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V'JXi 81.

Sonnabend, den 11. April

1885.

Fuldaer

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Erstes Blatt.

□ Tridentiner Dekret über Vorbildung der Geistlichen.

(Nach Irenäus Themistor.)

Irenäus Themistor entwirft uns ein recht licht­volles Bild von der mittelalterlichen Uni­versität als einer Tochter der Kirche. So er­hebliche Vortheile auch der Kirche hieraus erwuch­sen, so hatten diese Hochschulen doch auch namentlich für die Bildung des Klerus ihre großen Nach­theile. Giovanni di Giovanni hat eingehend nach­gewiesen, daß durch das rasche Emporblühen der mittelalterlichen Universitäten das bewährte Insti­tut der bischöflichen Unterrichts- und Erziehungs­anstalten zum großen Schaden der Kirche allmälig zu Grunde gerichtet worden sei. Es entleerten sich mit den Jahren immer mehr die alten bischöflichen Anstalten, welche seit Einführung des Institutes des hl. Augustinus die regelmäßige und bewährte Vorbereitungsstätte für die Geistlichkeit waren. Die Päpste fuhren jedoch fort nach dem Vorgänge Papst Leo I. in einem Briefe an die Bischöfe Afrikas, zu ermahnen, daß die Bischöfe nur solche zu Prie­stern weihen sollten, welche von Jugend an unter der unmittelbaren Leitung der Kirche und in kirch­lichen Anstalten erzogen worden seien. So im 13. Jahrhundert Jnnocenz III., Gregor IX., Hono- rius IV., endlich Leo X. (1313—1521), der auf dem fünften Laleranensischen Konzil die Wiederher­stellung der Seminarieu und Erneuerung der be­reits darniederliegenden klerikalen Zucht betrieb. Für die Nothwendigkeit der Rückkehr zu dem her­gebrachten Bildungsmittel des Klerus führt Irenäus Themtstor (S. 58 u. 59) noch Aussprüche eines für unsere Kulturkämpfer gewiß unverdächtigen Zeugen in dieser Sache an, des Gelehrtesten unter den Reformatoren, Melanchthons. Die Stände der AugsburgtsÄen Konfession gestanden öffentlich, daß die alten kirchlichen Schulen Tüchtiges geleistet und daß man zu dieser Schuleinrichtung wieder zurück­kehren müsse. Der Bischof ist es, das anerkannte man an der Schwelle der neuen Zeit ebenso wie in den älteren Zeiten, welcher nach den Grund­sätzen der Kirche die ganze Vorbildung des Klerus anzuordnen und zu leiten hat.

Die Kirche fand in schwerer Zeit, als selbst die Erziehung des Klerus so sehr darniederlag und die

2) Maske gegen Maske.

Roman von A. Werner.

Der Polizeidirektor erinnerte sich ganz genau des Spieltisches im Boudoir des Pavillons, wo er so unangenehme Stunden in dem Uhrgehäuse zugebrachl hatte und er führte überdies das Por- trait der ei mm beten Dame bei sich.

Einer Eingebung folgend, neigte er sich plötzlich auf das Spiel herab und prüfte mit Auf­merksamkeit die Karten, die er einzeln durch seine Hand gleiten ließ. Was er vermuthet hatte, traf zu.

Es fehlte die „Pique-Dame."

Der Polizeibirector trat in’s Toilettenzimmer zurück, reichte Pergon das Wachslicht und sagte kurz:

„Ich habe gesehen, was ich sehen wollte. Gehen wir."

„Wohin werden Sie mich führen?" fragte der junge Lebrun.

„Jn's Gesängniß der Präfectur; morgen wird der Untersuchungsrichter mit Ihnen ein Verhör anstellen," gab der Director eisig und schroff zur Antwort.

„Kann ich es Jemanden wissen lassen, daß ich vei haftet bin?"

