1885
Montag, den 13. April
Fuldaer I
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Irenäus Themistor mit Recht: Dieser Einwand möchte berechtigt erscheinen, wenn es sich darum handelte, ob die Kirche selbst ihre Gesetzgebung ändern sollte oder nicht. Denn Disziplinarvorschriften, im Gegensatz zu dogmatischen Bestimmungen, können vom kirchlichen Gesetzgeber geändert werden- Friedemann betrachtet die Sache aber nicht von diesem Standpunkte aus, sondern stellt sich — und zwar mit Recht — auf den des kirchlichen Unterthanen, welcher die bestehenden Gesetze zu befolgen hat; er spricht nämlich von „Befolgung" kirchlicher Gesetze, welcher man durch Beobachtung ihres „Geistes" genüge. Nimmt Friedemann aber einmal den Standpunkt des Unterthanen, nicht den des Gesetzgebers ein, dann scheint es doch in der That sehr bedenklich, sowohl für einen Juristen, als für einen Theologen, den klaren Wortlaut des Gesetzes derart bis zu dessen „Geist" zu verflüchtigen. Oder was würde aus dem Fasten- und Abstinenzgebote, was aus dem Gebote der Sonntagsheiligung und aus so vielen anderen Disziplinarvorschriften, wenn es erlaubt wäre, so leichten Kaufes den Buchstaben der Gesetze preiszugeben und sich an das zu halten, was man den „Geist des Gesetzes" nennen möchte?
Durch das tridentinische Dekret wird eine Unterrichts- und Erziehungsanstalt verlangt, worin diejenigen, welche sich auf den priesterlichen Stand vorbereiten wollen, schon in ihrer frühen Jugend eintreten. Im ersten Satze des Dekretes schon heißt es, daß diejeuigen, welche später auf der Lehrkanzel oder als Priester am Altäre stehen sollen, nicht vorher schon die verschiedenen Irrwege des menschlichen Lebens durchlaufen haben dürfen, sondern unverdorben aus dem Schooße einer christlichen Familie in die Räume einer kirchlichen Anstalt ausgenommen werden, wo sie dort zu Geistlichen herangebildet werden. Unter dem traurigen Einflüsse der protestantischen Regierungen kam es in einzelnen Staaten Deutschlands dahin, daß sich hin und wieder sogenannte tridentinische Seminare erhoben, welche die ganz ihrem Geiste widersprechende beschränkende Bestimmung erhielten, nur noch die theologischen Kandidaten des letzten oder dritten Jahreskursus zu einer einjährigen praktischen Ausbildung für die Seelsorge aufzunehmen. Erne jammervolle Zeit war die Zeit von 1817 — 1837, da die Kirche aus den ringsum aufgehäuften Ruinen allmälig sich wieder organisirte, da sie
□ Bedeutung des Tridentiner Dekrets über die Vorbildung der Geistlichen.
(Nach Irenäus Themistor.)
