Einzelbild herunterladen
 

JVg 87.

Sonnabend, den 18. April

1885

Fuldaer SB Jeitung.

Erstes Blatt

(24

Karte vor zwanzig Jahren ausgestellt worden ist und daß Pergon sich dessen ganz genau ent- sinnt, daß die Karte, welche der Mann mit dem Shawl ihm vorzeigte, eine ältere Form hatte."

„Pergon ist gewiß eine biedere Persönlichkeit, aber, wie Sie wissen, etwas kurzsichtig, so das ein Jrrtbum in dieser Beziehung leicht denkbar ist."

„Ich trete Ihrer Ansicht in keiner Weise ent­gegen und beschränke mich darauf, Die günstigen und ungünstigen Chancen zu ermitteln. So ist zum Beispiel die poesievolle Geschichte, welche Ihr Sohn Ihnen erzählt hat, zwar glaubwürdig, immerhin aber wird sie schwer zu beweisen fein."

„Wie so? Man kann ja nur einfach nach Heidel- berg schreiben."

„Gut; ich bezweifle indeß, daß die frühere Ge- lieble Ihres Sohnes dieses Verhältniß einem Richter gegenüber einräumen wird."

„Das wird sich finden. Vorläufig ist der Taubstumme als Hauptentlastungszeuge anzu- fehen."

„Der Ansicht bin ich auch, besonders nach der Unterredung mit Ihrem Sohn. Doch halt! -- Ta kommt Tollart, der uns in dieser Sache seinen Rath ertheilen kann."

Der Polizeiagent war leise eingetreten, er be-

Q) Maske gegen Maske.

Roman von A. Werner.

würden sie das Prinzip preisgeben und dann viel­leicht nachher, in der Praxis, die furchtbarsten Schläge bekommen. Es wäre doch sehr leicht möglich, es ist das auch schon gesagt worden: „Falk kann wieder kommen", — wenn auch nicht derselbe Mann, so doch einer von seinem Geiste." Die Kirche, die nun ein für alle Mal die Freiheit haben muß, ihre Diener selbst zu erziehen und zu bilden, muß ihre Seminare so besitzen, wie das Konzil von Trient dies vorschreibt; es handelt sich hier für jeden Diözesanbischof sogar um eine Gewisiensfrage. ,Consulat conscientiae suae‘ drückt sich in Bezug hierauf Gregor XVI. aus. Auch der Staat sollte und dürfte sich solcher Er- kenntniß nicht verschließen."

Es liegt die kirchliche Vorbildung des Klerus überdies im selbsteigensten Jnteresie des Staates. Angesichts der durch die Reformation religiös ge­spalteten deutschen Ration liegt nichts näher, als daß jeder der beiden christlichen Konfessionen diejenige Freiheit eingeräumt werde, welche sie zur Entfaltung ihrer eigenthümlichen Kräfte be­fähigt, damit sie wenigstens in der Möglichkeit sich befinde, alle zu weitern Trennungen und Ab­zweigungen hinneigenden Einzelglieder zur Einheit ihres Organismus heranzuziehen und darin zu bewahren. An erster Stelle muß sich aber die Freiheit der privilegirteu Konfessionen auf die Vor- bildung der Diener dieser Kirchen beziehen. So wird, wie ein moderner Staatsmann sehr rich­tig gesagt hat, neben der äußern auch die innere nationale Einheit erhalten und gekräftigt. Auch wird dadurch innerhalb der christlichen Konfessionen der deutschen Ration eine gewisse innere Zufriedm- heit und Befriedigung sich einstellen, welche ihrer­seits hinwiederum nach außen hin das Achtung gebietende Bild Innern Glückes und Friedens reflektirt. Letzteres rechnen wir zu der Würde und dem Glanze einer Ration in ihren Welt- stellung. In geistiger freier Mitwerbung sollten also die Konfessionen um die Seelen ringen und sich wohl hüten, unter dem Vorwande nationaler Einigung eine Konfession zu unterdrücken. Richt blos die deutsche Ration als solche, insbesondere haben die Regierungen selbst in Preußen- Deutschland ein ganz spezielles Interesse an der kirchlichen Vorbildung des Klerus. Vor nicht lan­ger Zeit, so schreibt hierüber Irenäus Themistor, hat ein deutscher Diplomat die Bemerkung gemacht:

