von 70 auf 120 Mk. erhöht werden, während der sozial­demokratische Abgeordnete Singer beantragt, es bei dem bisherigen Zollsatz zu belassen. Es knüpft sich hieran eine längere Debatte, in welcher die Abag. Singer, Löwe, Penzin die Zollerhöhung im Inter­esse der davon hart betroffenen Näherinnen be­kämpfen, während die Abgg. Grab und Gehlert und Bundeskommiffar Schraut für die Zollerhöhung behufs Abwehr der englischen Konkurrenz eintreten. Die Debatte über Erhöhung des Nähfadenzolles von 70 auf 120 Mk. füllte die ganze Sitzung aus. Vom Centrum erklärte Abg. Dr. Frhr. v. Hert- ling, daß der gegen diese Zollerhöhung entfalteten Agitation die tatsächliche Basis fehle, und daß daher das Centrum für die Erhöhung stimmen werde. Unter Hinweis auf das vom Centrum ein­gebrachte Arbeiterschutzgesetz forderte Redner die

2) Maske gegen Maske.

Roman von A. W-rn-r.

„Pergon," unterbrach ihn Herr Lebrun, „willst Du mir ohne Vorbehalt dienen? Fühlst Du denn Muth in Dir, Alles zu wagen, um das uns vor­gesteckte Ziel zu erreichen?"

„Von ganzer Seele. Herr Lebrun, wenn ich mich hinsichtlich des Geschicks meiner Ktnder be­ruhigen kann —"

„Ich verspreche Dir, dieselben einer braven Frau in Obhut zu geben, die für sie mit liebevollem Gemüth sorgen wird."

„O, dann bin ich der Ihrige mit Leib und Seele! Bernard ist mein Freund und kann mir manchen nützlichen Rath ertheilen. Was übrigens die Drohung des Polizeidrreklors betrifft, so bin ich nur dann straffällig, wenn man mich auf der Thal ertappt, und ich lasie mich nicht so leicht fangen."

„Laß' Dir der Polizei wegen keine grauen Haare wachsen, mein guter Freund. Jetzt wollen wir uns reisefertig machet,."

„Auf längere Zeit?"

„Ich weiß es nicht."

„Wobin gehen wir?"

„Du sagtest mir vorhin, daß Du bereit seiest, mir mit Leib und Seele zu dienen. Wer in mei­nem Dienste steht, muß mir blindlings gehorchen. Zaghaftigkeit ist in meinen Augen schlimmer, als eine offene Feindschaft."

„Sie haben Recht, Herr Lebrun. Die Fragen entschlüpften mir unbesonnen. Gewiß, sie sollen nicht wiederholt werden, — und ich werde Ihnen bis an's Ende der Welt folgen, wenn es nöthig wäre."

„Ich habe noch keinen eigentlichen Plan ent­worfen und weiß es bis jetzt ebenso wenig, wie Du, ob ich mich nach England oder Deutschland begebe, um Beweise zu finden, die Anklage zu vernichten und den Schuldigen zu ermitteln: oder ob ich mich ii Paris verbergen werde, um dort, wenn der günstige Augenblick sich zeigt, Stirn gegen Stirn, Auge in Auge zu kämpfen. Das aber weiß ich, daß mein Sohn unschuldig ist! Doch jetzt müssen wir uns trennen; es ist über­haupt nicht der Klugheit angemeffen, daß man uns zusammen antreffe. Komm' heute Abend um zehn Uhr zu mir, dann werde ich Dir eröff­nen, was Du zu thun hast."

So schieden sie, aber von diesem Augenblick an war der Kampf auf allen Punkten aufgenommen.

Von Ferranv's Unschuld überzeugt, war der un­glückliche Vater bereit, Alles, selbst fein Leben, für seinen Sohn zu opfern. .

19. Kapitel.

Die Gerichtsverhandlung.

Drei Monate waren verfloffen. Drei Monate sind für Paris ein Jahrhundert. In drei Mo­naten vergißt ein Pariser Kind Alles, sogar eine Revolution. Die Pique-Dame aus der Straße l'Alouette, welche anfangs Januar vierzehn Tage lang die Gesammteinwohnerschast der lebensfrohen Hauptstadt in Athem gehalten hatte, war bei'm Beginn des Frühlings eine alte Geschichte ge­worben. Ein Verbrechen jagt das andere und in Paris feiern die Verbrecher nicht.

Inzwischen halten die Untersuchungsrichter, un­terstützt durch die Einsicht und Klugheit der Herrn Tollart, ihre Vorarbeiten beendigt und die Akten an das Hauptgericht gesandt, welches die Ver­handlung auf den letzten April festsetzte.

An diesem Tage, der vom schönsten Frühlings­wetter begünstigt war, strömte eine zahllose Menge in den Gerichtssaal. Alle Klaffen der Gesellschaft waren daselbst vertreten und selbst an Fremden war fein Mangel, so daß der geräumige Saal bald bis auf den kleinsten Winkel angefüllt war.