Wegen seines eigenthümlichen, so ganz besondern Berufes in der menschlichen Gesellschaft bedarf der Geistliche auch einer hervorragenden und besonderen Bildung. Nothwendig weicht dieselbe in vielen Stücken von der Vorbildung ab, welche diejenigen sich verschaffen müssen, die in der menschlichen Gesellschaft eine bloß weltliche, wenn auch bedeutende Stellung einnehmen. Eine noch so gediegene weltliche Bildung, und wenn auch mit dem höchsten Grad von Wiflenschaft ausgerüstete, qualifizirt deshalb noch nicht zum geistlichen Stande. Es bedarf hier außer einer ganz besonderen wissenschaftlichen Vorbildung, einer weit wichtigern inneren Entwickelung und Ausbildung, die ihrer Natur nach sogar die wiflenschaftliche überragt. Zu jeder Zeit besaß die Kirche «igenthümliche Pflanzschulen, die für die Ausnahmestellung, die der Geistliche in Mitte der gebildeten Stände einzunehmen hat, vorbereiten und würdig machen sollten. Das Tridentiner Dekret hat jener eigenthümlichen Stellung der Geistlichen vollauf Rechnung getragen. Die Verbindlichkeit dieses Dekretes anlangend, so handelt es sich um eine strikte Disziplinarvorschrift für die ganze Kirche. Sämmtliche bezüglich der Seminaranstalt seit dem Tridentinum er» lasseneu päpstlichen Aktenstücke bestätigen dies. Eins - nur wollen wir erwähnen, den B-ri»f Pius V. an den Bischof von Gubbio. Der Papst kann sich nicht genug wundern, wie der Bischof bis dahin den Aufbau eines «Seminars in feiner Diözese hat unterlassen können und fordert ihn auf, daß er, eingedenk seiner hohen Verbindlichkeit und wohl er» wägend den Nutzen, welcher aus den Seminarien für die gesummte Kirche hervorgeht, der Vollziehung dieses Dekretes keinen längern Aufschub gestatte, da er ihm schon längst hätte nachkommen sollen. Eine gegnerische Feder Irenäus Themistor's meint trotz alledem, daß das betreffende Tridentiner Dekret allerdings eine Disziplinarvorschrift enthalte, aber eine solche, welche nicht den Anspruch in sich trage, für alle, auch für veränoerte Zeitverhäitniffe dem Buchstaben nach befolgt zu werden. Sobald die Zeitverhältniffe gewisse Modifikationen nothwendig erscheinen ließen, genüge es, sich an den Geist desselben zu halten. Darauf antwortet
sogar von katholischen Regierungen, die vom Josephinismus und Febronianismus angesteckt waren, heftig angefeindet wurde. In einer solchen Zeit sah sich die Kirche natürlich in die Unmöglichkeit versetzt, alle entgegenstehenden Hindernisse auf einmal zu beseitigen und alle Fesseln plötzlich zu brechen. Aber selbst damals erhob sie unausgesetzt ihre Stimme, protestirte gegen eine Sage, in welche man sie mit Gewalt gedrängt hatte, und forderte energisch die Errichtung der Seminarien in forma tridentina. Jammervoll vor allem war die Zeit des Frankfurter Congresses mit Allem, was dort für die oberrheinische Kirchen- provinz durch die protestantischen Staaten festgesetzt wurde. Die Staaten, welche an dem Kongresse theilnahmen, waren Württemberg, Baden, die beiden Hessen, Nassau, Frankfurt, Mecklenburg, die sächsischen Herzogthümer Oldenburg, das Für- stenthum Waldeck und Bremen und Lübeck. (In Preußen wurde durch die Bulle de salute ani- marum in der Erziehung des Klerus volle Freiheit gewährt.) Das Herz eines Katholiken muß bluten, so urtheilt Irenäus Themistor, wenn man von jenen erbärmlichen Machinationen und Ränken lieft, die damals gegen die Kirche geschmiedet wurden. Und trotz der unbeschreiblich schmerzlichen Lage, in welcher die Kirche sich damals befand, einer Lage voller Gefahren, bei welcher das Heil so vieler Seelen in Frage stand, protestirte der hl. Stuhl energisch gegen das „einjährige Seminar" und verlangte als wesentliche und unerläßliche Bedingung die Einrichtung von «Seminarien in der vom Tridentinum vorgeschriebenen Form. Auf den Vorschlag der protestantischen Staaten antwortete Consaloi mit folgendem Protest: „Der Zustand des Verfalles, in welchem der deutsche Klerus sich befindet, ist hauptsächlich dem Umstande zuzuschreiben, daß nur erwachsene Jünglinge in die Seminare aufgenommen werden ........ Der
hl. Vater, dem die Seminarien, welche die schönsten Hoffnungen der Kirche bilden, vorzüglich am Herzen liegen müssen, hält es für feine Pflicht, darauf zu bestehen, daß sie auf die von dem hl. Concil von Trient vorgeschriebene Weise eingerichtet, und daß besonders in denselben die heiligen Wissenschaften unter gänzlicher Abhängigkeit von den Bischöfen gelehrt werden. Dieses Recht kann nach katholischen Grunvjätzen von der Staatsgewalt weder gestört noch beschränkt werden........" Zur
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3 Maske gegen Maske.