Ihr Abschied war kurz, denn Herr Lebrun wünschte sich schleunigst mit dem Polizeidirector zu besprechen, welcher, wie er wähnte, ihm günstig ge- stimmt war. Ec ward deßwegen ein wenig weder- geschlagen, als dieser ihn in seinem Arbeitszimmer folgendermaßen anredete:

„Mein weither Herr Lebrun, ich verhehle Ihnen nicht, daß ich, nachdem ich die Unterredung mit Ihrem Sohne angehört, nicht klüger geworden bin als zuvor. Sein ganzes Benehmen, wie auch feine Erklärungen, stellen ihn, ich gestehe es offen, allerdings in ein günstigeres Licht, aber seine Schuld keineswegs außer Zweifel. Ueberdies ist ihm unbedachtsamer Weise ein schwerwiegendes Geständniß entschlüpft."

„Sie meinen die Polizeikarte, die er bei mir gefunden hat? Er hat sich derselben ja nicht bedienen können, da er sie sofort verbrannt hat."

„So sagt er; ich bin aber nicht gehalten, diese Ausrede zu glauben. Ueberdies ist dabei der fatale Umstand zu berücksichtigen, daß Ihre

Inserat«: Die einspaltige Zeile oder deren Raum 15 Pfg., sog. Platzannoncen 10 Pfg.; bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.__

□ Staatsinteresse u«d die kirchliche Vorbildung des Klerus.

Die „Motive" zu den Gesetzentwürfen, aus de­nen die unglückselige Maigesetzgebung erwuchs, sprechen wiederholt von den „Hoheitsrechten", den „Allgemeinen Hoheitsrechten", der „Oberaufsicht", „dem oberhoheitlichen Aufsichtsrecht des Staates", nehmen also für den Staat Hoheitsrechte, nament­lich ein Aufsichtsrecht über die Kirche in Anspruch. Ein solcher Anspruch ist für jeden, der den ka­tholischen Katechismus kennt, von vornherein aus­geschloffen, er ;ft eben in jeder Beziehung unbe­gründet. Die Kircke als die von ihrem göttlichen Stifter eingesetzte Heilsanstalt zur Vorbereitung der Seelen auf das Reich Gottes, hat ihre Ein­richtung und ihre Aufgaben durchaus nicht aus Menschenhänden, sondern vom hl. Geiste empfan­gen und kann über die Erfüllung ihrer Aufgaben von keiner Weltmacht Belehrung und Anweisung annehmen. Sie läßt sich von dem für alle Zeiten von dem Sohne Gottes angewiesenen Wege durch menschli l e Veranstaltungen nicht abwenden, erkennt deshalb auch Befehle, Gesetze, Verfaffungen, welche sie an ihrer Mission hindern, nicht als verbindend an. Was insbesondere die vom Staate bean­spruchte Aufsicht über die Seminare (resp. das Hineinregieren in diese Anstalten) angeht, so ist die dem Staate wirklich zustehende Aufsicht auf diejenige beschränkt, die von ihr vor den niaige- setzlichen Bestimmungen ausgeübt wurde, auf die Baupolizei, Sanitätspolizei und Feuerpolizei. Die maigesetzlichen Bestimmungen räumen dem Staate Aufsicht aus einem Gebiete ein, das ihn ganz und gar nichts angeht. Der Minister sprach kürzlich von Wiedereröffnung der „praktifchen Seminare", die er angestrebt habe, ohne zu einem Resultate gelangt zu sein. Darauf antwortete Freiherr von Schorlemer wie folgt: „Der Herr Minister sagt: jo, wenn die Bischöfe seine Ansicht theilten, dann würde es gehen. Einmal kennen wir diese Ansicht nicht; aber ich möchte auch fragen: Welche Ga­rantie ist vorhanden, daß diese Ansicht, die viel­leicht in milderer Weise der Herr Kultusminister hat, eine dauernde ist? (Sehr richtig! im Centrum). Würden die Bischöfe darauf eingehen und darauf­hin ein praktisches Seminar wieder eröffnen, so

