M 78.
Mittwoch, den 8. April
1885.
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□ Erziehung des Klerus in den ersten christlichen Jahrhunderten.
(Nach Irenäus Themistor.)
Irenäus Themistor führt uns in seinem bekannten Büchlein bis in die ersten Zeiten des Christenthums zurück, um den historischen Nachweis zu führen, daß die Erziehung des katholischen Klerus unter der Autorität der Bischöfe zu erfolgen habe. Nachdem die Kirche aus dem Kindesalter in das handelnde Lebensalter eingetreten war, wurden bald die Wohnungen der Bischöfe, bald die bischöflichen Conviktonen, bald die von den Bischöfen gegründeten Schulen die Bildungsanstalten der Kirche. Hatte Christus selbst seine Apostel ausgewählt, so suchten diese hinwiederum ihre Jünger aus und unterrichteten sie. Paulus gab die Vorschrift: „Lege keinem die Hände schnell auf" und verpflichtete hiermit den Bischof persönlich. Er selbst mußte sich von der Tauglichkeit des au Weihenden überzeugen, und nöthigenfalls für Unterricht und priesterliche Anleitung sorgen. Irenäus beruft sich diesbezüglich beispielsweise auf den hl. Polykarp, den Schüler des hl. Johannes. In der nachapostolischen Zeit wurden zeitweise neben der Erziehung und dem Unterricht im Bischofshofe selbst auch die Wohnungen bewährter Seelsorger, namentlich auf dem Lande, zur Unterbringung und Erziehung der Aspiranten des geistlichen Standes benutzt und diese althergebrachte Gewohnheit des Seelsorgerklerus hatte sich zeitweilig so sehr bewährt, daß die Bischöfe dieselben auf Konzilien empfohlen hatten. Je nach den Verhältnissen nahmen die Bischöfe auch, um gute Weltpriester zu gewinnen, ihre Zuflucht zu den Klöstern. Gegen die Mitte des 4. Jahrhunderts waren es Hunderte von Mönchen, welche dem bischöflichen Rufe im Hinblick auf den großen Nothstand in der Seelsorge folgten und als Weltgeistliche in die Welt zurücktraten. Betreffs detaillirten Beleges dieser historischen Thatsachen verweisen wir auf „Themistors Werk" (S. 20 bis 29). Es wechselten im Anfänge also unter der beständigen Leitung der Bischöfe in veränderten Zeiten die Erziehungsmittel der Kirche.
Hieraus ergeben sich recht wichtige Folgerungen. Die Kirche selbst, das ist das erste Resultat des historischen Nachweises, ist es, welche die Ausbildung ihrer zukünftigen Organe zu besorgen und die dazu führenden Wege und Mittel zu wählen hat. Tas konnte ja auch gar nicht anders fein.
3 Maske gegen Maske. t15 Roman von A. Werner.
„Sagten Sie aber nicht vorhin," beeilte der junge Lebrun sich, zu erwidern, „sagten Sie nicht, daß man den Mördern der armen Frau auf der Spur sei?"
„Liebe Mutter," rief Gabriele aus, wozu diese Conversation? Laßt uns lieber von anderen Dingen reden. — Wie ist es mit dem Halsband?" wandte sie sich lächelnd an Ferrand, „Du hättest es mir heute Abend mitbringen sollen, aber ich möchte darauf wetten, daß Du es vergeffen hast."
„Verzeihe mir, Gabriele," bat der junge Mann, der ersichtlich vermint erschien, „ich war im Begriff, nach dem Juwelier zu gehen al« ein unerwartetes Hinderniß dazwischen trat."
„Welches Hinderniß?" fragte Gabriele schalkhaft, „ich besitze ein Recht, es zu wiffen."
„Ich wurde durch einen Gerichtsfall abgehalten."
„Diese Entschuldigung nehme ich nicht an."
„Morgen werde ich meinen Fehler wieder gut machen und das erwähnte Halsband mitbringen."