Roman von A. Werner.
„Hat er sich zu einem Geständniß herbeigelassen?" fragte Herr Lebrun ängstlich.
„Nein, im Gegenlheil, er bestreitet Alles, er behauptet, die Dame nicht zu kennen und dennoch habe ich auf einem Couvert, welches in der Wohnung derselben gefunden habe, seine Handschrift erkannt. Weitere noch schlagendere Beweise habe ich in der Privatwohnung Ihres Sohnes entdeckt; aber es ist mir zu peinlich, Ihnen alle die Einzelheiten zu erläutern."
„Er ist unschuldig, das behaupte ich fest und sicher," rief Herr Lebrun mit Zuversicht, „und ich werde den Beweis führen."
„Ich wünsche es von ganzem Herzen, mein Freund, doch hege ich wenig Hoffnung, da ich meiner Sache gewiß bin, daß er es gewesen ist, welcher in der auf das Verbrechen folgenden Nacht den Pavillon besucht hat. Pergon, welcher ihn in jener Nacht angeredet und dann unbegreiflicher Weise hat entwischen lassen, Pergon, sage ich, hat ihn gestern wieder erkannt."
„Ich muß meinen Sohn sehen, mit ihm reden,
— er wird mir bei meinen Nachforschungen beistehen, denn ich kann die Hoffnung nicht aufgeben, feine «Schuldlosigkeit glänzend zu beweisen. Es wird mir doch gestattet sein, meinen Sohn zu besuchen?"
„Ja, ich habe nicht ohne Mühe diese Erlaubniß für Sie, der uns so wichtige Dienste geleistet hat, ausgewirkt. Doch muß ich bei der Unterredung zugegen sein."
„Ich danke Ihnen, mein alter Freund. In einer Stunde werde ich bei Ihnen sein."
Der PolizUdirector verabschiedete fick und der unglückliche Vater rang verzweiflungsvoll die Hände. Dann drängte er seine Thränen gewaltsam zurück, warf einen Blick in den Spiegel, um seine Gesichts- züge zu glätten und kehrte in den Salon zurück, wo Madame Romont und ihre Tochter ihn in höchster Angst erwarteten.
„Beruhigen Sie sich," sagte er ruhig; „Ferrand ist das Opfer eines Mißverständnisses geworden. Er hat sich auf mich berufen, unv da ich als ehrenwerth bekannt bin, hat der Polizeidirector die Güte gehabt, mich peifönlich zu besuchen, um mir die Sachlage mitzutheilen. Ich werde mich sogleich nach der Präfectur begeben und ich bezweifle nicht, Ihnen Ferrand alsbald zurückzuführen, — vielleicht schon diesen Abend."
Die junge Braut fiel dem Greise um den JjatS und flüsterte ihm tausend Grüße an seinen Sohn in’S Ohr.
Ihre Mutter weinte vor Freude. Herr Lebrun glaubte zwar fest an Ferrand's Unschuld, war aber keineswegs so ruhig, wie er es schien, denn er verhehlte sich nicht, welchen Kampf er, um seinen Sohn zu retten, gegen das bereits feststehende Unheil seiner Richter zu führen gezwungen sein würde.
13. Kapitel.
D er Geheimpolizist Tollart.
Herr Tollart, der nur für die Beamten und Angestellten der Polizeibehörde Tolbiac hieß, bewohnte in der Straße Godot-de-Mauroy eine Parterrewohnung, und galt für einen sehr respec- tablen Mann, der, obschon er sich für feine Rente von — beiläufig gesagt — zwanzigtausend Francs amüfirte, doch sich nie solche Extravaganzen erlaubte, daß er sich genötigt gesehen hätte, fein Kapital anzugreifen. Er hatte niemals intime Freunde, lud nie seine Zechgenossen bei sich ein, und er entfernte sich sehr häufig, ohne zu sagen, wohin er ging. Aber er bezahlte seine Spielschulden sehr prompt, und war stets mit Rath und That bei der Hand. Heber feine Herkunft