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M 71.

Sonnabend, den 28. März

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1885.

Die »Fuldaer Zeitung' erscheint täglich, Sonn- und Feiertage ausgenommen. Vierteljährlicher Abonnementspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld: 1 Mk. 50 Pfg., — mit der belletristischen Wochenbeilage ,Sterne und Blumen' in Fulda 1 Mk. 70 Pfg., auswärts 1 Mk. 75 Pfg.

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Erstes Blatt.

* Die Stellung der katholischen Kirche znr Ehe zwischen Christen und Juden.

Die Kirche hat stets anerkannt, daß zwar das Sakrament der Ehe von Christus, die Ehe aber schon von Gott im Paradiese eingesetzt sei. Nach ihrem natürlichen, sittlichen Begriffe hat also die Ehe vor Christus bestanden, und auch nach Christus betrachtet die Kirche die Ehe von Heiden mit Heiden und von Juden mit Heiden nicht als ungiltig, beim Uebertrilt solcher Eheleute zum Christenthum braucht also die Ehe nicht noch einmal geschloffen werden. Für die Christen aber hat die Ehe ihren religiösen Cha­rakter, sie ist uns Katholiken eins der sieben heiligen Sakramente, deshalb hatte schon der hl. Paulus — in seinen beiden Corintherbriefen — sich mit der Stellung der Christen zu beschäftigen, die mit Nichtchristen in der Ehe lebten, und diese Lage hat in den ganzen ersten christlichen Jahr­hunderten überhaupt Kirchenväter und Kirchen- schriflsteller (Cyprian, Tertullian u. s. ro.) be­schäftigt, Synodalbeschlüsse sind ergangen u. s. w. Es kam das Doppelte vor, zunächst, daß aus einer nichtchristlichen Ehe der eine Theil Christ wurde, der andere aber jüdisch oder heidnisch blieb, und dann auch, daß von Christen und Nicht- chrrsten eheliche Verbindungen eingegangen wurden. Auch diese Ehen waren, wenn sonst kein ungiltig niachendes Ehehinderniß vorhanden war, als giltig, aber als unvollkommen und durch­aus nicht wünschenswerth, ei wurde dringend davon abgerakhen, die Unerlaubtheit, trotz der Giltigkeit, immer stärker betont, ja allmählich, je weiter das Christenthum sich ausbreitete und die Heiden in sich aufnahm, erfolgten direkte Ver­bote dieser Ehen auf Partikularsynoden u. dgl., und vom Ende des 6. Jahrhunderts stimmten Doctrin und Praxis überein und wurden allgemein, solche Ehen zwischen Christen und Nichtchristen nicht zuzulaffen und ihre Nichtigkeit auszu­sprechen. Aus dieser Darlegung ergiebt sich schon, daß die Nichtigkeit solcher Ehen zwischen Christen und Nichtchristen nicht auf göttlichem und natür­lichem Gesetze beruht, sondern auf positivem Kirchengesetz. Und weil Letzteres der Fall ist, so kann von dem Verbot solcherEhen

Q) Maske gegen Maske. t6

Roman von A. Werner.

5. Kapitel.

Das erfolglose Verhör.

Der Direktor wählte zur Ausführung des ihm von Herrn Lebrun vorgeschlagenen strategischen Planes zwei seiner besten Unterbeamten, nämlich Vernarb, welcher die Nummer 33, und Pergon, welcher die Nummer 29 führte. Beide waren, wie ehemalige erprobte Soldaten, so auch lang­jährige erfahrene Polizisten.

Pergon war früher in schwierigen Fällen mit großem Erfolg von Herrn Lebrun verwendet und von demselben der Administration gegenüber stets gerühmt worden.