„Ich hoffe mein lieber Ferrand," sagte Madame Romont, „daß Sie für den Brautschmuck nicht
Denn, wen hätte es irgend geben können, der dies mit Recht hätte beanspruchen ober mit Erfolg hätte leisten können? Das Bewußtsein, daß die Bischöfe die volle und ungehinderte Leitung in der Erziehung des Klerus haben müßten, kann als die Tradition der ganzen alten Zeit betrachtet werden, so sehr, daß sie selbst in die protestantischen Gemeinschaften mit übergegangen ist. Die Schmalkaldischen Artikel geben darüber beredtes Zeugniß. Und bei Beginn des Kulturkampfes hat die Gradauer Versammlung von 120 lutherischen Predigern in ihrer Petition an das Herrenhaus dies: Artikel wirklich zu Hilfe gerufen unter dem Hinweis: „daß mit dem unkirchlichen Rechte, wonach die Kirchen die Gewalt haben müffen, Kirchendiener zu fordern, zu wählen und zu orbiiüren, die Vorbereitung der Geistlichen auf das Engste zusammenhinge und daß der Gesetzentwurf über die Vorbilvung der Geistlichen daher in das innerste Wesen und den Organismus der Kirche hemmend und verletzend eingreife." Aus dem Verhältnis in dem ein katholischer Bischof einer Diözese zu seinen Geistlichen steht, entspringt schon an und für sich die Pflicht und das Recht des Bischofs väterlich für die Erziehung derselben zu sorgen, damit er ihnen einen Theil der Amtspflichten übertragen könne, und sobald die Erziehung vollendet, mit väterlicher Fürsorge über dieselben zu wachen. Dieser Satz von der Autorität der Bischöfe hinsichtlich der Erziehung der Geistlichen ist von größter praktischer Bedeutung und Tragweite. Walter entwickelt ihn wie folgt: „Da der Bischof allein die einem Geistlichen nöthigen Eigenschaften zu beuriheilen hat, so muß die Zulassung zu dem Seminarium und anderen geistlichen Lehranstalten lediglich von feiner Entscheidung abhängen, Da die Kirche allein die Pflegerin der christlichen Wissenschaft ist, und sie allein das, was zu dieser gehört, beurteilen kann, so muß die Prüfung der angehenden Geistlichen lediglich dem Bischöfe überlassen fein." v. Schulte sagt in feinem Kirchenrechte sehr eingehend und ausführlich: Die wissenschaftliche Bildung sei für jeden Kleriker etwas sehr Nützliches und Nothwendiges, aber die absoluteste Bedingung seiner künftigen Wirksamkeit sei seine Berufstreue, sei feine moralische Erziehung, und diese seine moralische Erziehung bedürfe gerade in den Jahren, wo die Einsicht schwach, wo die Lebensanschauungen ohne Erfahrung, wo die Widerstandskraft jeder anbrin«
zu große Summen oerwenben. Sie fangen ihren Hausstand allerdings mit einem hübschen Ver- mögen an, aber die ächte Sparsamkeit verschwendet nichts. Ich bitte Sie darum, nicht —"
Diese Rede ward plötzlich durch den Eintritt eines Dieners unterbrochen.
„Im Vorzimmer ist ein Mann," meldete derselbe, „welcher auf der Stelle mit Herrn Lebrun zu sprechen begehrt."
„Ein Mann?" wiederholte Ferrand, den diese unhöfliche Anmeldung eines Fremden, der ihm unbekannt war, unangenehm berührte.
„Ja, mein Herr, denn er ist sehr schlecht ge» kleid.t."
„Wahrscheinlich ein Bettler, nur kann ich mir nicht erklären, was ihn bewogen hat, mich hier aufzusuchen."
„Gleichviel, Ferrand," ftgle Gabriele mit einem Anflug von Schmollen, das sie allerliebst kleidete, „Du mußt Dich auf alle Fälle zu ihm begeben, um ihm eine Wohlthat zu erweisen.
„Mein Herr, es ist kein Bettler," nahm der Diener wieder das Wort, „er gibt vielmehr an, Ihnen etwas sehr Wichtiges mittheilen zu müffen."