Aspiranten des geistlichen Standes allen Gefahren der Verweltlichung anheimgegeben waren, sofort das richtige Heilmittel. Im Jahre 1558 hatte der gelehrte Kardinal Polus als apostolischer Legat in England Kollegien zu gründen begonnen. Der hl. Ignatius, dec in den Jahren 1551—53 das Kol­legium Roman um, 1552 das Kollegium Germa- nicum gegründet, hatte ihn mit den großen Ge­danken inspirirt. Der Plan des Polus war kein geringerer, als überall Seminarieu nach dem Muster des deutschen Kollegiums zu gründen. Er fand so­fort die Zustimmung Pius IX. Ein Hauptbeför­derer des Gedankens ward Karl Borromäus und die Väter des Konzils schlossen sich endlich mit nur wenigen Abänderungen, die sie vornahmen, dem Entwürfe des Polus an. In diesem Entwürfe war für die Väter des Konzils gewissermaßen schon jene Form für die Bildung des Klerus gegeben, welche alle Vorzüge der frühern vollständig in sich ver­einigte. Es war am 15. Juli 1563 in der feier­lichen 23. Sitzung, welche in der Kathedrale von Trient stattfand, wo das hochwichtige Dekret über die Einführung der Seminarren angenommen wurde. Die Dekrete der 23. Sitzung wurden vom Konzil verkündet, darunter auch das 18., welches die Wie­dereinführung der Seminaranstalt verorvnet. Palla- wizini berichtet, daß viele Bischöfe am Schlüsse der Sitzung die Ueberzeugung ausgesprochen hätten, wenn das Konzil weiter nichts bewirkt hätte, als diese Restauration der kirchlichen Seminare, dann seien alle seine Arbeiten schon hierburch allein be­lohnt. Von der Dringlichkeit der Durchführung des Dekrets waren die Väter so sehr überzeugt, daß sie bereits am 23. Juli desselben Jahres durch die Kardinal Legaten im Namen aller Bischöfe das Postulat dem Papste überreichen ließen, durch wel­ches sie die sofortige Ausführung ihres Beschlusses in Rom erbaten. „Am 18. August desselben Jah­res, bei Gelegenheit der Exequien für Paul IV., seinen Vorgänger, versammelte nun Pius IV. das Kardinals-Kollegium, und alle Kardinäle stimmten für die sofortige Einführung des römischen Semi­nars als Beispiel für sämmtliche Diözesen der Chri- stenhsit. Sie beschlossen, sogleich ein Gebäude in Rom herzugeben, und der Papst wies eine jähr­liche Rente auf die apostolische Kammer an. Auch ernannte er eine Kommission von vier Kardinälen, unter denen Karl Borromäus, welche beständig wachen sollte über die Vollziehung des Trienter Be-

„Wenn Sie dabei die Personen in's Auge fassen, mit denen Sie heute Nachmittag zusammen waren, darf ich die Verantwortung nicht auf mich laden, Ihnen zu gestatten, an sie zu schreiben."

„Es hanbelt sich nicht um diese. Ich möchte, daß mein Vater von meinem Schicksal in Kennt- niß gesetzt würde."

„Ich werde morgen früh Ihren Wunsch erfüllen. Geben Sie mir seine Wohnung an."

„Quai Conti No. 49."

„Quai Conti No. 491" wiederholte der Director, indem er unzweideutige Beweise des Erstaunens kund­gab, „es ist doch nicht etwa Herr Albert Lebrun?"

„3a."

Diese Antwort versetzte nicht nur den Polizei- director, sondern auch Pergon in einen Zustand der Niedergeschlagenheit.