„Es ist nicht gut, wenn ein ganzes Volk eine ab­geglichene Ebene ohne gesellschaftliche Höhen ist. Und warum? Wenn ein Revolutionssturm über letztere hinfährt, so erreicht er, weil er keinen Widerstand bis zur Regierung hin findet, in un­gebrochener Kraft den Thron und wird ihm ge­fährlich." Korporative Selbstständigkeiten sind nicht nur ein Grundsatz des germanischen Staats- charaklers, sondern auch eine Forderung gesunder politischer Einsicht. Wo selbstständige Körper­schaften in einem Lande bestehen, da bricht ge­wöhnlich an diesen voranstehenden Felsen die Re­volution ihre Kraft und gelangt nicht bis an den Thron. Man hat oft gefragt, warum die letzte Revolution nicht auch England ergriffen habe, und eben so ist darauf hingewiesen worden, daß dort eine Menge Körperschaften, die sich vom Mittelalter her erhalten Haden, in die öffentliche Gewalt sich theilen. Hätte eine Revolution ihr Haupt dort erheben wollen, sie hätte die Körper­schaften alle in den Reihen des Widerstandes ge­funden. Die korporative Verfassung der Kirche, die unter allen Korporationen dem Staatswesen den stärksten und nachhaltigsten Schutz gewährt, steht und fällt mit der freien Ausübung her kirch­lichen Gewalt und Pflicht der Bischöfe, für die Heranbildung und Aussendung ihres Klerus selbst zu sorgen. Abgesehen indeffen von außergewöhn­lichen Erschütterungen, denen ein Staatswesen ausgesetzt fein kann, ist es schon im gewöhn­lichen Gange der Dinge nicht im Interesse der Regierungen, diejenigen Söhne des Landes, welche sich dem Dienste oei Kirche widme» wollen, in die Lage zu versetzen, daß sie ins Ausland reisen und dort die „kirchliche Vorbereitung", zum geist­lichen Stande suchen muffen. Gerade dies kann am wenigsten die spezifisch preußisch-nationale Ge­sinnung fördern; eher wird durch die Betrachtung der Dinge in andern Staaten, wo dem von der Kirche geforderten Seminar keine Hindernisse ent­gegengestellt werden, der Antagonismus gegen die herrschenden Tendenzen in der engern Hrimath geweckt. An eine Aenderung hierin ist nicht zu denken, so lange die preußische Regierung die geistlichen Bilvungs- und Erziehungs-Anstalten im eigenen Lande geschlossen hält. Auch im Interesse der Volkserziehnng liegt die kirchliche Heran- bildung des Klerus. Die Bildung eines tüchtigen Volkes hängt vom Grade seiner Aufopferung und grüßte Herrn Lebrun mit einer Höflichkeit, die an Ehrerbietung streifte, während der unglückliche Vater sich mit einer Art von Verzweiflung an den letzten Strohhalm anklammerte, welchen ihm eine Con- frontation de« Taubstummen mit seinem Sohne darbot.

„Ich habe das Mißgeschick, welches Sie ge­troffen, vernommen, nahm Tollart, nach der Be­grüßung Lebrun's, das Wort, „und bitte ich Sie, versichert zu sein, daß ich den lebhaftesten Antheil an Ihrem Schmerz nehme. Wenn die Behörde mir die Egre erweisen sollte, die traurige Gericht­sache zu verfolgen, so nehmen Sie die Versicherung hin, daß ich mich bemühen werde, ohne dadurch meine Pflicht zu versäumen, die Unschuld Ihres Sohnes darzuthun."

Der Greis dankte ihm tiefergriffen.

„Sie hatten Recht, zu Ihrem Sohne zu sagen, daß Jedermann hier auf Ihrer Seite wäre," er­griff der Polizeidirector das Wort. „Wohlan, Herr Tollart, es gilt jetzt, unserm alten bewährten Freunde dies durch die That zu beroeifen. Vor Allem entsteht hier die Frage, wann, wie und wo wir den Angeklagten mit dem Stummen zusammen­führen sollen? Sie werden die Wichtigkeit dieser Beweisführung begreifen."