Beiden Agenten war die Pique-Dame (unter dieser Bezeichnung verstand man auf der ganzen Präfektur das traurige Ereigniß, welches wir zu An­fang unserer Erzählung geschildert haben) bekannt, und der Umstand, daß man aus der gros en Schaar der Polizeiangestellten sie ausgewählt hatte, schmei­chelte in hohem Grade ihrer Eigenliebe. Man konnte al'o darauf rechnen, daß sie nicht allein ®ifer, sondern auch einen gewiffen Ehrgeiz an den

unterUmständen dispensirt werden. Weil aber das Verbot dieser Ehen ein ganz allgemeines ist, kann nur der Papst davon dispensiren, oder wer vom Papste außerordentliche Vollmacht erhält. Und solche Dispensen sind auch im Laufe der letzten Jahrhunderte noch öfter erfolgt. Als in den Ländern Hinterasiens (Japan u. s. w) das Christenthum sich auszubreiten begann, traten be­züglich der Ehe dieselben Zustände ein, die wir oben aus den ersten christlichen Jahrhunderten geschildert haben, und Papst Gregor XIII. stellte daher für die kirchliche Behandlung der Ehen zwischen Christen und Nichtchristen in diesen Ländern den Zustand durch Dispens her, der in den ersten christlichen Jahrhunderten bestanden hatte, ehe das direkte Verbot solcher Ehen er­gangen war. Aber neben solcher generellen Dispens in Gebieten der Heidenmission sind auch Dispensen in Einzelfällen vorgekommen, hier selbstverständlich nur bei Sicherheit der Religion für den christlichen Ehetheil, ferner unter der Bedingung der katholischen Kindererzie­hung u. s. ro., und auch dann noch wird die Dispens natürlich nicht in jedem Falle ertheilt, sondern nur mit höchster Seltenheit, wenn erfor­derliche Dispensgründe vorhanden sind, die sich natürlich oft ganz und oft wenigstens zum Theil der öffentlichen Kenntniß und Beurtheilung ent­ziehen, weil sie auf dem Gebiete des Gewissens und des Seelenlebens, in Familienverhältnissen u. s. ro. beruhen können." — Gar so selten sind solche Dispensen nicht; hat sich doch z. B. der israelitische Frhr. Theod. von Hirsch in München am 9. Januar 1872 mit einer Katholikin (Marie Alice Eleonore Peliö) unter päpstlicher Dispense verehelicht. Weitere Beispiele ließen sich aus der Familie Rothschild beibringen. Der neueste Fall betrifft den Reserve-Offizier Baron Sandor Popper von Podraghy, ältesten Sohn eines geadelten Großindustriellen, der sich vor Jahres­frist mit der Gräfin Blanche Castrone, Tochter der Sängerin Marchesi verlobt hat. Seit einigen Jahren leben Graf und Gräfin Castrone in Paris. Die Familie Castrone ist katholisch. Herr von Popper ist Jude. Beide Theile hatten Abnei­gung gegen einen ReligionSwechsel und wandten sich an die päpstliche Curie, um Dispens zur Ab­schließung der Ehe vor dem katholischen Priester in einer katholischen Kirche zu erlangen. Papst

Tag legen würden, die Spur des Mörders zu entdecken.

Kaum hatten Beide fich zu ihrem Zwecke ver­kleidet, als der Direktor die Zelle öffnen ließ, worin der Stumme auf einem Bund Stroh schlief. Man mußte ihm wiederum erst einige heftige Rippen­stöße geben, ehe er erwachte.

„Sie sind irrthümlich in's Gefängniß geworfen", redete der Direkior den sonderbaren Arrestanten an, indem er diesmal nur der Form wegen Komödie spielte, da er die Ueberzeugung geroonnen hatte, daß der Gefangene kein Wort verstehen würde, „Sie können gehen."

Der Stumme rieb sich verwundert die Augen, erhob sich und richtete fiumpffinnige Blicke auf seine Umgebung.

Man führte ihn nach der Kanzlei, wo man rbm gewiffenhaft seine sieben Sous, sein Taschenmeffer und das Stück Kohle aushändigte, worauf man die große Hoflhüre des Gefängnrffes öffnete und ihn hinausschob.

Der Stumme schickte sich an, fortzugehen, drehte sich auf seinen Holzschuhen nach allen vier Himmels­gegenden um wie einer, der sich orientiren will, unv begab sich nach langem Zögern endlich an den Quai.

Leo XIII. hat jedoch, wie dem (Wiener Vaterland' aus Rom gemeldet wird, die Dispens in diesem Falle nicht ertheilt. Das katholische Organ meldet:

Was die Konstatirung des Vorhandenseins höchst wich­tiger, den Ehedispens rechtfertigender Gründe betrifft, die ebenso aufrichtig und gewiffenhaft angegeben werden sollen, als sie genau und gewissenhaft von den kompetenten kirch­lichen Behörden geprüft werden, so haben die diesbezüg­lichen Erhebungen im vorliegenden Falle dahin geführt, daß die bereits in Angriff genommene Dispensangelegen- hcit in einem den Bittstellern nicht günstigen Sinne definitiv erledigt wurde.