Während ir noch sprach, zeigte sich der Ange- meldete in der j-öffneten Thür. Derselbe hatte
genben Gefahr gegenüber eine mehr als schwache ist, einer ganz befonberen unb stärkeren lieber» wachung unb Kontrole, als bas bei allen anberen Berufsklaffen nothig fei. Er refümirt sich dahin, „daß es absolutes Recht jeder Kirche fei, für sich die Einwirkung auf die allgemeine Erziehung der jugendlichen Cleriker in die Hand zu nehmen unb zu besorgen unb die demgemäß herangebilbeten Theologen in ben Priesterstand aufzunehmen." Selbst Hinschins hat in seinem neuesten Kirchenrecht (1878 II S. 41) nicht blos das Recht der Aufnahme in den Clerus, sondern auch bas'Recht der Leitung der Erziehung unb Ausbilbung bes Clerus, ber Jurisbiktion des Bischofs für seinen refp. Sprengel zugeschrieben.
Ein zweites Resultat, welches aus der historischen Zusammenstellung bes Irenäus Themistor folgt, ist dies: Die Bildung unb Erziehung bes Clerus erfolgt nicht fern von ber Kirche, sondern immer im Schatten des Heiligthums und wo es fein kann, unter den Augen des Bischofs. Dort, wo man Sitze des Bischofs das kirchliche Leben am lebendigsten pulsirt, wo der Bischof dem künftigen Geistlichen in mitten seines Clerus als der Verwalter und Spender der Geheimniffe Gottes und als ber gemeinsame Vater vor Augen tritt, da ist die natürlichste und beste Stätte für den künftigen Geistlichen. Ein dritter Grundsatz der aus der Geschichte der alten Zeit sich ergibt, ist folgender: Die Vorbereitung auf den geistlichen Stand kann nicht in kurzer Zeit abgemacht werden. Die geistliche Erziehung erfordert eine lange Beschäftigung unb Hebung in dem Heiligen und muß in früher Jugenb begonnen unb bis ins reifere Alter fortgesetzt werben. Papst Siricius gab als Regel an, daß Keiner die Priesterweihe empfangen dürfe, der nicht eine längere Zeit in der einen oder anderen Weife unter besonderer Aufsicht des Bischofs gelebt. Diese päpstliche Verordnung ist in das Dekret GratianS ausgenommen worden und stehender Rechtssatz in der alten Kirche gewesen.
Deutsches Reich.
Berlin, 7. April.
* Ein großer deutscher Jnnungstag wird am 27. Mai in Berlin zusammentreten. Derselbe wird sich mit den jüngst von der BerlinerJnnungS-
bas Aussehen eines gewöhnlichen Arbeiter« im Sonntagsanzug.
„Wer hat Ihnen erlaubt, hier ohne Weiteres einzudringen?" fragte ber junge Lebrun, inbem er sich ihm näherte, wer sind Sie?"
„Entschuldigen Sie mich," antwortete der Unbekannte demüthig. „Habe ich die Ehre, mit Herrn Lebrun zu sprechen?"
„Ja, mein Herr," sagte die alte Dame, die eine Scene vermeiden wollte, „erklären Sie sich!" Gleichzeitig beutete sie brm Diener an, sich zu entf.nteit.
„Was mich hierher führt, ist sehr einfach; ich habe vor Kurzem eine Brieftasche gefunben, in ber Gelb vorhanben ist, — sogar viel Geld. Ich bin zwar nicht reich, aber ehrenhaft, unb da sich in der Brieftasche eine Adreßkarte mit dem Namen: Madame Fraryoise Romont befand, sagte ich mir, Du gehst direkt zu dieser Dame, anstatt, wie vorgeschrieben, den Fund der Polizei anzumelden.",
„Das nenne ich brav gehandelt," äußerte Madame Romont, „allein Sie irren sich. Weder meine Tochter, noch ick, sind heute ausgegangen, können also folglich auch nicht die Brieftasche verloren haben."