„Ihr Vater ist eine hochgeschätzte Persön­lichkeit," begann der Director nach einer pein­lichen Pause. „Ich kenne ihn seit vielen Jahren und verspreche Ihnen mich morgen früh persönlich zu ihm zu begeben, um ihm den traurigen Vor­fall zu berichten. Leider ist das Alles, was ich für Sie thun kann," fügte er hinzu, indem er durch eine Miene andeutete, daß die Unterredung beendet sei.

schlusses in den einzelnen Diözesen der Christenheit. Die weisen Anordnungen, welche sodann Karl Bor­romäus im Jahre 1566 auf rem Provinzial-Kon- zil zu Mailand für die innere Einrichtung der Se- minarien traf, haben so ziemlich als Muster für alle demnächst eingerichteten Seminare gedient. In überraschender Schnelligkeit wurden in den Jahren von 1563 bis zu Ende des Jahrhunderts in Ita­lien, Frankreich, den Niederlanden, Spanien, Deutsch­land gegen 1000 Seminare errichtet. Kaiser Fer­dinand I. und Maximilian II. nahmen die Aus­führung des Trienter Dekretes unter ihren beson­deren Schutz. Ersterer stiftete selbst die Seminare in Wien und Prag.

Sehr bezeichnend knüpft das Tridentiner Dekret, das die Reform der Bildung des Klerus bezweckt, an die Worte der Genesis an über die Hinneigung der Jugend zum Bösen; es ist, sagen die Väter, eine Erfahrungswahrheit, daß frühzeitig, ch-- das Laster in den jugendlichen Herzen Wurzeln geschla­gen hat, für die Erziehung derjenigen Sorge ge­tragen werden müsse, die in den geistlichen Stand eintreten wollen, weil sie andernfalls nur durch ein unmittelbar göttliches Wun- der in der kirchlichen Disziplin dauernd bewahrt werden können. Das Konzil ordnete demgemäß an, daß in der Nähe jeder Kathedralkirche ein geist­liches Saatfeld (seminarium) eingerichtet werden solle, in welchem eine nach Größe und Bedürfniß der Diözese bemessene Zahl von Knaben zum Zwecke religiöser Erziehung und entsprechenden Unterrich­tes in den kirchlichen Lehrgegenständen oufgenom- men werden solle. Die aufzunehmenden Knaben sollen mindestens 12 Jahre alt, ans rechtmäßiger Ehe geboren und in den Elementargegenständen hinlänglich unterrichtet sein. Es soll Rücksicht auf Anlage und Sinn des Knaben genommen werden. Das Konzil zählt ferner die Unterrichtsgegenstände auf. Dem Bischof soll es überlassen bleiben, die Zahl der Klassen zu bestimmen, in welche er die Knaben und Jünglinge vertheilen will. Seinem Ermessen ist es ganz anheimgestellt, wie viele er im Dienste der Kirche verwenden will. Die Bi­schöfe sollen sich aus ihrem Domkapitel zwei Ka­noniker erwählen und diese zum Beirathe für die Einrichtung ihrer Seminarien ernennen. Das Kon­zil ordnete, damit dec Kostenpunkt wenig Aufent­halt verursachte, Besteuerung aller Benefizien der Diözese an. Betreffs größerer ober wenig großen

12. Kapitel.

Der Vater des Angeklagten.

Ein neuer Tag brach an, ein schöner Heller Wintertag, wie der liebe Gott ihn den Parisern bisweilen mitten im Monat Januar schickt. An solchen Tagen sind die Straßen festlich belebt. Die Luft athmel Freude und Frische.

Von der allgemeinen Freude empfand der alte Herr Lebrun einen guten Theil. Er hatte sich, seiner Gewohnheit gemäß, beim Anbruch des Tages von seinem Lager erhoben und öffnete das Fenster, um zum tausendsten Male das erhabene, prächtige Panorama zu bewundern, welches Paris vom Quai Conti aus dem Auge darbietet.

Der alte Herr wollte sich schon vom Fenster zurückziehen, als eine elegante Halbchaise vor seiner Thür hielt. In so früher Tageszeit ein herr­schaftliches Gespann am Quai Conti zu erblicken, war ein Ereigniß, welches bet ehemalige Polizei- agent zu erforschen wünschte. Er beugte sich bem- gemäß zum Fenster hinaus unb sah, daß zwei Damen aus dem Wagen stiegen, die sich sogleich in’s Haus begaben.

„Täuschen mich meine Augen nicht," murmelte der Greis, „sind die Damen nickt Madame Romont und ihre Tochter Gabriele? Aber ich muß mich