Die Pariser erzbischöfliche Kurie hatte zu Gunsten des katholischen Ehetheils die nöthigen Schritte ge- than. Sie sind aber, wie ersichtlich, erfolglos ge­wesen. Man muß in solchen Fällen der Weisheit des päpstlichen Stuhles vertrauen, welche sich durch die Jahrhunderte unter Gottes Beistand bewährt hat.

* Das Gesetz über die Reichspostdampfer hat nach der dritten Berathung des Reichstages folgende Faffung:

§ 1. Der Reichskanzler wird ermächtigt, die Einrichtung und Unterhaltung von regelmäßigen Postdampfschiffsver­bindungen zwischen Deutschland einerseits und Ostasien, sowie Australien andererseits, auf die Dauer bis zu 15 Jahren an geeignete deutsche Unternehmer auf dem Wege der engeren Submission einzeln oder zusammen zu übertragen und in den hierüber abzuschließenden Ver­trägen Beihilfen bis zum Höchftbetrage von jährlich vier Millionen Mark aus Reichsmitteln zu bewilligen.

§ 2. Der Reichskanzler wird ferner ermächtigt, zum Anschluß an die Hauptlinien (§ 1) die Einrichtung und Unterhaltung einer Zweiglinie von Triest über Brindisi nach Alexandrien auf eine'Dauer bis zu fünfzehn Jahren an geeignete deutsche Unternehmer auf dem Wege der engeren Submission zu übertragen, und in den hierüber abzuschließenden Verträgen eine Beihilfe bis zum Höchst- betrage von jährlich vierhunderttausend Mark aus Reichs­mitteln zu bewilligen.

§ 3. Die im § 1 bezeichneten Verträge müssen die in der Anlage zusammengestellten Hauptbedingungen enthalten und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Bundesraths. Die Verträge, sowie die aus Grund der­selben geleisteten Zahlungen sind dem Reichstage bei Vor­lage des nächsten Reichshaushaltsetats mitzutheilen.

§ 4. Die nach §§ 1 und 2 zahlbaren Beträge sind in den Reichshaushaltsetat einzustellen.

Anlage.

1. Die Fahrten müssen auf der Hauptlinie in Zeitab­schnitten von längstens vier Wochen stattfinden. 2. Die in die Fahrt einzustellenden Dampfer dürfen in ihrer Kon­struktion und Einrichtung, namentlich in Bezug auf Per­sonenbeförderung und Sicherheit, den auf denselben Linien laufenden Postdampfern anderer Nationen nicht nachstehen.

Pergon beobachtete, den Arm auf das Geländer gestützt, mit scheinbarem Interesse zwei Fischer, die trotz der heftigen Kälte im aufgehauenen Else angelten.

An der Straßenecke erblickte man Bernard, als Stutzer verkleid:t, vor einem eleganten Hause auf- und abschlendernd. Der Taubstumme blieb indeß in d.r Mitte der Straße stehen und seine Augen irrten von links nach rechts, von oben nach unten, bis er schließlich sich auf einem Eckstein niederließ und dort eine Zeitlang unthälig sitzen blieb, das Haupt gesenkt, wie ein Mensch, der nicht weiß, wohin er sich wenden soll.

„Ah!" murmelte Pergon, „ich bin der Ansicht, daß Herr Lebrun sich diesmal in der Wahl seines Mittels, das er mir empfohlen, geirrt har. Der Bursche scheint mir pfiffiger zu sein, als er selbst, indem er Miene macht, auf dem Eckstein sitzen zu bleiben, bi« man ihn von seinem Sitze ablösl. Oder sollte der Bursche in der That schwachsinnig sein?"

Nach Verlauf einer halben Stunde ermannte sich der Stumme und verließ seinen Hanen Sitz, jedoch nur um sich nach dem Gefängnisse zurück zu begeben.

„Herr Direktor," m li ete der Gefängnißaufseher, „der Gefangene, den wir kürz'ich emlass.n haben,